nenn ich ja mal Service!!
Da gibt es eine neues Gesetz, eine neue Regelung. Und dann wird gleich eine Lesehilfe mit rausgegeben, damit mans auch kapiert...
Honi soit qui mal y pense...
Also:
http://mbwjk.typo3.rlp.de/fileadmin/realschuleplus.rlp.de/Downloads/%C3%9CSchOLesehilfe.pdf
Schau mal, ober dir der Punkt 5.3 weiter hilft????
Ich hab mir eben mal eure neuen Regelungen durchgelesen. Das ist ja grauenhaft
Da steigt ja wirklich kein Schwein durch. Wer hat denn das verbrochen.
Diesen Passus kennst du sicher?
§ 65
Versetzung in der Realschule plus
(1) Die Schülerinnen und Schüler steigen unbeschadet der Regelungen in Absatz 6, in § 20 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 zu Beginn eines neuen Schuljahres in die nächste Klassenstufe auf, sofern keine abschlussbezogenen Klassen gebildet werden. § 67 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
3) Liegen in abschlussbezogenen Klassen des Bildungsgangs zur Erlangung der Berufsreife die Noten in drei Fächern unter ,,ausreichend", wird eine Schülerin oder ein Schüler versetzt, wenn eine Note ausgeglichen werden kann. Sind zwei dieser Fächer Deutsch und Mathematik, muss eines dieser Fächer ausgeglichen werden. Es kann nur durch Noten in Englisch oder im Wahlpflichtfach
oder in der Klassenstufe 6 auch im Fach Naturwissenschaften ausgeglichen werden. Wird eine Schülerin oder ein Schüler in mehr als einem Wahlpflichtfach unterrichtet, ist für den Notenausgleich eine gemeinsame Note zu bilden.
Und im Kompendium:
http://www.realschuleplus.rlp.de/uploads/media/Kompendium_1._Auflage.pdf
Punkt III 5+6
LG
klexel