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Forum: "Zeugnis bei hoher Anzahl der Fehltage"

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Zeugnis bei hoher Anzahl der Fehltageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefan26131 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 19:41:08

Hallo.
Einer meiner Schüler hat im diesem Schulhalbjahr sage und schreibe 75 Fehltage, 59 davon unentschuldigt. Ich bin der Meinung, dass auf seinem Zeugnis bei Bemerkungen stehen muss, dass aufgrund er hohen Anzahl der Fehltage keine Benotung möglich ist. Oder wie seht ihr das? Außerdem hat der besagte Schüler keine Klassenarbeit mitgeschrieben.

Gibt es irgenteine Rechtgrundlage, wo man es sich mal nachlesen könnte?

Gruß

Stefan


HUH?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 19:50:53

unentschuldigte Fehltage sind mit sechs zu benoten,

Ebenso alle Klassenarbeiten die wegen ue Fehlens nicht mitgeschrieben wurden!!!


rhauda war schnellerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 19:57:18 geändert: 18.01.2010 20:03:03

Sie hat dir die Frage schon beantwortet. Wenn das Fehlen größtenteils unentschuldigt ist, muss er die Konsequenzen tragen. Gibts da Kontakt zu den Eltern?? Fanden Gespräche statt?? Sind die informiert?? Kennt man die Hintergründe??


Regelung RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: heidiagnes Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 20:06:50

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall, bei uns in RLP steht in der Schulordnung:

Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert ihn, so wird die nicht erbrachte Leistung als ,,nicht feststellbar" festgehalten. Hierfür wird die Note ,,ungenügend" erteilt. (§54)

Allerdings habe ich im Vorfeld auch die Eltern schriftlich über diese Regelung informiert, als sich abgezeichnet hat, dass betreffender Schüler damit ein Problem bekommen wird.


Wenn keine Leistungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mmssc Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 20:07:00 geändert: 18.01.2010 20:09:50

erbracht wurden kannst du keine benoten. Willst du den Schüler aus der Klasse entfernen, dann setze alle Leistungen auf Note 6, wie meine VorgängerIn empfohlen hat, und sprich dich mit deinem Schulleiter ab. Die andere Frage ist aber, warum verhält er sich so? Gibt es häusliche Probleme, wo er sich mit Verantwortung überlastet, hat er Schulangst, Prüfungsangst, ist er von seiner Begabung/Intelligenz her überfordert, wird er gemobbt?
In Bayern gibt es das BayEUG, das regelt die Rechten und Pflichten der Schüler und deren Eziehungsberechtigten.


Ordnungsamtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 20:23:28 geändert: 18.01.2010 20:57:15

bei 59 Tagen hätte schon lange eine Meldung and das Ordnungsamt und Jugendamt vorliegen müssen.


mich......neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 20:51:47

..interessiert das alter des schülers, denn auch bei uns hätte im falle der schulpflicht schon längst eine anzeige gegeben.


Art der Entschuldigungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 21:41:01

Ist zwar kaum zu glauben, aber selbst an meiner Mini-Schule ist das dieses Jahr ein Problem. Zwei Schüler aus der vierten Klasse glänzen immer wieder durch Abwesenheit in Riesenumfang. Für die meisten der Fehltage kommen dann die üblichen "Mama"-Entschuldigungen. Die reichen ja in den normalen Fällen in der GS auch aus.
Gibt es da irgendwelche Vorgaben, ab wann man ärztliche Atteste verlangen kann / muss?
Gibt es irgendwo nette Absentismus-Konzepte nachzulesen, wie ein sinnvolles Vorgehen, das rechtlich abgesichert ist, abzulaufen hat?
Natürlich hat es Elterngespräche gegeben, natürlich gibt es Kontakt zu Jugendamt, natürlich gab es Briefe freundlicher und nicht so freundlicher Art, natürlich haben wir mit der Einschaltung des Ordnungsamtes gedroht.
Wir würden da gern etwas planvoller vorgehen. Also: Wo finde ich die Gebrauchsanweisung dazu?


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefan26131 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 21:51:05

Hallo.
Danke für die vielen Postings.
Zu den Fragen: Also, die Erziehungsberechtigte ist natürlich in Kenntnis gesetzt (schon vor langer Zeit) über die Fehltage, die der Schüler anhäuft. Leider kann sich die Erzeihungsberechtige nicht gegenüber ihrem Sohn durchsetzten. Sie ist zudem noch Herzkrank und befürchtet nach eigenen Angaben, dass jede Aufregung die letzte sein könnte.
Die Schulleitung ist natürlich auch immer informiert worden. Wenn ich das Thema "Ordnungsgeld" etc. ansprach, wurde ich immer wieder vertröstet. Am Mittwoch habe ich einen Termin mit der Erziehungsberechtigten und dem Familienhelfer vom Jugendamt bei der Familie zu Hause.

Zu den Hintergründen nur so viel: Der Schüler ist fast 14 Jahre alt und kam von einer Förderschule Schwerpunkt Lernen" zu uns (Förderschule emotionale und soziale Entwicklung). Das Grund des absentistischen Verhaltens ist bekannt und liegt tief in der Familie verwurzelt, außerdem hat es auch etwas mit dem kognitiven Fähigkeiten des Schülers zu tun.

Gruß

Stefan


Der Schülerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.01.2010 22:57:04

ist ja ein seltener Gast! Aber ich wundere mich schon, dass erst jetzt Gespräche mit dem Jugendamt stattfinden. Da haben alle Seiten aber unendlich viel Geduld gehabt, meiner Ansicht nach schon zu viel!

Dass dein SL das Einschalten des Ordnungsamtes scheut, wundert mich nicht. Bei uns ist das nämlich so, dass ein Bußgeldverfahren erst am Ende einer ganzen Abfolge von Maßnahmen steht. Sobald der Schüler dann wieder zur Schule kommt, wird das Verfahren gestoppt. Fehlt er daraufhin unentschuldigt, fängt die ganze Sache wieder von vorne an... Viel Schreibkram und meist kommt nichts bei heraus!

Zurück zum Zensieren: Es müsste doch im Schulgesetz oder in Erlassen stehen, ab wie viel Prozent (oder Stunden?) Anwesenheit eine Note erteilt wird. Bei uns wird das pro Fach gerechnet. Es kann dann sein, dass er in einem Fach mit vier Wochenstunden eine Note bekommt, nicht aber in einem mit einer Wochenstunde.

Das kann natürlich mal wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.


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