hatten wir schon diverse Foren, alle mit dem Ergebnis:
Jedes Bundesland regelt das anders, und manche gar nicht.
Eine eindeutige Antwort darauf gibt es nicht. Manchmal darf man, manchmal darf man nicht, manchmal muss man...
Gib mal Notenspiegel in die Suchfunktion für Foren ein, da wirst du sicher die eine oder andere Frage finden.
Meinst du die Verteilung der Punkte, also wie viele Punkte es für welche Aufgabe, welche Antwort etc. gegeben hat,
also eine Transparenz der Kriterien,
oder die Verteilung der Noten innerhalb der Klasse,
also die soziale Bezugsnorm?
... und dann wäre es noch gut, das Bundesland zu kennen.
Ich habe den ersten Beitrag so verstanden, dass es sich nicht um die Notenverteilung in der Klasse handelt, sondern um die bei Schülern sehr beliebte Frage:"Ab wie vielen Punkten gab es denn 'ne 3?" Das haben wir hier meines Wissens noch nicht diskutiert. Ist aber ein interessantes Thema, denn SuS begeben sich dann immer auf die Suche nach den 1 oder 2 Punkten, die ihnen für die nächstbessere Note fehlen, und die der Lehrer gemeinerweise übersehen hat.
wenn es NUR um die Verteilung der Punkte geht (wie ishaa schreibt), dann gibt es wohl keine Regelung. Und das sollte man aufgrund der Transparenz auf jeden Fall öffentlich machen.
Nur die Aufteilung auf die Schüler (1x2, 6x3, 4x4, 7x5, 2x6 ...) dafür gibt es keine einheitliche Regelung.
Ich tu es nicht mehr.
insgesamt zu geben (ändert ja nichts am Gesamtergebnis) macht die Abstände zwischen den Noten deutlicher, d.h. kein Schüler ist unglücklich, weil ihm "nur 1 Punkt" zur besseren Note gefehlt hat. Dann sind's halt vier, das fühlt sich gleich ganz anders an.
Ich denke auch, dass Transparenz ganz wichtig ist. Ich bewerte immer nach den gleichen Prozentwerten und passe den Schwierigkeitsgrad daran an. Wenn ein Teil etwas schwieriger ist, muss ein anderer Teil "Punktebringer" sein. Eine hohe Punktzahl ist auf jeden Fall günstiger.
ist zu jeder schriftlichen Arbeit (Hauptfächer) und Lernkontrolle (Nebenfächer) ein Notenspiegel anzufertigen.
s. VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses
Es gibt sogar Richtwerte bis zu welchen Protenzsätzen welche Note gegeben werden soll. Wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Deine Frage versteh´ ich nicht wirklich. Die Punkteverteilung muss doch für alle Beteiligten nachvollziebar sein. Wieso brauchst du DAFÜR ein Gesetz?
Wenn du dir vor der Arbeit noch "unentschieden" über die Punkteverteilung sein solltest, können ja die SuS den verbindliche Notenspiegel nach Ansage oder von der Tafel abschreiben. Wo liegt dein Problem dabei???
Grundschule geben wir keine Notenspiegel mehr an - dürfen wir auch nicht!
Wir sagen den SUS auch nicht, ab wievielen Punkten es welche Note gibt, wobei das auch kein Geheimnis sein muss, denn wenn alle ihre Arbeiten untereinander vergleichen, finden sie's auch in jeden Fall raus.
Ich persönlich schreibe hinter jede Aufgabe die Punkteverteilung, sodass für die Schüler klar ist, wie viele Punkte welche Aufgabe erhält. Wenn dann z.B. in einer Arbeit ein S. zu wenig Zeit für die Bearbeitung aller Aufgaben haben sollte, kann er zuerst die Aufgabe mit den meisten Punkten bearbeiten, um eine möglichst gute Note zu erhalten.