Hallo zusammen,
ich habe viele verschiedene Meinungen gehört und bin gerade vollends verwirrt und bräuchte Hilfe bei folgenden Fragen (NRW, Grundschule):
Wenn ein Schüler im Halbjahreszeugnis der Klasse 4 ein "mangelhaft" hatte, kann er im Endzeugnis auch eine 5 in diesem Fach bekommen und trotzdem versetzt werden, ohne dass dies zuvor durch einen blauen Brief verwarnt wurde? Richtig??
Wenn ein Schüler im Halbjahreszeugnis Klasse 4 keine 5 hatte, kann er dann im Endzeugnis eine 5 bekommen, ohne dass dies durch einen blauen Brief verwarnt wurde?
(Geht das nur bei einem Notensprung von 4 auf 5, oder auch von 3 auf 5?)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke!