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Forum: "Versetzung Klasse 6 nach 7 (Realschule NRW)"
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| Hier | | von: klexel
erstellt: 05.05.2012 15:37:27 geändert: 05.05.2012 15:46:58 |
ist der Wortlaut aus euren Versetzungsbestimmungen:
§ 25
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10
versetzt, wenn die Leistungen
a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen
Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
b) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen
Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem
Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende
Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.
(2) In Klasse 6, in der Realschule in der Aufbauform in Klasse 7, sind die
in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam,
können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Ab Klasse 7,
in der Realschule in der Aufbauform ab Klasse 8, sind sie uneingeschränkt
versetzungswirksam.
Ich finde das ziemlich eindeutig.
Du kannst ja nur Fächer gegeneinander ausgleichen, die aus derselben Gruppe stammen (wegen der Stundenzahl). Und da reichts halt nicht.
Und mal ehrlich: eine Versetzung bedeutet doch, dass die Lehrer diese für sinnvoll halten und von einer erfolgreichen Mitarbeit im kommenden Schuljahr ausgehen. Wer wie im Fall 2 so viele 5er hat, scheint mir da doch noch Nachholbedarf zu haben. Da würdest du dem Kind mit einer Versetzung auch keinen Gefallen tun.
Ein Schüler, der schon weiß, dass er eine epochale 5 mitschleppt, hat ein 1/2 Jahr Zeit, dafür zu sorgen, dass alle anderen Noten glatt sind. Wenn er das nicht schafft und sogar noch 5er dazu kommen, wird er es auch im kommenden Jahr nicht schaffen.
Eine Versetzung ist ja nicht nur eine Rechenaufgabe sondern auch eine pädagogische Entscheidung. |
| Nein, | | von: bger
erstellt: 08.05.2012 19:20:10 geändert: 08.05.2012 19:25:00 |
in NRW kann man definitiv in Klasse 6 nicht zwei Hauptfach-
Fünfen mit zwei Hauptfach-Dreien ausgleichen. Das geht nur
in
einem, nicht in zwei Fächern. Ab Klasse 7 führt diese
Konstellation zur Nachprüfung in einem der beiden 5er-
Hauptfächern, aber in Klasse 6 gibt es noch keine
Nachprüfung.
Doch, das kann man auf der Tabelle sehen. Da steht nämlich
"nicht versetzt, Nachprüfung möglich bei angegebenem
Ausgleich". Da es aber in Klasse 6 noch keine Nachprüfung
gibt, ist der Schüler also nicht versetzt (eine Tabelle
extra
für Klasse 6 gibt es vielleicht irgendwo, ich kenne aber
keine).
Ich will ja keine Vorurteile schüren, aber es sind genau
diese Familien (wie die arabische in dem Beispiel), die
meinen, sie müssten nur der Schule genug Druck machen, und
schon wird Sohnemann versetzt. Aber daran, dem Sprößling
Beine zu machen, denken sie nicht. Wird der holde Knabe doch
versetzt, bleibt er eben im nächsten Schuljahr sitzen,
schöpft die Höchstverweildauer auf der Realschule total aus
und wenn er dann in Klasse 9 oder 10 18 wird, fängt die
Schwänzerei an. Nach dem Abschluss, falls er den überhaupt
bekommt, arbeitet er irgendwo in der Verwandtschaft.
Leider gerade mit Familien aus dem Kulturkreis schon
mehrfach erlebt! Mach dir keinen Kopf -die machen sich auch
keinen!
(Sorry, klingt zynisch, aber ich bin in der Hinsicht
ziemlich desillusioniert!) |
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