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Forum: "Wie viele Noten müssen pro Halbjahr vergeben werden?"

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Wie viele Noten müssen pro Halbjahr vergeben werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: icono Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 16:56:33

Hi,
ich schreibe gerade an meiner ersten Staatsexamensarbeit und bräuchte eine Information. Kann mir jemand sagen, wie viel Noten man pro Halbjahr vergeben muss? Ist das von Land zu Land unterschiedlich? Und wo findet man die Rechtsgrundlage dazu, dass ich auch zitieren könnte.

MFG icono


Erlassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 17:04:21

Für die verschiedenen Bundesländer ist die Zahl der Klassenarbeiten durch Erlasse geregelt. Bei uns gibt es dagegen keine Bestimmung über die Anzahl der übrigen Noten wie Mitarbeit, Lernzielüberprüfungen usw. Man ist sicherlich gut beraten, seine Endnoten auf eine gute Basis zu stellen. Erkundige dich bei den jeweiligen Kollegen an der Schule, dann bist du auf der sicheren Seite.


Es...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 17:30:55

.. kommt darauf an:
- für welche Schulart ( GS;HS;GYM..)
- für welches Bundesland!
Für die GS in RLP ist alles genau in der neuen Grundschulordnung geregelt.


Für Realschule Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 18:02:33



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 18:26:24

Für Niedersachsen gibt es Vorgaben für Klassenarbeiten, diese können aber auch eine von-bis-Regelunge enthalten, also z.B. 3-4 Aufsätze.

Das sind ja aber nicht die einzigen Noten, benotet werden können einzelne Stunden, MItarbeit, fachspezifische Leistungen etc.

Wie viele Noten es an sich sein dürfen, ist nicht festgelegt.

Palim


RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 18:30:13 geändert: 23.03.2010 19:05:23

http://www.4teachers.de/url/3862
runterscrollen zum § 36

Sek I
http://www.4teachers.de/url/3863

außerdem gilt:
Schulordnung
§ 50
Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
(1) Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung werden
gemäß § 25 Abs. 1 SchulG durch die pädagogische Verantwortung
und die Freiheit der Lehrkraft bestimmt. Leistungen
von Schülerinnen und Schülern sind als Schritte und Resultate
im Lernprozess zu sehen.
(2) Bei der Leistungsfeststellung und der Leistungsbeurteilung
sind vielfältige mündliche, schriftliche und praktische Beiträge
zu berücksichtigen. Alle zur Leistungsfeststellung herangezogenen
Arbeitsformen müssen im Unterricht geübt worden
sein.
(3) Die Leistungsbeurteilung erfolgt punktuell oder epochal. Die
Anzahl der Leistungsbeurteilungen kann bei den einzelnen
Schülerinnen und Schülern unterschiedlich sein.
(4) Die besonderen Belange behinderter Schülerinnen und
Schüler sind zu berücksichtigen, insbesondere sind ihnen die
zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Arbeitserleichterungen
zu gewähren. Satz 1 kann auch für Schülerinnen
und Schüler mit besonderen Lernstörungen entsprechend
angewandt werden. Das Nähere regelt das fachlich zuständige
Ministerium.

In Fächern, in denen keine Klassen oder Kursarbeiten geschrieben werden, dürfen ein Tests (10 Stundentest) geschrieben werden (einer je Halbjahr), die max 30 Minuten dauern.
Außerdem dürfen in allen Fächern Hausaufgabenüberprüfungen geschrieben werden, über die Hausaufgaben der letzten beiden Unterrichtsstunden, max Länge in der Sek I 15 Minuten, Anzahl nicht festgelegt.

Mündliche Noten werden epochal oder punktuell vergeben, Anzahl nicht festgelegt, kann unterschiedlich bei unterschiedlichen Schülern sein.



FKneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 22:50:13 geändert: 24.03.2010 13:46:22

Neben den in den Erlassen festgelegten schriftlichen Arbeiten ist der Rest meist Sache der Fachkonferenzen.


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.03.2010 23:10:21

gilt auch für NRW.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: icono Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2010 23:25:38

Vielen dank für eure Antworten. Es geht um die Benotung im Grundkurs der Oberstufe an sächsischen Gymnasien. Ich habe mir mal die Schulordnungen für Gymnasien heruntergeladen, da war auch nichts konkretes zu finden. Weiss jemand wieviele Klausuren im Halbjahr eines Grundkurses der Oberstufe geschrieben werden müssen.

Gruß icono


Es wirdneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2010 23:47:49

auch für Sachsen eine Ausbildungsordnung geben - wie
auch immer die bei euch heißt -, in der das stehen
müsste!


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