transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 110 Mitglieder online 24.11.2024 21:28:30
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Noten nachträglich ändern"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Noten nachträglich ändernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: collo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2009 20:20:51

Ich habe letzte Woche eine Arbeit zurück gegeben. Ein Schüler machte mich darauf aufmerksam, dass ein Mitschüler mit einer geringeren Punktzahl eine bessere
Note bekommen hat als er. Darf ich eine gegebene Note nachträglich ändern? Ich habe unter Schure leider diesbezüglich nichts gefunden.
Ich habe die Note nicht geändert, wüsste aber gerne, ob man dies darf. Collo


Zumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.12.2009 20:25:10 geändert: 20.12.2009 20:25:40

Besseren kannst du jederzeit ändern, zum Schlechteren würde ich nie machen. Dann würde nämlich nie wieder ein Schüler zu dir kommen und dir einen übersehenen Fehler zeigen, und das Vertrauensverhältnis ist dahin.

Wir hatten das Thema schon mal. Ist eine interessante Diskussion.
Schau mal:

http://www.4teachers.de/?action=showtopic&sid=&dir_id=2640&topic_id=17389


VerwVOneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.12.2009 18:02:01

Dein Problem ist in der Verwaltungsverfahrensordnung geregelt.

Ein Verwaltungsakt kann richtig oder falsch sein.

Wenn er falsch ist, muss er geändert werden, wenn er den Empfänger stärker belastet als ein richtiger Verwaltungsakt. Ist der Verwaltungsakt falsch, aber zu Gunsten des Empfängers, darf er nachträglich nicht geändert werden.

Der Verwaltungsakt ist so grundlegend falsch, dass er nichtig ist, zB ein Strafbefehl gegen jemanden der zwischenzeitlich verstorben ist.

Also du gibst jemandem eine 4, der aber aufgrund seiner Punktzahl eine 3 haben müsste, dann musst Du die Note ändern (zu Gunsten des S). Hast Du dich verrechnet und aufgrund des Rechenfehlers eine 3 gegeben und anschließend (nach der Ausgabe an die Schüler) fällt der Irrtum auf, so kannst Du die Punktzahl korrigieren, nicht aber die Note.

Du kannst aber unter die Arbeit schreiben, dass die Note nur aufgrund eines Rechenfehlers zustande gekommen ist und normalerweise die Note eine andere ist.


Soweit ich weißneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aurin1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.12.2009 20:15:59

... darf man auch die Note hin zum Schlechteren korrigieren. Zum Beispiel, wenn man sich beim Zusammenrechnen vertan hat.

Ich glaube mich zu erinnern, dass dies sogar in einem öffentlichen Schreiben stand.

Dass man es meist nicht nachkorrigiert, wenn der Schüler so ehrlich war und es meldet, ist natürlich trotzdem Usus.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: collo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.12.2009 20:18:18

für Eure Hinweise. Von der Verwaltungsverfahrensordnung habe ich noch nie etwas gehört. Für wen gilt diese? Bin froh, dass ich die Note nicht geändert habe.


@colloneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.12.2009 17:49:50

Die Verwaltungsverfahrungsordnung ist eine Verordnung, auf einer Ermächtigung im Verwaltungsverfahrensgesetz beruht (Näheres erläutern die Verwaltungsordnungen).

Einige KollegInnen übersehen prinzipiell, dass schule ein Teil der öffentlichen Verwaltung ist, und dass somit die gesetzlichen (rechtlichen)Regelungen für öffentliches Verwaltungshandeln gelten. Was meinst du warum Zeugnisse gesiegelt werden müssen?

In wie weit die Erteilung einer Klassenarbeitsnote ein Verwaltungsakt ist, wie die Erteilung einer Baugenehmigung, eines Gebührenbescheides oder dergl. mehr ist grundsätzlich nicht geklärt, aber Du erteilst Noten auf einer allgemeinverbindlichen rechtlichen Grundlage.

Wenn ein Verwaltungsgericht die Zeugnisnote eines Faches auf Rechtmäßigkeit überprüft, muss die Zeugniskonferenz, die die Note beschlossen hat, ihre Entscheidungsgrundlagen offenlegen und ihren Ermessensspielraum darlegen. Die grundlegenden Entscheidungskriterien sind aber die Leistungsaufzeichnungen des Lehrers/der Lehrerin, die die Note in diesem Fach zu verantworten hat bzw. die Note gegeben hat.


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs