Wenn du die Bewertung nicht verstehst, könntest du die Lehrkraft fragen.
Für die Benotung in NRW braucht es eine Lehrkraft aus NRW, die dir ggf. im Schulgesetz zeigen kann, ob es erlaubt ist, die Rechtschreibung im Aufsatz mit zu bewerten. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Vielleicht gibt es auch (zusätzlich und im Rahmen der Möglichkeiten) genauere Absprachen an eurer Schule.
Auch was LRS betrifft, gibt es in den Bundesländern verschiedene Vorgaben.
In einigen Bundesländern überprüfen speziell ausgebildete Lehrkräfte die Kinder oder es müssen Gutachten von außerhalb her, in anderen Bundesländern entscheidet die Lehrkraft auf Grundlage der Leistungen, ob es einen Nachteilsausgleich für dieses Kind geben kann. Dann muss in einer Konferenz dieser Nachteilsausgleich für dieses Kind beschlossen werden.
Als Mutter hast du auch die Möglichkeit, die Lehrkraft zu fragen, was denn genau schlecht an Sprache etc. war und was geübt werden könnte.
Palim