haben sie Sorge, dass du nicht ausgelastet bist??
Verfahren bei Beschwerden
Gegen Entscheidungen und Maßnahmen im Schulbereich, die keine Verwaltungsakte
sind, können Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte Beschwerde
einlegen.
Die Beschwerde ist an keine Form und Frist gebunden. Sie hat keine aufschiebende
Wirkung.
Wenn die Schule der Beschwerde nach nochmaliger Befassung nicht stattgibt und
die Eltern weiter eine Überprüfung wünschen, leitet die Schulleitung die Beschwerde
mit den erforderlichen Unterlagen (v.a. Beschwerdeschreiben, Stellungnahme der
Schulleitung und der beteiligten Lehrer) an die Schulaufsicht weiter.
Der Beschwerdeführer erhält eine Abgabenachricht, die keiner Begründung bedarf.
Die Schulaufsicht entscheidet über die Beschwerde und teilt dies dem Beschwerdeführer
mit.
Die Entscheidung der Schulaufsicht ist ebenfalls kein Verwaltungsakt und kann
daher nicht per Widerspruch angefochten werden.
Also ein bisschen Arbeit kommt dann wohl schon auf dich zu - überflüssige Arbeit