meine Schulleiterin möchte, dass ich die Verbalzeugnisse, die ich noch vor und in meinem Mutterschutz für meine Klasse geschrieben habe auch noch selbst unterschrieben soll.
Mein Mutterschutz begann am 12.1. und Zeugnbisausgabe ist am 25.1.
Meiner Meinung nach ist das rechtlich doch gar nicht möglich.
Wenn ihr die Zeugniskonferenz bis zum 12.1. hattet, dürfte das wohl kein Problem sein (Bauchgefühl!). Wie die rechtliche Lage sonst aussieht, weiß ich nicht.
Hast du keine Co-Klassenlehrerin, die die Zeugnisse unterschreiben kann? Notfalls muss die Rektorin die Zeugnisse unterschreiben. Ich habe auch schon mal Zeugnisse mit "i.A." unterschrieben als ich Vertretungslehrerin war...
gibt es eine Rechtsverordnung zum Mutterschutz, die in § 2 (2) die Beschäftigung der Schwangeren während der letzten sechs Wochen vor der Entbindung verbietet, "... es sei denn, dass sie sich zur Dienstleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden."
Damit ist die entsprechende Bestimmung des §3 Mutterschutzgesetz (gilt in ganz Deutshland) übernommen worden. Ich denke, dies ist in Rheinland-Pfalz mit Sicherheit auch so oder in ähnlicher Form geregelt.
Du müßtest ggf. mal in der entsprechenden Rechtsverordnung nachschauen bzw. Dich an Euren Personalrat an der Schule oder der nächsten Ebene wenden.
Nur mal aus Interesse:
Du hast die Zeugnisse ja auch WÄHREND des Mutterschutzes noch geschrieben - warum willst Du sie jetzt nicht unterschreiben (Das ist ja - von der rechtlichen Seite mal abgesehen - doch kein Akt)?
im Mutterschutz vor der Geburt arbeiten gehen, wenn man möchte oder? (ich weiß zwar, dass die ADD das angeblich nicht so gerne sieht) und sehe daher kein Problem darin.
Gesetzestexte, die sich mit dem Thema beschäftigen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Wenn du wirklich eine eineindeutige rechtliche Klärung möchtest, müsstest du dich wohl an die Juristen der ADD wenden.
(Mutterschutz ist übrigens Bundesrecht und nicht Landesrecht!)
Wenn Du sie geschrieben hast, warum willst Du sie nicht unterschreiben?
Wenn ich sie als Vertretungslehrkraft unterschreiben müsste, stände ich vor einem Dilemma. Wenn sie schlecht geschrieben sind, wöllte ich nicht meinen Namen darunter setzen. Sind sie gut geschrieben, wöllte ich mich nicht mit fremden Federn schmücken. Wie man die Sache auch dreht, es ist einfach komisch unter eine fremde Arbeit seine Unterschrift zu setzen.
Vielleicht würde ja auch jemand vorbeikommen, damit Du unterschreiben kannst.
Anders sieht es aus, wenn Wohnort und Arbeitsort weit auseinander liegen.
Na ja, dass ich die Zeugnisse im Mutterschutz noch fertig geschrieben habe, liegt ja auch an meiner Einstellung. Ich hätte sie mit mehr Motivation auch schon am 12.1. fertig haben können. Ich will die angefangenen Sachen ja auch fertig übergeben. Wer soll es denn auch sonst machen, da hätte ich meine Kolleginnen ja schön hängen lassen, wenn ich am 12.1. "meinen Hammer fallen gelassen" hätte.
Es geht mir nicht um den Akt des Unterschreibens, sondern um die rechtliche Lage. Nicht, dass die Zeugnisse anfechtbar sind.
Ich habe zwar keine Co- Klassenlehrerin, aber werde durch eine Vertretungslehrerin vertreten. Meiner Meinung nach muss sie, die Zeugnisse unterschreiben.
Die Zeugniskonferenz ist übrigens erst am Montag.
Zum Arbeiten während des Mutterschutzes: Ehrlich gesagt wollte ich im Moment nicht vor der Klasse stehen... und ein Teilzeitarbeiten nach dem motto "das was ich gerne mache, mache ich auch jetzt noch" wird die ADD ja erst recht nicht gerne sehen.
Rechtsverbindlich unterschreibt das zeugnis ohnehin nur die Schulleitung, da diese alleinvertretungsberechtigt ist. Die bzw. der/die KlassenlehrerInnen zeichnen nur mit.
Ich empfinde es als freundliche Geste, dass der SL die im Mutterschutz befindliche Kollegin, die die Zeugnisse ja auch erstellt hat und die Klasse bis zum Einsetzen des Mutterschutzes geleitet hat, mitzeichnen lässt.
Rechtlich kann auch die Vertretungskraft, die für die Kollegin im Mutterschutz die Klasse weiterführt, die Unterschrift leisten, aber welchen Eindruck macht das bei den Eltern?
In Bayern gilt das Zwischenzeugnis nicht als "Dokument", sondern eher als Zwischenbericht.
Für den Inhalt ist der unterzeichnende Lehrer verantwortlich, deshalb unterschreibt er auch.
Als ich Vertretung war, habe ich schon mal die Zeugnisse vollständig "getextet" bekommen in einem Worddokument, den Text ins Zeugnisformular kopiert und dann i.V. unterschrieben. Die betreffende Lehrkaft war allerdings 6 Wochen vor dem Zeugnis krank.
Damit war klar, dass ich nur in Vertretung unterschreibe.
Ich glaube die eine oder andere Variante ist kein Problem.
Allerdings kenne ich mich in RLP nicht aus.