Hallo allerseits,
die Zeugnisse stehen kurz bevor und ich bin nun etwas unsicher bei den Kopfnoten einer meiner Schülerinnen. Ich habe hier schon in diversen Foren gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden. Ich hoffe daher, dass ein neues Forum Klarheit schafft.
Die betreffende Schülerin (5. Klasse, Gesamtschule, Hessen) hat in diesem Halbjahr sehr häufig den Unterricht geschwänzt. (Es haben deshalb bereits sehr viele Gespräche mit ihr, den Eltern und auch dem Bezirkssozialdienst stattgefunden; darum und um die Gründe für ihr Schwänzen geht es also an dieser Stelle nicht.)
Beim Eintragen der Noten im Arbeits- und Sozialverhalten gab es nun intern ein paar Unstimmigkeiten: ich habe das Schwänzen zum Arbeitsverhalten gezählt und ihr dort eine 5 eingetragen (ihr Arbeitsverhalten ist auch sonst nicht mehr ausreichend), im Sozialverhalten empfinde ich sie als unauffällig und hätte ihr eine 3 gegeben. Die Klassenlehrerin sieht das Schwänzen jedoch als einen Teil des Sozialverhaltens an und hat ihr dort die 5 gegeben. Ihre Begründung war, dass die Schülerin durch ihr häufiges Fernbleiben auch die übrigen SuS zum Schwänzen ermutigen würde und das sei unsozial. Da die Schülerin aber auch sehr selten ihre Materialien dabei hat, totales Chaos in Ranzen und Materialbox herrscht usw. wird sie im Arbeitsverhalten von der Klassenlehrerin ebenfalls eine 5 bekommen.
Ich frage mich nun, ob es nicht klare Regelungen gibt, welche Aspekte unter welche Kopfnote zu zählen sind. Es kann ja nicht sein, dass das jeder Lehrer nach persönlichem Empfinden macht. Im Gesetz bzw. den passenden Verordnungen habe ich jedoch nichts finden können.
Vielen Dank für Hinweise