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Forum: "Lehrerbeurteilung"
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| hm | | von: palim
erstellt: 15.01.2011 17:17:08 |
Was du, bibberle, beschreibst bzw. von der GEW als Antwort bekommen hast, bedeutet:
a) Es gibt keinen Erlass, der bestimmt, dass im Zuge eines Schulwechsels eine Beurteilung erfolgen muss.
b) Auch in RLP ist es offenbar so, dass die SchulleiterInnen die KollegInnen regelmäßig im Unterricht besuchen, um sich einen Einblick zu verschaffen - wie eben in den anderen Bundesländern auch. Das ist eine verpflichtende Vorschrift, heißt, die SL müssen das tun.
Wenn du vielleicht an deiner alten Schule sehr aktiv warst, könntest du den/die alte SL nach einer Beurteilung fragen, um darüber dein Engagement festzuhalten.
Ansonsten würde ich es einfach auf die zukommen lassen.
Darüber, ob die Besuche mit Ankündigung erfolgen, gibt es sicherlich auch in den Bundesländern verschiedene Vorgaben ... und SL mit verschiedenen Auffassungen.
Palim |
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