Dein Problem ist in der Verwaltungsverfahrensordnung geregelt.
Ein Verwaltungsakt kann richtig oder falsch sein.
Wenn er falsch ist, muss er geändert werden, wenn er den Empfänger stärker belastet als ein richtiger Verwaltungsakt. Ist der Verwaltungsakt falsch, aber zu Gunsten des Empfängers, darf er nachträglich nicht geändert werden.
Der Verwaltungsakt ist so grundlegend falsch, dass er nichtig ist, zB ein Strafbefehl gegen jemanden der zwischenzeitlich verstorben ist.
Also du gibst jemandem eine 4, der aber aufgrund seiner Punktzahl eine 3 haben müsste, dann musst Du die Note ändern (zu Gunsten des S). Hast Du dich verrechnet und aufgrund des Rechenfehlers eine 3 gegeben und anschließend (nach der Ausgabe an die Schüler) fällt der Irrtum auf, so kannst Du die Punktzahl korrigieren, nicht aber die Note.
Du kannst aber unter die Arbeit schreiben, dass die Note nur aufgrund eines Rechenfehlers zustande gekommen ist und normalerweise die Note eine andere ist.