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Forum: "Zeugnisnoten abändern durch Schulleitung"
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| situation in österreich: | | von: feul
erstellt: 16.03.2011 21:16:42 |
bei uns kann gegen ein nicht genügend (im zeugnis) von den eltern einspruch erhoben werden. sie müssen den aber begründen. der lehrer muss dann seine noten offenlegen und ebenfalls begründen.
stattgegeben wird eigentlich immer dann,wenn irgendwelche formalen mängel vorliegen, zb lehrer hat nicht genügend aufzeichnungen geführt bzw diese ohne datum, termin wurde nicht bekanntgegeben, stoff wurde noch eine stunde vorm test neu durchgenommen, testfragen wurden mündlich gestellt und nicht vervielfältigt, haben die eltern rechtzeitig eine "frühwarnung" bekommen (und kann der lehrer nachweisen, dass sie sie unterschrieben haben-- also aufheben!),dauerten alle schriftlichen prüfungen pro semester mehr als die gesetzlich erlaubten 30 minuten,...............udn so weiter............
(ich nehm mal an, dass bei euch ähnliches auch gilt) |
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