Weiß jemand eine klare Regel, wie die Grundschulempfehlung in RLP anzukreuzen ist? Man hört viel, aber immer mal wieder anders.
In der Tabelle zum Ankreuzen steht:
Hauptschule
Realschule plus
Realschule
Integrierte Gesamtschule
Gymnasium
Zusätzlich ist bei jeder Schulart ein Kreuz einzufügen, die regional vorhanden ist. Ist sie regional nicht vorhanden, erhält sie kein Kreuz.
Nach einer Theorie erhält ein Schüler mit einer Hauptschulempfehlung 3 Kreuze, unabhängig davon, ob die Schulart regional vorhanden ist, nämlich bei
Hauptschule
Realschule plus
Integrierte Gesamtschule
Ein Schüler mit einer Realschulempfehlung erhält 3 Kreuze, nämlich bei
Realschule plus
Realschule
Integrierte Gesamtschule
Ein Schüler mit einer Gy-Empfehlung erhält 2 Kreuze, nämlich bei
Gymnasium
Integrierte Gesamtschule
Es ist noch eine Theorie in Umlauf, die besagt, bei Hauptschule, die regional nicht vorhanden ist, brauche man kein Kreuz mehr zu setzen, wenn eine Realschule plus oder eine IGS regional vorhanden sei.
.. ich glaube, alles in diesem Bereich ist noch nicht ganz ausgearbeitet!! Na klar sollte man nur das ankreuzen, was regional vorhanden ist, aber du kannst ruhig auch die HS ankreuzen, selbst wenn nur eine Real+ da ist. Wenn ein Schulwechsel eines Schülers vorkommen sollte, hast du alles mögliche gekennzeichnet, denn es gibt ja noch lange nicht die Real+ flächendeckend!
Ja, sowas habe ich auch schon gehört. Doch da tritt ein Problem auf, wenn man so verfährt und eine IGS vor Ort ist.
Eine IGS ist verpflichtet, ihre Schülerschaft aus jeweils 1/3 Hauptschüler, Realschüler und Gymnasiasten zusammenzusetzen.
Auch wenn keine HS mehr regional vorhanden ist und man kreuzt nur RS plus und IGS an, kann die IGS nicht erkennen, ob sie einen Hauptschüler oder einen Realschüler aufnimmt.
Habt Ihr diesen Fall bei der Info-Veranstaltung auch behandelt?
Eure Argumente sprechen auch dafür, dass auf jeden Fall eine der drei gängigen Schularten angekreuzt werden sollte, auch wenn sie regional nicht vorhanden sind. Ein Schüler, der nach der 4. Klasse umzieht, findet evtl. eine ganz andere Schullandschaft vor.
Wir hatten in unserer Region (und in Niedersachsen) dieses Problem bisher nicht, nun aber wird es im Sommer eine IGS geben.
Dennoch wird die Empfehlung auf eine der 3 gängigen Schulformen lauten,
und im anschließenden Satz darauf verwiesen, dass der/die SchülerIn auch an eine IGS gehen kann.
Das wäre also auch eine Möglichkeit,
aber offenbar gibt es ja für RLP vorgegebene Dokumente.
verlangen kann, ist sie aufs Zeugnis angewiesen.
In der GS können aber max die Hälfte der Leistungnachweise individuelle sein.
Offiziell darf das aber im Zeugnis nicht zu erkennen sein. Theoretisch wäre es möglich, dass du drei Kinder mit den gleichen Noten im Zeugnis hast, aber alle drei unterschiedlichen Leistungsniveaus angehören. die Schülerakten werden nach Klasse 4 "bereinigt", d.h. es werden nur Zeugnisse an die Sek I weitergereicht.
Ich denke, dass wird nur für Schüler mit besonderem Förderbedarf anders sein.
Und meines Wissens heißt es im Schulgesetz auch nicht anteilig HS /RS /Gym sondern Klassen sind leistungsheterogen zu bilden.