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Forum: "Häufiges Schwänzen - AV oder SV???"

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Häufiges Schwänzen - AV oder SV???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2013 17:27:34 geändert: 24.06.2013 17:29:40

Hallo allerseits,

die Zeugnisse stehen kurz bevor und ich bin nun etwas unsicher bei den Kopfnoten einer meiner Schülerinnen. Ich habe hier schon in diversen Foren gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Ich hoffe daher, dass ein neues Forum Klarheit schafft.

Die betreffende Schülerin (5. Klasse, Gesamtschule, Hessen) hat in diesem Halbjahr sehr häufig den Unterricht geschwänzt. (Es haben deshalb bereits sehr viele Gespräche mit ihr, den Eltern und auch dem Bezirkssozialdienst stattgefunden; darum und um die Gründe für ihr Schwänzen geht es also an dieser Stelle nicht.)
Beim Eintragen der Noten im Arbeits- und Sozialverhalten gab es nun intern ein paar Unstimmigkeiten: ich habe das Schwänzen zum Arbeitsverhalten gezählt und ihr dort eine 5 eingetragen (ihr Arbeitsverhalten ist auch sonst nicht mehr ausreichend), im Sozialverhalten empfinde ich sie als unauffällig und hätte ihr eine 3 gegeben. Die Klassenlehrerin sieht das Schwänzen jedoch als einen Teil des Sozialverhaltens an und hat ihr dort die 5 gegeben. Ihre Begründung war, dass die Schülerin durch ihr häufiges Fernbleiben auch die übrigen SuS zum Schwänzen ermutigen würde und das sei unsozial. Da die Schülerin aber auch sehr selten ihre Materialien dabei hat, totales Chaos in Ranzen und Materialbox herrscht usw. wird sie im Arbeitsverhalten von der Klassenlehrerin ebenfalls eine 5 bekommen.

Ich frage mich nun, ob es nicht klare Regelungen gibt, welche Aspekte unter welche Kopfnote zu zählen sind. Es kann ja nicht sein, dass das jeder Lehrer nach persönlichem Empfinden macht. Im Gesetz bzw. den passenden Verordnungen habe ich jedoch nichts finden können.

Vielen Dank für Hinweise



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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2013 17:59:13

Bei uns in NRW gibt es keine KN mehr; da wird jede unentschuldigte Stunde mit 6 bewertet (SoMiNo). Folglich wird das AV bewertet.


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von: poodledoodle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2013 18:29:27 geändert: 24.06.2013 18:30:10

Ich würde nur das AV benoten; wie sich das Verhalten so eines jungen Kindes indirekt auf die Mitschüler auswirkt, kann ein 5-Klässler doch gar nicht verstehen. Sie würde sich ungerecht behandelt fühlen.
Ich würde das auf jeden Fall mit ihr besprechen, und zwar eindringlich. Vielleicht hat sie sogar durch das Schwänzen eine Art Außenseiterposition?
Man muss ihr den Zusammenhang klarmachen, denn in dem Alter kann sie ihr Schwänzen noch nicht auf ihr Verhalten beziehen, es ist ja etwas, was sie NICHT tut und ein problematisches Sozialverhalten ist für einen 5-Klässler etwas, was man tut.


sehe ich auch soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2013 18:47:11

Ich würde das auch ins AV (heißt bei uns "Mitarbeit") mit einbeziehen, nebst einer konkreten Zeugnisbemerkung a la "Das häufige unentschuldigte Fehlen wird bemängelt".

Ins SV würde ich es nur dann mit einbeziehen, wenn sie tatsächlich aktiv andere Mitschüler dazu bewegt hätte (oder es versucht hätte), sich ihr beim Schwänzen anzuschließen.

Die Klasse sollte jedenfalls genau mitbekommen, dass Schwänzen an der Schule nicht geduldet wird und Konsequenzen hat.


Danke für die Rückmeldungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.06.2013 21:42:04

So habe ich es ja auch eingeschätzt. Werde mich wohl noch auf eine ziemliche Diskussion einstellen müssen, weil die Klassenlehrerin es eben anders sieht.
Jetzt habe ich aber zumindest nicht mehr den Eindruck, als wäre es meine subjektive, zu wohlmeinende Haltung


Bitte löschen neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reliente Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2013 06:35:52 geändert: 16.07.2013 12:59:06

Bitte löschen




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von: hesse Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2013 12:21:14 geändert: 16.07.2013 12:22:42

als Schulfremder kann ich keinen wirklichen helfenden Beitrag leisten - allerdings sehe ich eine Sache schon anders als einige meiner Vorschreiber: Einer Schülerin der 5. Klasse kann man m. E. grundsätzlch schon deutlich machen, daß ihr Verhalten sich auf das der Mitschüler auswirken kann.
Immerhin ist sie dann zehn bzw. elf Jahre alt und in aller Regel doch veständig genug, das zu verstehen.

Unabhängig davon, ob ich ihr die "5" dann im Arbeits- oder für das Sozialverhalten gebe, werde ich ihr das im Gespräch auseinandersetzen.


LG

Hesse


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