Ich unterrichte auch an einer RS in NRW und kann missmarpel weitgehend zustimmen. Normalerweise werden die Zensuren des Gymnasiums nach dem Wechsel zum Halbjahr nicht mehr berücksichtigt.
ABER: Allgemein hat missmarpel Unrecht, dass es in NRW keine Ganzjahresnoten gibt. Abgesehen mal von Klasse 10, wo sie als Vornote vorgesehen sind, werden die Noten des 1. Halbjahres durchaus berücksichtigt. Nachzulesen im Schulportal:
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.
Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.
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