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Forum: "Gibt es so was wie eine Zulassung zur ZP 10?"

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Gibt es so was wie eine Zulassung zur ZP 10?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: supermom4 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 11:19:42

Hallo,
wir haben dieses Jahr 3 Mädchen, die eigentlich nie anwesend sind. Die eine ist wohl wirklich oft krank, die anderen zwei denken aber, dass sie in der Schule eh' nichts lernen.
Ich (und auch die anderen Kollegen)kann den dreien nicht wirklich eine Vornote geben. Sie haben kaum Arbeiten mitgeschrieben (noch nicht mal Nachschreiben ging dieses Halbjahr!)und mündlich war auch viel zu wenig.
Im Moment kann ich denen nur auf der Basis der ZP 10 eine Note geben.
Gespräche haben nichts gebracht und mein SL will die Sache aussitzen (der unterrichtet die aber auch nicht selbst).
Ich finde es auch echt unfair den anderen gegenüber.
Kennt ihr da irgendeinen Paragraphen oder so? Ich habe nichts gefunden.
Ach ja, bin HS NRW.


Warenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 11:29:13 geändert: 30.04.2012 11:37:49

denn die Fehlzeiten für die anstehenden Arbeiten bzw. die Nachschreibtermine immer entschuldigt??

Bei uns wird bei gehäuften Fehlzeiten dann stets ein ärztliches Attest gefordert, auch wenn der Schüler nur 1 Tag fehlt. Das entscheidet der SL, wenn man als KL drauf dringt.
Wenn nichts entschuldigt ist, hast du ja schon mal einen Grundstock an Noten - nämlich 6, sowohl für die nichtgeschriebenen Arbeiten wie auch für die nicht vorhandene Mitarbeit im Unterricht.

Ich fürchte, es gibt keine Zulassungsbeschränkung.
Hier gibts nen Link mit vielen Fragen und Antworten, aber dein Problem hab ich dort auch nicht finden können. Aber du vielleicht?
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/fragen-und-antworten/


Zulassungsvoraussetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 12:01:26

Die zulassungsvoraussetzung ist die Versetzung in den 10. Jahrgang. Die Abschlussnote in den ZP-Fächern setzt sich zur Hälfte aus der Vornote und dem Ergebnis in der schriftlichen ZP zusammen. Die Vornote ist das Mittel aus allen 4 Klassenarbeiten und den Sonstigen Mitarbeitsnoten.

Selbst wenn die Vornote "Ungenügend" ist, ist der Schüler zur ZP zugelassen.

Aufgrund der Noten am Ende der 10. Klasse ergibt sich welcher Schulabschluss vergeben werden kann, wobei der Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) bereits durch Versetzung in die 10 erreicht ist.


@klexel,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: supermom4 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 12:08:57 geändert: 30.04.2012 12:10:44

die Mutter der zwei, die es nicht nötig haben, weigert sich Atteste vorzulegen. Ihre Kinder schwänzen ja nicht und es ist eine Unverschämtheit von uns, Atteste einzufordern!

Danke für einen Link, da hatte ich auch schon geguckt. Schulleiter meinte auch, er wüsste von nichts.

Ich finde es einfach super ärgerlich gerade für die Mitschüler.
Und ich denke, dass die zwei wohl noch ne gute ZP schreiben. Bei der anderen weiß ich nicht, mal sehen.


Bußgeld ??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 12:27:35 geändert: 30.04.2012 19:11:18

die Mutter der zwei, die es nicht nötig haben, weigert sich Atteste vorzulegen. Ihre Kinder schwänzen ja nicht und es ist eine Unverschämtheit von uns, Atteste einzufordern

Ist doch wunderbar. Dann seid ihr doch auf der sicheren Seite mit den schlechten Noten wg. Arbeitsverweigerung. Es sollte allerdings in den Akten ein Schreiben vorliegen, in dem der SL solch ein Attest eingefordert hat. Und das sollte natürlich nicht erst jetzt verschickt worden sein. Wenn das nicht vorliegt, wirds schwierig.

Und wieso ist es überhaupt zu solch häufigen unentschuldigten Fehlzeiten gekommen?? Wurde das Ordnungsamt nicht informiert?? Bei uns werden dann Strafgelder fällig. Mir scheint, da ist euer SL aber gehörig lahma*****, und jetzt musst du die Suppe aulöffeln.


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 19:06:13

werden dann auch Bußgelder fällig, wenn man das Ganze richtig durchexerziert. Attestpflicht, dann jeder Fehltag ohne Attest als unentschuldigt, wenn genügend zusammen, Anhörungsbogen, etc.
Unentschuldiges Fehlen in der Schule ist Ordnungswidrigkeit!


Meines Erachtensneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2012 23:49:22

ist da wirklich im Vorfeld geschlampt worden - anders kann
ich das "Aussitzen" nicht bezeichnen! In meiner eigenen
Klasse (RS/NRW) hatte ich einige Probleme mit
unentschuldigten Fehlzeiten in Klasse 9, dann einige wenige
Anfang 10 - durch ständiges Nachhaken, Klassenkonferenzen
usw. ist das Problem soweit beseitigt, dass es in meiner 10
in diesem Halbjahr insgesamt nicht eine einzige
unentschuldigte Fehlstunde gibt. Die Schüler wissen, dass
die unentschuldigten Fehlstunden aufs Abschlusszeugnis
kommen und wollen sich nichts verbauen.

Nun zur eigentlichen Frage. Mithilfe der mageren
Zensurenausbeute aus dem gesamten Jahr würde ich eine Note
"basteln" - und wenn es eine 6 ist! - , das müsste doch in
Hauptfächern mit vielen Wochenstunden irgendwie möglich
sein. Wenn die Schüler eine erheblich bessere ZP10
schreiben, sind die Abweichungen möglicherweise so groß,
dass du sie noch mit der mündlichen Prüfung "ärgern" kannst.
Man macht es ihnen dann zumindest nicht zu leicht.


Abschlusszeugnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 06:35:54

Die unentschuldigten Fehlstunden dürfen in NRW gar nicht auf einem Abschlusszeugnis vermerkt werden.


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: supermom4 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 08:33:08

für eure Beiträge. Ich sehe schon, dass wir viel eher was hätten unternehmen sollen. Fürs nächste Mal weiß ich jetzt.
Ich bin als Wiedereinsteigerin noch nicht so lange dabei und habe da wohl selber auch gedacht,dass es sich schon wieder gibt. Ich will da nicht die Schuld auf andere abwälzen. Es hat sich nur in den letzten Wochen gesteigert.

Wie gesagt, danke für eure Beiträge, haben mir schon weitergeholfen.


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2012 14:47:40

Der Meinung war ich ursprünglich auch, aber unser SL hat
angeblich nachgeschaut und uns mitgeteilt, die
unentschuldigten Fehlstunden kämen aufs Abschlusszeugnis. Ich
interpretiere das Schulgesetz (§ 49) auch anders. Da muss ich
noch mal nachhaken, unser SL liest manchmal nicht genau
genug...


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