transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 80 Mitglieder online 02.11.2024 14:42:12
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Wer darf Korrektheit Notengebung prüfen?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Wer darf Korrektheit Notengebung prüfen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 15:50:27 geändert: 11.02.2011 09:39:21

Hallo,
ich habe eine Frage, die mir sehr unter den Nägeln brennt.
Derzeit kocht bei uns im Kollegium die Hütte, weil ein Klassenlehrer an unserer Schule ständig an einer Kollegin herumnörgelt, die seiner Meinung nach zu gute Noten vergibt. Im konkreten Fall dreht es sich um eine neunte Klasse in Baden-Württemberg und die "zu nette" Lehrerin erteilt in der Klasse Musik.
Nun will der Klassenlehrer in der anstehenden Konferenz die Benotung der besagten Lehrerin zur Diskussion stellen (So nach dem Motto: So gut kann keine Klasse sein).
Ich will und kann mich nicht auf eine Diskussion über die Notengebung einer Kollegin im Rahmen einer Klassenkonferenz einlassen. Ich finde, ich (und auch kein anderer!) habe nicht das Recht, die Noten dieser Kollegin anzuzweifeln oder auch nur in Frage zu stellen, wenn ich weder ihren Unterricht gesehen habe, noch die Schüler in diesem Fach jemals unterrichtet habe.

Sicherlich haben wir Lehrer irgendeine Rechtfertigungspflicht, was unsere Notengebung angeht. Ich kann mir vorstellen, dass der Rektor beispielsweise hier ein gewisses Prüfungsrecht hat. Aber es kann doch nicht Sinn der Sache sein, dies öffentlich unter gleichberechtigten Kollegen ausdiskutieren zu lassen?
Ich möchte mich in der anstehenden Konferenz weigern, an der Diskussion teilzunehmen, und dadurch der Kollegin ein wenig Rückendeckung geben, denn ich fürchte, dass an diesem Termin mit einer gewissen Kollegenhetze gerechnet werden muss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen, indem er mir mitteilt, wo ich die rechtlichen Grundlagen für die Überprüfung der Notengebung durch Lehrkräfte finde? Ich habe schon Stunden gegoogelt und Paragraphen gewälzt, bin diesbezüglich aber noch nicht fündig geworden.
Für Tipps und Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar!
Liebe Grüße!


Schulleitung informierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 16:00:56

Ich würde an deiner Stelle sofort und noch vor der KOnferenz die Schulleitung über das Geplante informieren, damit das nicht in der KOnferenz vor Eltern eskaliert.
Es ist dann Aufgabe der Schulleitung, die Vorwürfe zu klären.


Hm,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 16:03:36 geändert: 07.02.2011 16:17:43

eigentlich können nur die Erziehungsberechtigten Einspruch gegen eine Zensur erheben und sich diese erläutern lassen, bevor evtl. weitere Schritte eingeleitet werden.
Dieses werden sie aber sicher nur tun, wenn die Noten zu schlecht sind
http://www.4teachers.de/url/4192 Punkt 7

http://ods3.schule.de/aseminar/beurteilung/notengebung.htm Punkt 3/4

Ob der Schulleiter "einfach so" das Recht hat, sich die Benotung einer Klasse in einem Fach erläutern und rechtfertigen zu lassen, weiß ich leider auch nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.

Deine Haltung zu der bevorstehenden DB finde ich gut und kann ich gut nachvollziehen. Das Kollegiuem ist sicher nicht das richtige Forum für solch ein Problem. Das sollte erstmal zwischen SL und der betroffenen Kollegin und evtl. dem Klassenlehrer und dem Personalrat besprochen werden.
Allgemeine Haue ist absolut fehl am Platze. Die Kollegin steht doch nicht vor dem gesamten Kollegium am Pranger.


Nicht nur Recht, sondern Pflicht!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 17:08:57 geändert: 07.02.2011 17:10:27

Vorsicht!
Unterstellen wir mal dem Kollegen beste Absichten und schauen wir dann was übrig bleibt:
Der Klassenlehrer hat die Pflicht um alle Belange, die seine Klasse betrifft zu kümmern, insbesondere muss er aktiv werden, wenn die Notengebung die Versetzung betrifft.
Wer, wenn nicht der Klassenlehrer muss/kann denn feststellen, dass eine Notengebung in einer Klasse ungewöhnlich ist. Normales Prozedere ist das Gespräch mit der betroffenen Kollegen zu suchen, wenn dies den Sachverhalt nicht klärt muss auch das Gespräch in der Klassenkonferenz gesucht werden - kann es sein, dass die leistungsschwache Klasse musisch übermäßig begabt ist ...
Achtung: Hier besteht aber wegen der zurecht angedeuteten Schwierigkeiten der Wirkung der Konferenz eine erhöhte Sensibilität und es sollte je nach Lage des Falles der Personalrat oder die Schulleitung in der Klassenkonferenz vertreten sein.
Diese Klassenkonferenz zur Sachverhaltsklärung ist einer formalen Beschwerde an den Schulleiter vorzuziehen.

Übrigens hat eine Schulleiter eine Sorgfaltspflicht gegenüber den Schülern und den Kollegen auch in Bezug auf die Notengebeung. Im Falle der begründeten Annahme, dass die Notengebung unlauter sei, kann der Schulleiter (auch über den Fachbeauftragten) Rechenschaft über die Art der Notengebung und Leistungserbringung einfordern.
Er hat sogar in Einzelfällen das Recht einzelne (!) Noten (in begründeten Fällen) abzuändern.


Im Zweifelsfall hat der Schulleiter ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 17:56:27

... und nur der das Recht, eine Note abzuändern. Es kann auf gar keinen Fall sein, dass eine Konferenz über die Notengebung eines Kollegen auch nur spricht. Das würde ich schlicht verhindern.
Ich habe schon mal eine Note eines Schülers in meinem Fach zur Diskussion gestellt, um den Gesamtzusammenhang herauszubekommen. Es kam heraus, dass der Schüler strategisch in allen anderen Fächern auch optiert hatte, so dass meine 5 durchaus angebracht war. Aber wie gesagt, die Initiative kam von mir.
Gruß
m.gottheit


Fachlehrerprinzipneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 18:12:00 geändert: 07.02.2011 18:14:48

Man kann sehr schlecht über die Notengebung eines Fachkollegen diskutieren. Wie soll denn der Sportlehrer dem Musiklehrer da an den Karren fahren - oder umgekehrt? Das ist völlig absurd. Jeder Fachlehrer trägt die Verantwortung für seine Noten. Der SL kann dann Noten ändern, wenn offensichtliche Mängel vorhanden sind, also z.B. das in der Schule geltende Noten-Punkte-System nicht eingehalten oder wenn gegen sonstige an der Schule geltende Richtlinien verstoßen wurde. Die Fachkompetenz und die Verantwortung liegen beim Fachlehrer, der als einziger die Klasse in dem Fach unterrichtet.

Der SL kann sich jedoch mit dem Kollegen ins Benehmen setzen und sich von ihm erläutern lassen, wie er zu den Zeugnisnoten gekommen ist. Das System des Fachlehrers muss nachvollziehbar sein. Verbergen geht nicht.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schulmamsell Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 18:12:52 geändert: 11.02.2011 09:40:39

Ihr seid ja superschnell mit euren Antworten. Ich danke euch. Es hilft mir sehr, eure Meinung zu dem Thema zu hören.
In der bevorstehenden Klassenkonferenz werden keine Eltern, sehr wohl aber der Schulleiter anwesend sein. Und Thema der Konferenz ist eigentlich auch vorrangig nicht die Notengebung der Kollegin, sondern eine Unstimmigkeit zwischen eben besagter Kollegin und dem Klassenlehrer, durch welche aus irgendwelchen, von mir nicht nachvollziehbaren Gründen, aus einer eingereichten Musik-Eins eine Zwei im Zeugnis wurde.
Ich GLAUBE nur (weil er das angekündigt hat), dass sich das Ganze zu einer Diskussion über die Notengebung der Kollegin auswachsen wird, die meiner Meinung nach übrigens einen hervorragend strukturierten und fundierten Unterricht erteilt. Der Klassenlehrer neigt dazu, allen Lehrkräften bereits vor der Zeugniserstellung mitzuteilen, sie sollten darauf achten, dass die Noten nicht zu gut seien (meines Erachtens eine Unverschäntheit, denn ich mache meine Noten und kann diese auch vertreten und erläutern - aber um mich geht es ja Gott sei Dank nicht), denn die Schüler hätten das nicht verdient. Und da kommt ihm unsere Musikerin eben etwas in die Quere.
Auf jeden Fall herzlichen Dank für eure Beratung. Ich werde meinen Standpunkt nun gestärkt vertreten, weiß ich doch, dass ich mit meiner Denke nicht ganz alleine dastehe.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.02.2011 18:13:44 geändert: 07.02.2011 18:17:33

Ob der Schulleiter "einfach so" das Recht hat, sich die Benotung einer Klasse in einem Fach erläutern und rechtfertigen zu lassen, weiß ich leider auch nicht, kann ich mir aber gut vorstellen.

Ja. Hatter.

Natürlich hat jede Lehrkraft erst einmal die Kompetenz, die Noten selbstständig festzulegen. Allerdings sollte es auch immer nachvollziehbare Kriterien geben, die in einer Fachkonferenz abgestzimmt wurden.
Zudem ist auch zu beachten, dass eine Musik Zwei locker im Zeugnis eine Chemie Sechs ausgleicht.
Bei allem Verständnis für MuKuBi-Kollegen (bin selbser eine), die den Schülern nicht die Lust am Unbterricht nehmen wollen, ist auch immer zu beachten, dass die Fächer auch ähnliche Ansprüche stellen müsste.

Solche Diskussionen sind aber immer besser im Fachbereich zusammen mit dem Schulleiter aufgehoben.
Fachfremde KOllegen sollten sich da tunlichst raushalten.


Klassenkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 07:34:03

Wie meine Vorredner schon ausführten:
Die Klassenkonferenz befindet nicht über Kollegenangelegenheiten. Da kannn nicht über die Notengebung und die Kriterien diskutiert werden.
Gegenstand von Klassenkonferenzen sind einzelne Schüler, Schülergruppen oder gar die ganze Klasse mit ihrem Verhalten, ihren Leistungen und ihrer Leistungseinstellung.
Hier kann also bestenfalls geklärt werden, ob es sein kann, dass die Klasse in Musik ein gänzlich anderes Verhalten und Leistungsvermögen als in Englisch zeigt.
Konsequenzen für die Notengebung muss dann aber der Fachlehrer einzeln treffen!!!


Kompetenzüberschreitungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.02.2011 16:07:21

Die Kollegin hat eine abgeschlossene "Lehrerausbildung", in der sie in Prüfungen nachgewiesen hat, dass sie den Aufgaben einer Lehrerin gewachsen ist. Mit welcher Kompetenz meint der Schulangestellte (anders will ich ihn nicht bezeichnen) dass die Kollegin zu blöd zum Zensieren ist. Vielleicht macht er ja auch alles falsch! Vielleicht kann man der Kollegin den Tipp geben, dass sie sich bei den ersten Andeutungen klar distanzieren muss. Ich würde ihn fragen, mit welchem Recht er darüber urteilt und dass er ganz klar seine Kompetenzen überschreitet und eine weitere Diskussion darüber verbitte. Zur Not würde ich aufstehen und gehen. Sie soll sich bloß nicht rechtfertigen. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass sich die Kollegin sich erleichtert fühlt, wenn sie weiß, dass auch jemand für sie ist. Oft ist es ja so schwer, weil man denkt man kämpft allein gegen Windmühlen.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs