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Forum: "Habe mich verunsichern lassen: Darf ich am Ende eines Halbjahres die Hefte von Schülern einsammeln und mit in die Note einfließen lassen?"

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Habe mich verunsichern lassen: Darf ich am Ende eines Halbjahres die Hefte von Schülern einsammeln und mit in die Note einfließen lassen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:00:07

Hallo,ich habe mal eine blöde Frage, die in den Augen der meisten von euch bestimmt lächerlich ist.
Zu Beginn des Schuljahres habe ich den Physik - Klassen, die ich habe, angekündigt, dass ich gegen Ende des Halbjahres ihre Hefter einsammle und bewerte. Diese Note soll dann in die Halbjahresnote mit einfließen.
Nun hat mich eine Kollegin sehr energisch darauf hingewiesen, dass dies nicht erlaubt sei. Sie würde das deshalb niemals machen.
Ich selbst habe das schon immer so gemacht und noch nie ist mir einer doof gekommen deswegen.
Nun hat aber ein anderer Kollege auch gesagt, dass er das nicht macht, weil es nicht erlaubt sei. Der Schulleiter wusste von nichts, da er sich noch nie mit der Thematik beschäftigt hat.
Nun habe ich mich verunsichern lassen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Hefte einsammeln und benoten, verboten ist.


Guck mal hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:08:09

http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=3105&topic_id=7586

Da findest du verschiedene Aspekte, Regelungen und Handhabungen.


Danke für den Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:21:22

Ich habe ihn gelesen und Dinge in der Richtung:
- Vor- und Nachteile von Mappenführung
- Mappenführungsnoten als Sanktion für Fehlverhalten oder als Belohnung für Fleiß
- Gewichtung der Mappennote
...

Leider wurde meine Frage darin nicht beantwortet:
Darf man (rechtlich gesehen) Mappen benoten und in die Zeugnisnote einfließen lassen?



Dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:22:45

bernstein hat z.B. geschrieben, dass es in Nds verboten ist - und wie sie es handhabt.


anhand der PLZneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:30:24 geändert: 16.10.2011 21:37:57

kommt mitzekatze nicht aus NDS. Aber welches Bundesland ist es?
Wir in NRW haben es in den Fachkonferenzen beschlossen, haben es durch die Schulkonferenz gebracht und nun bewerten wir auch die Mappenarbeit. Wie genau ist für die einzelnen Fächer geregelt udn für die Eltern jederzeit einsichtig,


Sieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:48:42 geändert: 16.10.2011 21:56:02

kommt aus NRW. Da steht im Schulgesetz:

§46
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

Also obliegt es der Gesamtkonferenz bzw den Fachkonferenzen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen, wie, ob und zu welchem Anteil eine Note vergeben wird.


ja neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.10.2011 21:52:44

die Begrifflichkeiten sind in NDS und NRW oftmals ganz anders
Klassenkonferenzen, Teilkonferenzen, Lehrerrat, Personalrat, Schulkonferenz, Gesamtkonferenz etc etc. Meint es doch oft das gleiche.
Als ich aus NDS nach NRW gekommen bin musste ich mich ersteinmal gehörig umstellen bzw umlernen


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2011 11:44:54 geändert: 17.10.2011 11:45:47

Lächerlich klingt deine Frage überhaupt nicht.
Zwei Gedanken dazu:
Die Kollegin reagiert so unwirsch, weil Mappeneinsammeln,
-nachsehen und -bewerten total viel Arbeit für Lehrer macht.
Viele Kollegen sind an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.
Man muss auch bedenken, die Schüler vorher über
die Art der Bewertung aufzuklären.
Ich kenne es nicht anders, dass Mappenführung in die fachspezifische
Mitarbeit mit einfließt, je nach Beschluss der
Fachkonferenz mit z.B. 1/3 der "mdl." Note.


Lieber Brieföffner, warum mündlich??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luisa8 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2011 17:57:59

Oder hab ich dich da falsch verstanden??


Den Schülern die Kriterien für die Bewertung vor Beginn der Heftführung mitzuteilen (evtl. sogar schriftlich)ist ein Muss. Aber warum zur mündlichen Note zählen?

Ich würde es einfach als eine schrifltiche Arbeit bewerten!


Dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.10.2011 18:00:07 geändert: 17.10.2011 18:01:29

dürfen wir in Deutschland nicht. So etwas zählt zu den sonstigen fachbezogenen Leistungen. Und die Frage war, wie und ob eine Mappe überhaupt bewertet werden darf. Das scheint mal wieder in den einzelnen BL unterschiedlich geregelt zu sein.
Dürft ihr das in der Schweiz??


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