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Forum: "Umgang mit Plagiaten in der Sek I"
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| Umgang mit Plagiaten in der Sek I | | von: resama
erstellt: 16.06.2012 00:17:11 geändert: 17.06.2012 00:24:05 |
Ich habe in meiner 8. und 9. Klasse Portfolios erstellen lassen. Leider erhielt ich trotz vorheriger schriftlicher Belehrung der Schüler und Eltern sowie Hinweisen zum Zitieren und Quellenangaben, massenweise Plagiate. Von "Copy and paste" bis zu Sätzen, die in gleicher Reihenfolge aufgeschrieben, aber leicht verändert wurden, war alles dabei. Ich gab den Schülern die Note 0 Punkte /sechs. Die Eltern liefen Sturm, wandten sich an die Schulleitung und diese forderte mich nun auf die Noten zu ändern. Die Begründung dafür war, dass sie Verfahrensfehler befürchte und es lt. Schulgesetz, AV Klassenarbeiten, Sek I VO Berlin, etc. keine gesetzliche Grundlage dafür gäbe den Schülern in der Sek I sechsen zu erteilen.
Mich würde interessieren, wie an euren Schulen verfahren wird und ob doch jemand gesetzliche Grundlagen dafür kennt (betrifft Berlin).
LG
Resama |
| Ungenügend | | von: beccikm
erstellt: 16.06.2012 00:42:02 geändert: 16.06.2012 00:46:14 |
ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Schulgesetz: http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/rechtsvorschriften/schulgesetz.pdf?start&ts=1303211502&file=schulgesetz.pdf
Die Schüler"leistung" entspricht doch in diesem Fall keineswegs den Anforderungen, die Grundkenntnisse (dass man keinen geistigen Diebstahl begehen darf) fehlen ganz offensichtlich und ob die Mängel kurzfristig behoben werden können, ist fraglich. Hätten die Schüler die geforderten Fähigkeiten, würden sie doch nicht auf "copy&paste" zurückgreifen...
Ich hoffe, das reicht deiner SL als Gesetzesgrundlage...
Viele Grüße |
| . | | von: palim
erstellt: 16.06.2012 01:00:45 |
Noch was gefunden
http://gesetze.berlin.de/Default.aspx?vpath=bibdata/ges/BlnSekIVO2010/cont/BlnSekIVO2010.P19.htm
8,5
Pro Schuljahr kann je Fach höchstens eine Projektarbeit nach Entscheidung der Gesamtkonferenz auf Vorschlag der Fachkonferenz auf die Mindestzahl der Klassenarbeiten angerechnet werden, sofern dies nicht bereits für eine Vergleichsarbeit festgelegt wurde (Absatz 4).
und
7, 3
3Ist das Ergebnis einer Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Lerngruppe mangelhaft oder schlechter, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob die Arbeit gewertet wird oder eine neue Arbeit zu schreiben ist.
Danach hatte ich weiter oben gefragt.
Wenn also wirklich sehr viele SuS Plagiate abgegeben haben und du alle mit 0 Punkten/ 6 bewertet hättest, liegt die Entscheidung beim Schulleiter.
Palim |
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