Hi,
ich habe einen Schüler, der aufgrund von Krankheit fast
das ganze Schuljahr den Unterricht nicht besuchen konnte.
Vielleicht weiß jemand, welchen Paragraphen aus welchem
Gesetz/welcher Verordnung man im Zeugnis als Begründung
für die Aussetzung der Notengebung notiert?
Wäre sehr froh über entsprechende Infos.
Bundesland ist Baden - Württemberg.
Liebe Grüße und vielen Dank