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Forum: "unentschuldigtes Fehlen; Benotung"
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| unentschuldigtes Fehlen; Benotung | | von: chakotay
erstellt: 04.07.2004 10:39:30 |
Bevor ist mich durch die BASS quäle , frage ich lieber hier im Forum - vielleicht stand ja schon ein/e Kollege/in vor dem gleichen Problem:
Ich habe einen Schüler (Hauptschule, 10 B), der in den letzten beiden Monaten eine erhebliche Fehlstundenzahl aufgebaut hat. Er ist volljährig, könnte sich also selber entschuldigen...
Die Zeugnisse stehen vor der Türe und die Benotung fällt nun schwer (Abgangszeugnis!!!).
- Wie benotet ihr die mündl. Mitarbeit bei unentschuldigtem Fehlen? Mit "ungenügend" oder einfach nicht? (nach dem Motto: Quittung erfolgt bei der nächsten Arbeit, beim nächsten Test). Falls nicht: Wie erstellt ihr eine Zeugnisnote, wenn es ein Fach betrifft, wo kein Test geschrieben wurde???
- Ich habe schwach im Hinterkopf, dass bei einer Fehlstundenzahl in einem Fach von über 50 % keine Note gegeben werden kann/darf. Wie erscheint das denn dann im Zeugnis???
Noch eine kurze Hintergrundinfo: Das "Blaumachen" ist kein neues Thema für diesen Schüler; er ist aufgrund von Verhaltensproblemen von Gymnasium und Realschule geflogen und hat bis vor seiner Fehlstundenanhäufung an der Hauptschule (selbstverständlich ) 10 B mit Quali locker anvisiert. Berufl. Planungen sind eigentlich abgeschlossen (Höhere Handelsschule) - was mache ich nun mit ihm? *seufz* Gespräche mit ihm haben diesbezüglich nur ein zerknirschtes "Ja, ich weiß..." ergeben, geändert hat sich nix...
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Chakotay |
| nun muss... | | von: stella73
erstellt: 04.07.2004 15:35:11 |
ich doch noch meinen senf dazu geben, obwohl ich grad am packen bin... man kommt einfach nicht los von euch!!!!!
unsere schule ist relativ liberal, wenn es um unentschuldigte stunden respektive fehlstunden geht. eine direkte regelung gibt es nicht, wird von schüler zu schüler individuell gehandhabt. wenn ein schüler zu oft fehlt, dann muss er am ende des jahres eine feststellungsprüfung machen. bzw. sollte er. ich hatte heuer ein mädchen in meiner klasse, die extrem selten da war, ist auch schon volljährig, d.h. man konnte nicht mit den eltern reden und sie gab immer noch besagtes "ja, ich weiß. es wird besser" von sich. fakt ist: das mädchen leidet an magersucht (war einfach noch nicht so offensichtlich) und wird seit jahren von ihrem vater missbraucht. es ist noch nicht offiziell, bedeutet, die klassenkollegen fühlen sich jetzt natürlich benachteiligt, weil wir sie positiv abgeschlossen haben und die anderen ja nicht wissen, warum wir das getan haben. aber ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass wir dieses tun, denn hätten wir sie nicht abgeschlossen, möchte ich gar nicht wissen, wo sie dann im nächsten jahr gelandet wäre...
ich hatte selber eine million fehlstunden in der schule. ich habe meinen abschluss hier in wien gemacht, bin somit sehr früh von zuhause ausgezogen (eltern leben am land) und war total überfordert mit der freiheit. wohnte im studentenheim und da gabs natürlich party ohne ende. mit 17 bist du noch nicht so weit, dass du da vernünftig entscheidest oder ich wars halt nicht. meine lehrer damals waren ganz großartig. sie haben sich zwar endlos geärgert über mich, aber fallen gelassen haben sie mich nie und das fand ich schon ziemlich genial.
so - nu aber ran an den koffer!!!!! uuuuurrrrlaub!!!!! |
| Danke! | | von: chakotay
erstellt: 09.07.2004 20:20:00 |
Danke an Meike, Stella, Sandy, Mardy!!!
Für alle Interessierten hier nun die möglichen Regelungen bei einer hohen Anzahl von Fehlstunden, bezogen auf das Bundesland NRW:
- Es gibt keine gesetzl. Festschreibung für die Benotung bei einer hohen unentschuldigten Fehlstundenzahl
- Schulen müssen das intern klären, die meisten Schulen benutzen in der Sek I die 50 %-Regel; für die Sek II gilt die 25 %-Regelung
- die Note der mündl. Mitarbeit muss sich auf die Stunden der Anwesenheit beziehen - die anderen Schüler werden ja auch aufgrund ihrer Leistung und nicht aufgrund ihrer Anwesenheit bewertet
- falls ein Lehrer feststellt, dass er dem Schüler keine Note erteilen kann, weil er an zu wenigen Fachstunden teilgenommen hat, kann er den Schüler einer Feststellungsprüfung unterziehen
- Feststellungsprüfungen können mündlich oder schriftlich vollzogen werden; Themeninhalte ist der jeweilige Stoffplan, der der Jahrgangsstufe zugrunde liegt
- ansonsten können pädagogische Noten erteilt werden
Ich hoffe, dass euch diese Infos ein wenig nützen - ich werde mich jetzt mal an die Zeugnisse begeben...
Grüße an alle da draußen!
Chakotay |
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