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Forum: "Ankündigung von Klassenarbeiten"
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| Ankündigung von Klassenarbeiten | | von: crebea
erstellt: 18.04.2012 16:04:18 |
Gestern kam der Englischlehrer einer meiner Nachhilfe-SuS außerhalb des Unterrichts in die Klasse und hat den SuS mitgeteilt, dass er am Donnerstag eine Arbeit über das "Simple Present" schreiben lässt.
Das "Simple Present" ist ein vollkommen neues Thema, das bis zu diesem Zeitpunkt seitens des Lehrers weder besprochen, noch eingeübt worden ist.
Anzumerken ist hierbei noch, dass die SuS gestern auch keinen Englischunterricht hatten.
Heute war nun zum ersten Mal wieder Englisch-Unterricht nach den Ferien und die SuS haben den Lehrer gebeten, den Test auf nächste Woche zu verlegen, damit sie Zeit haben, sich mit dem neuen Thema auseinander zu setzen und sich auf die Arbeit vorzubereiten.
Der Lehrer hat dies nicht nur verweigert, sondern "zur Strafe" für die Bitte um Verlegung, den SuS noch die Häufigkeitsadverbien als zusätzliches Thema für die Klassenarbeit genannt (Ich weiß, dass das zusammengehört, aber es ist ein weiterer Grammatikpunkt, den die SuS noch nicht gelernt haben.
Weiterhin hat der Lehrer die Themen "Simple Present" und "Häufigkeitsadverbien" heute im Unterricht NICHT durchgenommen.
Er meinte lediglich, dass die SuS, die etwas zu diesem Thema lernen wollten, zu ihm nach vorne kommen sollten.
Mein Nachilfe-SuS ist daraufhin zwar nach vorne gegangen, hat aber nur unzureichende Informationen zum Thema erhalten.
Fakt ist nun : Die SuS müssen morgen eine Klassenarbeit zu Grammatikthemen schreiben, die sie sich selbst erarbeiten mussten. Die Vorbereitungszeit auf diese Arbeit beträgt gerade einmal 1 Tag! Weiterhin müssen die SuS bis morgen zusätzlich noch eine Unmenge Vokabeln lernen, die ebenfalls im Test vorkommen.
DAS KANN DOCH NCHT SEIN!?!?
Da ich keine Pädagogin bin und mich daher auch nicht im Schulrecht auskenne, wäre ich dankbar, wenn Ihr mir
mitteilen könntet, ob so etwas zulässig ist bzw. was die SuS und/oder deren Eltern unternehmen können.
Vielen Dank!
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| So | | von: klexel
erstellt: 18.04.2012 16:10:18 geändert: 18.04.2012 16:23:50 |
wie du das schilderst, klingt es mehr als abenteuerlich.
Die Frage ist erstmal, inwieweit dein Schüler wirklich alles richtig verstanden hat oder ob er selber irgendwas "verpennt " hat. Ich vermute, es handelt sich um Klasse 5?? Da gibts ja manchmal ziemliche Träumerchen..
Wenn die Schilderung den Tatsachen entspricht, dann handelt der Lehrer falsch,
1)denn eine Klassenarbeit muss mehrere Tage/1 Woche vorher angekündigt werden.
Schülerinnen und Schüler an Vollzeitschulen müssen mindestens fünf Tage, bevor eine Arbeit geschrieben wird, über den Termin und die für die Arbeit relevanten Themen informiert werden. Ist die Arbeit geschrieben, ist es an der Lehrerin oder dem Lehrer, sie möglichst rasch zu korrigieren, zu bewerten und zurückzugeben. Die Notengebung wird den Schülerinnen und Schülern durch die Korrektur erläutert. (aus dem hessischen Schulrecht)
2) eine Klassenarbeit soll aus dem Unterricht erwachsen und das abfragen, was im Unterricht erarbeitet wurde.
Handelt es sich vielleicht um eine kurze Lernzielkontrolle? Die braucht nicht angekündigt zu werden. Aber auch hier scheint mir nichts überprüft zu werden, was im Unterricht behandelt wurde.
Wie gesagt, erst muss die Wahrheit dieser Schilderung überprüft werden. Dann sollte der Elternvertreter in Aktion treten und mit dem Lehrer in Kontakt treten.
Seit wann müssen sich SuS einer 5. Klasse Grammatikthemen selber erarbeiten?? Da muss es sich um ein Missverständnis handeln. So etwas gibt es nicht.
Mehraufgaben zur Strafe für eine Frage/Bitte ist ein Unding, darüber müssen wir ja wohl nicht sprechen. |
| Klassenarbeiten ankündigen | | von: geeny87
erstellt: 19.04.2012 08:35:42 geändert: 19.04.2012 08:38:34 |
Ich habe gerade Deinen Beitrag gelesen und kann Dir aus pädagogischer
und fachlicher Sicht nur voll zustimmen. Frage : Aus welchem Bundesland
kommst Du? Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass da die
Schulgesetze sehr unterschiedlich sind.... Aber generell gilt doch, was
schon gesagt wurde: Klassenarbeiten sind vorher anzukündigen, denn
wenn ich als Lehrer möchte, dass meine Schüler etwas lernen und auch
können sollen, dann werde ich ihnen ja wohl die Gelegenheit geben, das
auch zu üben. Ich pwrsönlich habe für meine Arbeit eine Checkliste, die
ich mit den Schülern meistens 14 Tage vor der Klassenarbeit durchgehe:
Was ist "dran"? Was kann ich davon schon gut, was noch nicht so sicher,
was muss ich üben? Dann hab es noch einmal "schwarz auf weiß", die
Schüler ebenso. Und selbst wenn man das nicht so machen möchte -
klassenarbeiten nicht rechtzeitig anzukündigen ist pädagogisch und
fachlich mehr als fragwürdig. |
| @ geeny 87 | | von: crebea
erstellt: 19.04.2012 09:47:30 geändert: 19.04.2012 10:14:10 |
Vielen Dank für Deine Antwort!
Es handelt sich um eine 5. Klasse in Hessen.
Es geht ja nicht nur darum, dass eine Klassenarbeit rechtzeitig angekündigt werden sollte, sondern es geht mir in erster Linie darum, dass in dieser Klassenarbeit grammatikalische Themen abgefragt werden, die NICHT!!! im Unterricht durchgenommen und eingeübt wurden.
Die SuS mussten sich das Thema von Dienstag auf heute (Donnerstag) selbst erarbeiten! Das ist meiner Meinung nach der eigentliche Aufreger und mir stellt sich die Frage, wie so etwas zulässig sein kann bzw. was die Eltern jetzt unternehmen müssen.
Der Elternbeirat wurde wohl gestern noch eingeschaltet.
Ob die Klassenarbeit heute tatsächlich stattfindet, kann ich im Moment nicht sagen. Ich muss warten, bis mein SuS heute nach der Schule zu mir kommt!
An dieser Stelle möchte ich auch noch erwähnen, dass bis zu den Osterferien (also in 8 Monaten) gerade einmal drei Kapitel (von sechs !!!) des Lehrbuches "Notting Hill Gate 1" durchgenommen worden sind.
Ich gehe daher davon aus, dass die SuS sowieso einen Teil des Lehrbuches selbst erarbeiten müssen, da es ja nicht mehr möglich sein wird, in den verbliebenen 10 Wochen bis zu den Sommerferien, die zusätzlich noch mit Feiertagen, Girls/Boys Day, Ausflügen, Bundesjugendspielen etc. gespickt sind, das Buch auch nur annähernd durchzunehmen. |
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