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Forum: "Versetzung Klasse 6 nach 7 (Realschule NRW)"

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Versetzung Klasse 6 nach 7 (Realschule NRW)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2012 20:25:47

Ich habe zwei Fragen zur Versetzung von Schülern von Klasse 6 nach 7. Ich bereite mich auf Elterngespräche wegen einer Versetzunggefährdung vor. Leider habe ich keine näheren Informationen in Bezug auf meine beiden Fälle gefunden.

Fall 1:
Schülerin hat in zwei Hauptfächern eine fünf (schon im 1.Halbjahr und noch aktuell); in Französisch ebenfalls eine fünf (zählt ja jetzt nicht) und im dritten Hauptfach eine drei. In den Nebenfächern gibt es dreier und vierer. Meines wissens ist die Schülerin dann nicht versetzt, wenn sich nichts mehr ändert? Eine Nachprüfung gibt es ja in Klasse 6 nicht.

Fall 2:
Der Schüler hat in zwei Hauptfächern eine fünf (schon im 1.Halbjahr udn noch aktuell); in den anderen beiden Hauptfächern (drunter Französisch) eine drei. In den Nebenfächern ist eine fünf sicher (epochal aus dem 1.Halbjahr); vier Nebenfächer sind angemahnt. Mal angenommen der Schüler schafft in den Nebenfächern vierer (außer der epochal 5). Kann er dann versetzt werden, wenn er die beiden Hauptfachfünfer und die beiden Hauptfachdreier hat(und die Nebenfach 5 aus dem 1.Halbjahr)? In Tabellen mit den Versetzungsbestimmungen habe ich diesen Fall nicht gefunden. Ich meine, dass der Schüler nicht versetzt wird, oder?

Die Schuleitung kann ich erst am Montag fragen.


Dieses Thema ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2012 11:09:25

... halte ich persönlich für zu heikel, auch wenn du keine Namen nennst, um sie hier in einem öffentlichen Forum zu besprechen. Vielleicht könnte dir ja in dem Fall per PN auf diese Frage geantwortet werden? Ich komme aus einem anderen Bundesland und kann dir da leider nicht weiter helfen. Bei uns steht das in der übergreifenden Schulordnung.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beaglefan Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2012 15:16:18

Dazu gibt es doch eindeutige Aussagen in der APO-SI- Versetzungsbestimmungen Realschule. Teilweise auch sehr übersichtlich in tabellarischer Form. Googel einfach mal.


Hierneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2012 15:37:27 geändert: 05.05.2012 15:46:58

ist der Wortlaut aus euren Versetzungsbestimmungen:

§ 25
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10
versetzt, wenn die Leistungen
a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen
Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
b) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen
Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem
Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende
Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.
(2) In Klasse 6, in der Realschule in der Aufbauform in Klasse 7, sind die
in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam,
können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Ab Klasse 7,
in der Realschule in der Aufbauform ab Klasse 8, sind sie uneingeschränkt
versetzungswirksam.

Ich finde das ziemlich eindeutig.
Du kannst ja nur Fächer gegeneinander ausgleichen, die aus derselben Gruppe stammen (wegen der Stundenzahl). Und da reichts halt nicht.

Und mal ehrlich: eine Versetzung bedeutet doch, dass die Lehrer diese für sinnvoll halten und von einer erfolgreichen Mitarbeit im kommenden Schuljahr ausgehen. Wer wie im Fall 2 so viele 5er hat, scheint mir da doch noch Nachholbedarf zu haben. Da würdest du dem Kind mit einer Versetzung auch keinen Gefallen tun.

Ein Schüler, der schon weiß, dass er eine epochale 5 mitschleppt, hat ein 1/2 Jahr Zeit, dafür zu sorgen, dass alle anderen Noten glatt sind. Wenn er das nicht schafft und sogar noch 5er dazu kommen, wird er es auch im kommenden Jahr nicht schaffen.
Eine Versetzung ist ja nicht nur eine Rechenaufgabe sondern auch eine pädagogische Entscheidung.


In der APO-SI/NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.05.2012 18:11:59

steht übrigens auch eindeutig, dass es keinen Ausgleich mehr
gibt für versetzungswirksam angekündigte Fächer des 1.
Halbjahres (Epochalunterricht) durch ein anderes Fach
desselben Lernbereichs im 2. Halbjahr. Laut meiner Tabelle
(und klexels Ausführungen) sind beide Schüler eindeutig nicht
zu versetzen. Beim zweiten Fall würde ich als KL sogar den
Übergang auf eine HS dringend empfehlen - sofern es noch eine
bei euch in der Nähe gibt.

Kleiner Tipp von mir: Ich habe immer die Versetzungsordnung in
Tabellenform im Lehrerkalender, da kann ich mich immer schnell
orientieren oder auch den Schülern Auskunft geben (besonders
bei den Älteren ist das öfter Thema).


Danke ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2012 20:35:06

... für eure Antworten.
Versetzungsbestimmungen in Tabellenform habe ich auch. Da habe ich die Fälle aber nicht gefunden.
Mir ging es hauptsächlich um die Frage, ob man zwei Hauptfach fünfer mit zwei Hauptfächer dreier ausgeichen, also quasi aufheben (zwei Hauptfachfünfer werden ausgeglichen)kann. Das genau habe ich nicht gefunden.
Mittlerweile weiß ich, dass beide nicht versetzt sind.
Für die Schülerin in Fall1 (darf noch mal wiederholen)tut es mir einfach leid.
Der Schüler in Fall2 (darf nicht mehr wiederholen) müsste bei Nichtversetzung sowieso auf die HS (gibt es in unserer Stadt noch mehrere) abgeschult werden. Aber die Eltern (arabische Familie; es geht um den Sohn)sind einfach nervtötend penetrant und uneinsichtig und tauchen ständig auf. Der Schulleiter ist mittlerweile auch genervt. Sie versuchen es sogar mit fragwürdigen Mitteln.


Janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.05.2012 21:08:04

Mir ging es hauptsächlich um die Frage, ob man zwei Hauptfach fünfer mit zwei Hauptfächer dreier ausgeichen, also quasi aufheben (zwei Hauptfachfünfer werden ausgeglichen)kann

Das kann man. Ob es pädagogisch sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.

Aber das kam ja in deinen Beispielen gar nicht vor.

Im 1. Beispiel fehlte eine Hauptfach-3, im 2. Fall kam noch eine Nebenfach-5 und mehrere angemahnte Fächer dazu.

Daher sind beide Fälle eindeutig.


Nein,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2012 19:20:10 geändert: 08.05.2012 19:25:00

in NRW kann man definitiv in Klasse 6 nicht zwei Hauptfach-
Fünfen mit zwei Hauptfach-Dreien ausgleichen. Das geht nur
in
einem, nicht in zwei Fächern. Ab Klasse 7 führt diese
Konstellation zur Nachprüfung in einem der beiden 5er-
Hauptfächern, aber in Klasse 6 gibt es noch keine
Nachprüfung.

Doch, das kann man auf der Tabelle sehen. Da steht nämlich
"nicht versetzt, Nachprüfung möglich bei angegebenem
Ausgleich". Da es aber in Klasse 6 noch keine Nachprüfung
gibt, ist der Schüler also nicht versetzt (eine Tabelle
extra
für Klasse 6 gibt es vielleicht irgendwo, ich kenne aber
keine).

Ich will ja keine Vorurteile schüren, aber es sind genau
diese Familien (wie die arabische in dem Beispiel), die
meinen, sie müssten nur der Schule genug Druck machen, und
schon wird Sohnemann versetzt. Aber daran, dem Sprößling
Beine zu machen, denken sie nicht. Wird der holde Knabe doch
versetzt, bleibt er eben im nächsten Schuljahr sitzen,
schöpft die Höchstverweildauer auf der Realschule total aus
und wenn er dann in Klasse 9 oder 10 18 wird, fängt die
Schwänzerei an. Nach dem Abschluss, falls er den überhaupt
bekommt, arbeitet er irgendwo in der Verwandtschaft.
Leider gerade mit Familien aus dem Kulturkreis schon
mehrfach erlebt! Mach dir keinen Kopf -die machen sich auch
keinen!

(Sorry, klingt zynisch, aber ich bin in der Hinsicht
ziemlich desillusioniert!)


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.05.2012 20:32:14

Danke für den Zuspruch.

An alle: Ich sehe in dieser Sache wahrscheinlich einfach "den Wald vor lauter Bäumen nicht", da ich wegen Fall2 so entnervt bin. Der Junge (es sind ja nicht nur die Leistungen) und auch seine Eltern (besonders der Vater) kosten viel Energie.
Fall1 tut mir einfach nur leid. Daher die Frage.

Ich weiß nun, dass beide im jetztigen Moment nicht versetzt sind.


Dir brauchtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.05.2012 22:32:44

Fall 1 nicht Leid zu tun. Es ist immer besser, in Klasse 6 zu
wiederholen oder die Schule zu wechseln, als sich mit einer 5
und mehreren Vier-Minussen hochzuschleppen und dann in 8 oder
9 zu wiederholen. Häufig fehlen dann die Grundlagen und der
Schüler verbessert sich durch das Wiederholen gar nicht. Ich
vermute mal, dass eine der Fünfen in Englisch ist. Gerade in
Englisch ist die Klasse 6 sehr wichtig, da dort die meisten
Zeitformen und die unregelmäßigen Verben eingeführt werden.
Wenn man das dann nicht "schnallt", die die weitere Englisch-5
praktisch vorprogrammiert. Gerade Klasse 6 zu wiederholen kann
daher Sinn machen.


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