transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 7 Mitglieder online 02.11.2024 00:26:26
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Zeugnisse im Mutterschutz unterschreiben?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Zeugnisse im Mutterschutz unterschreiben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teetrinker Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 12:22:53

Liebe Kolleginnen,

meine Schulleiterin möchte, dass ich die Verbalzeugnisse, die ich noch vor und in meinem Mutterschutz für meine Klasse geschrieben habe auch noch selbst unterschrieben soll.

Mein Mutterschutz begann am 12.1. und Zeugnbisausgabe ist am 25.1.

Meiner Meinung nach ist das rechtlich doch gar nicht möglich.

Was meint ihr?


Zeugniskonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 12:49:20

Wenn ihr die Zeugniskonferenz bis zum 12.1. hattet, dürfte das wohl kein Problem sein (Bauchgefühl!). Wie die rechtliche Lage sonst aussieht, weiß ich nicht.
Hast du keine Co-Klassenlehrerin, die die Zeugnisse unterschreiben kann? Notfalls muss die Rektorin die Zeugnisse unterschreiben. Ich habe auch schon mal Zeugnisse mit "i.A." unterschrieben als ich Vertretungslehrerin war...


Hier in Bayernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 12:59:29 geändert: 19.01.2013 13:19:06

gibt es eine Rechtsverordnung zum Mutterschutz, die in § 2 (2) die Beschäftigung der Schwangeren während der letzten sechs Wochen vor der Entbindung verbietet, "... es sei denn, dass sie sich zur Dienstleistung ausdrücklich bereit erklärt; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden."

Damit ist die entsprechende Bestimmung des §3 Mutterschutzgesetz (gilt in ganz Deutshland) übernommen worden. Ich denke, dies ist in Rheinland-Pfalz mit Sicherheit auch so oder in ähnlicher Form geregelt.

Du müßtest ggf. mal in der entsprechenden Rechtsverordnung nachschauen bzw. Dich an Euren Personalrat an der Schule oder der nächsten Ebene wenden.

Nur mal aus Interesse:
Du hast die Zeugnisse ja auch WÄHREND des Mutterschutzes noch geschrieben - warum willst Du sie jetzt nicht unterschreiben (Das ist ja - von der rechtlichen Seite mal abgesehen - doch kein Akt)?


LG

Hesse


Man darf dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:05:27 geändert: 19.01.2013 13:07:14

im Mutterschutz vor der Geburt arbeiten gehen, wenn man möchte oder? (ich weiß zwar, dass die ADD das angeblich nicht so gerne sieht) und sehe daher kein Problem darin.

Gesetzestexte, die sich mit dem Thema beschäftigen habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Wenn du wirklich eine eineindeutige rechtliche Klärung möchtest, müsstest du dich wohl an die Juristen der ADD wenden.
(Mutterschutz ist übrigens Bundesrecht und nicht Landesrecht!)


Ich versteheneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:20:52

die Aufregung jetzt auch nicht.

Wenn Du sie geschrieben hast, warum willst Du sie nicht unterschreiben?

Wenn ich sie als Vertretungslehrkraft unterschreiben müsste, stände ich vor einem Dilemma. Wenn sie schlecht geschrieben sind, wöllte ich nicht meinen Namen darunter setzen. Sind sie gut geschrieben, wöllte ich mich nicht mit fremden Federn schmücken. Wie man die Sache auch dreht, es ist einfach komisch unter eine fremde Arbeit seine Unterschrift zu setzen.

Vielleicht würde ja auch jemand vorbeikommen, damit Du unterschreiben kannst.

Anders sieht es aus, wenn Wohnort und Arbeitsort weit auseinander liegen.


Rechtliche LAge!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teetrinker Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:27:09 geändert: 19.01.2013 14:05:34

Na ja, dass ich die Zeugnisse im Mutterschutz noch fertig geschrieben habe, liegt ja auch an meiner Einstellung. Ich hätte sie mit mehr Motivation auch schon am 12.1. fertig haben können. Ich will die angefangenen Sachen ja auch fertig übergeben. Wer soll es denn auch sonst machen, da hätte ich meine Kolleginnen ja schön hängen lassen, wenn ich am 12.1. "meinen Hammer fallen gelassen" hätte.

Es geht mir nicht um den Akt des Unterschreibens, sondern um die rechtliche Lage. Nicht, dass die Zeugnisse anfechtbar sind.

Ich habe zwar keine Co- Klassenlehrerin, aber werde durch eine Vertretungslehrerin vertreten. Meiner Meinung nach muss sie, die Zeugnisse unterschreiben.

Die Zeugniskonferenz ist übrigens erst am Montag.

Zum Arbeiten während des Mutterschutzes: Ehrlich gesagt wollte ich im Moment nicht vor der Klasse stehen... und ein Teilzeitarbeiten nach dem motto "das was ich gerne mache, mache ich auch jetzt noch" wird die ADD ja erst recht nicht gerne sehen.


Unterschriftenregelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 13:38:19

Rechtsverbindlich unterschreibt das zeugnis ohnehin nur die Schulleitung, da diese alleinvertretungsberechtigt ist. Die bzw. der/die KlassenlehrerInnen zeichnen nur mit.

Ich empfinde es als freundliche Geste, dass der SL die im Mutterschutz befindliche Kollegin, die die Zeugnisse ja auch erstellt hat und die Klasse bis zum Einsetzen des Mutterschutzes geleitet hat, mitzeichnen lässt.

Rechtlich kann auch die Vertretungskraft, die für die Kollegin im Mutterschutz die Klasse weiterführt, die Unterschrift leisten, aber welchen Eindruck macht das bei den Eltern?


Nach Ländern unterschiedlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 14:35:51 geändert: 19.01.2013 14:43:40

In Bayern gilt das Zwischenzeugnis nicht als "Dokument", sondern eher als Zwischenbericht.
Für den Inhalt ist der unterzeichnende Lehrer verantwortlich, deshalb unterschreibt er auch.
Als ich Vertretung war, habe ich schon mal die Zeugnisse vollständig "getextet" bekommen in einem Worddokument, den Text ins Zeugnisformular kopiert und dann i.V. unterschrieben. Die betreffende Lehrkaft war allerdings 6 Wochen vor dem Zeugnis krank.
Damit war klar, dass ich nur in Vertretung unterschreibe.
Ich glaube die eine oder andere Variante ist kein Problem.
Allerdings kenne ich mich in RLP nicht aus.


Vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teetrinker Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 14:58:01

... für die schnellen Antworten.

Das Halbjahreszeugnis ist schon ein Dokument bei uns, da sich die Kinder mit diesem auch an den weiterführenden Schulen bewerben.

Ich werde die Zeugnisse dann wohl selbst unterschreiben. eigentlich weiß ja auch niemand, wann ich diese fertig gestellt habe....

Wahrscheinlich ist es sowohl für die Schüler, als auch deren Eltern wichtig, dass "ihre Klassenlehrerin" unterschrieben hat.

MEine chefin wollte sich auch noch bei der Schulrätin erkundigen. Bin mal gespannt was da heraus kommt.


Also nochmals Danke



??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.01.2013 16:54:33 geändert: 19.01.2013 16:55:56

eigentlich weiß ja auch niemand, wann ich diese fertig gestellt habe....

Und das interessiert auch niemanden. Unterschriftsdatum ist der Ausgabetag.

Sonst könntest du ja deine Unterschrift und das Datum vom 11.1. drunter setzen, also 1 Tag vor Beginn deiner Mutterschutzzeit. Aber das geht ja nicht.

Aber das Ausgabendatum kann ja auch deine SL drunterschreiben, wenn sie unterzeichnet. Dann passts wieder.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs