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Forum: "Umgang mit Plagiaten in der Sek I"

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Umgang mit Plagiaten in der Sek Ineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: resama Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:17:11 geändert: 17.06.2012 00:24:05

Ich habe in meiner 8. und 9. Klasse Portfolios erstellen lassen. Leider erhielt ich trotz vorheriger schriftlicher Belehrung der Schüler und Eltern sowie Hinweisen zum Zitieren und Quellenangaben, massenweise Plagiate. Von "Copy and paste" bis zu Sätzen, die in gleicher Reihenfolge aufgeschrieben, aber leicht verändert wurden, war alles dabei. Ich gab den Schülern die Note 0 Punkte /sechs. Die Eltern liefen Sturm, wandten sich an die Schulleitung und diese forderte mich nun auf die Noten zu ändern. Die Begründung dafür war, dass sie Verfahrensfehler befürchte und es lt. Schulgesetz, AV Klassenarbeiten, Sek I VO Berlin, etc. keine gesetzliche Grundlage dafür gäbe den Schülern in der Sek I sechsen zu erteilen.

Mich würde interessieren, wie an euren Schulen verfahren wird und ob doch jemand gesetzliche Grundlagen dafür kennt (betrifft Berlin).

LG

Resama


merkwürdigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:32:34 geändert: 16.06.2012 00:53:36



Folgendes habe ich gefunden:
Hausaufgaben dürfen bewertet werden
http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSekIVO2010%2Fcont%2FBlnSekIVO2010.P19.htm

allgemein zur Notenvergabe
http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSchulG%2Fcont%2FBlnSchulG.P58.htm

Und in §20 geht es auch um Täuschungsversuche
http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSekIVO2010%2Fcont%2FBlnSekIVO2010.P20.htm


außerdem zur Notenskala - aber mit ist nicht klar, an welcher Schule du genau unterrichtest
http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSekIVO2010%2Fcont%2FBlnSekIVO2010.Anlage5.htm

Lass dir doch von deinem SL genau zeigen, wo das stehen soll, zumal es offenbar gerade erst Änderungen gab und die SchülerInnen, die nach der alten Verordnung begonnen haben, offenbar z.T. noch nach diesen Bestimmungen zu unterrichten sind

Zur Übergangsregelung
http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnSekIVO2010%2Fcont%2FBlnSekIVO2010.P49.htm

an die alte Verordnung kommt man nicht ohne weiteres heran
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata\ges\BlnSekIVO\cont\BlnSekIVO.htm

Wenn die Kriterien vorab schriftlich vorlagen, verstehe ich nicht, warum es nicht gehen sollte -
aber in Berlin kann das ja janz anders sein!

Gibt es denn für Berlin eine Vorschrift, wonach Klassenarbeiten vom Schulleiter genehmigt werden müssen, wenn mehr als ein gewisser Prozentsatz unter dem Strich liegen?

Viel Erfolg!

Palim


Hilft das weiter?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:33:12 geändert: 16.06.2012 00:38:06



Ungenügendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:42:02 geändert: 16.06.2012 00:46:14

ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.


Schulgesetz:http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf?start&ts=1303211502&file=schulgesetz.pdf

Die Schüler"leistung" entspricht doch in diesem Fall keineswegs den Anforderungen, die Grundkenntnisse (dass man keinen geistigen Diebstahl begehen darf) fehlen ganz offensichtlich und ob die Mängel kurzfristig behoben werden können, ist fraglich. Hätten die Schüler die geforderten Fähigkeiten, würden sie doch nicht auf "copy&paste" zurückgreifen...

Ich hoffe, das reicht deiner SL als Gesetzesgrundlage...
Viele Grüße


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:54:03 geändert: 16.06.2012 00:58:24

Es geht ja nicht um Klassenarbeiten und deren Bewertung.

Es geht um Portfolios. Ich denke, die Schüler haben zu Hause dran gearbeitet und eben wenig Eigenleistung gebracht, sondern aus dem Internet bzw. untereinander fleißig abgekupfert.

Also für mich ist das eindeutig ein Plagiatsfall. Die Haltung der SL ist mal wieder vom Feinsten, einfach nur Schwanz einziehen und still schweigen. Peinlich.

Aber vielleicht helfen die Links ja, eine Entscheidung herbeizuführen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 00:56:14

Naja,
darum der Hinweis auf den Erlass mit den Leistungsbeurteilungen von Hausaufgaben:
In Berlin dürfen Hausaufgaben als Leistungskontrollen bewertet werden.

... damit zählen sie doch wie eine Klassenarbeit.
Oder meinst du, es gäbe für diese Form besondere Benotungen?

Palim


Keine Ahnung,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 01:00:04

weil ja in Nds. Hausaufgaben nicht bewertet werden dürfen.

Aber ob automatisch, wenn HA bewertet werden dürfen, auch gleich die 30%-Regel gilt??
Da begibt man sich aber immer auf sehr dünnes Eis.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 01:00:45

Noch was gefunden
http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata/ges/BlnSekIVO2010/cont/BlnSekIVO2010.P19.htm

8,5
Pro Schuljahr kann je Fach höchstens eine Projektarbeit nach Entscheidung der Gesamtkonferenz auf Vorschlag der Fachkonferenz auf die Mindestzahl der Klassenarbeiten angerechnet werden, sofern dies nicht bereits für eine Vergleichsarbeit festgelegt wurde (Absatz 4).

und

7, 3
3Ist das Ergebnis einer Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe mangelhaft oder schlechter, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob die Arbeit gewertet wird oder eine neue Arbeit zu schreiben ist.
Danach hatte ich weiter oben gefragt.

Wenn also wirklich sehr viele SuS Plagiate abgegeben haben und du alle mit 0 Punkten/ 6 bewertet hättest, liegt die Entscheidung beim Schulleiter.

Palim


Aberneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 01:03:45

die Frage ist ja, bei wem die Beweispflicht leiegt:

Beim Lehrer, der nachweisen muss, woher die Texte stammen?

Beim Schüler, der nachweisen muss, dass die Texte aus seiner Feder/seinem Hirn stammen - das dürfte schwieriger werden.

Im Eingangsbeitrag klingt es allerdings so, als ob Nachweise vorliegen. Von daher sollte die SL handeln, und wenns nur ne Nachfrage bei der nächsthöheren Stelle ist.


Unverständlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: beccikm Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.06.2012 01:17:59 geändert: 16.06.2012 01:20:11

Studenten, Akademiker oder Politiker werden (oftmals noch nach einigen Jahrzehnten) für Plagiate getadelt und müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen (Exmatrikulation, Geldstrafen, Aberkennung von akademischen Titel etc.).

WARUM machen die Eltern und die SL so einen "Aufstand", wenn es jetzt hier um die Schüler geht? Wo liegt denn da der Unterschied?

Und was bitte lernen die Kinder denn, wenn die Plagiate in der Schule keine Konsequenzen haben? "Abkupfern geht in Ordnung" - "Kann mir eh keiner was". Das kann's ja nicht sein.


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