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Forum: "Zählen bei einer Probe mündlich gegebene Arbeitsanweisungen genauso wie schriftliche?"
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| Ich | | von: klexel
erstellt: 06.07.2013 10:42:48 geändert: 06.07.2013 10:44:02 |
glaube kaum, dass es dafür eine rechtliche Regelung gibt.
Fakt ist, dass diese Arbeit schlecht konzipiert wurde, wenn eine solche Anweisung auf dem Arbeitsblatt fehlt.
Man stelle sich nur mal vor, beim schriftlichen Abitur würde es nachträglich noch Aufgabenänderungen geben, die mal eben kurz mündlich mitgeteilt werden. Undenkbar.
Jeder Lehrer weiß, dass vor einer Arbeit alle Schüler aufgeregt sind. Da kann man nie sicher sein, dass jeder einzelne Schüler mitbekommt, was vorher noch angesagt wird.
Der Lehrer hätte diese Anweisung zumindest an die Tafel schreiben müssen und durch Rückfragen sicherstellen müssen, dass jeder, wirklich jeder Schüler diese Anweisung gesehen und verstanden hat.
Ich würde unbedingt das Gespräch mit dem Lehrer suchen, notfalls anschließend mit der Schulleitung.
Wäre mir als Lehrer der Fehler passiert und ich müsste bei der Korrektur feststellen, dass einige Schüler diese Anweisung nicht mitbekommen haben, würde ich nachträglich auf die Bewertung dieses Aufgabenteils verzichten, um Diskussionen und Ärger aus dem Weg zu gehen. Wäre ja mein Fehler gewesen.
Hoffentlich ist der Lehrer ebenso einsichtig. |
| Nun ja... | | von: cujamaraaa
erstellt: 06.07.2013 11:23:43 |
Bei Grundschülern sollen die Arbeitsanweisungen so knapp wie möglich ausfallen, weil viele Kinder sie erst gar nicht lesen, wenn da mehr als ein Satz steht.
Da kommt es schon mal vor, dass man beim Besprechen noch mal etwas sagt, was nicht genau so auf dem Blatt steht.
Eine solche große zweiteilung der Aufgabe (ausrechnen und vergleichen) hätte ich aber schon schriftlich angegeben...
Beim Korrigieren sieht man dann meistens ganz gut, wie genau man besprochen hat und wie genau die Kinder zugehört haben.
Wenn 25 von 27 Kindern die Aufgabe richtig gemacht haben, kann man davon ausgehen, dass auch der Zusatz genügend thematisiert wurde und eben nur die 2 üblichen Verdächtigen nicht zugehört haben.
Ich würde erst mal bei der Klassenlehrerin nachfragen, wie es dazu kam, dass das nicht auf dem Blatt steht (Absicht oder Vergessen?) und wie andere Kinder damit klarkamen. Den Schulleiter würde ich erst mal rauslassen.
Lieber darum bitten, das in Zukunft nicht mehr zu machen. Ein Ausrutscher kann doch jedem mal passieren.
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| Wiederholungsfehler | | von: gascba
erstellt: 06.07.2013 12:57:20 |
Hallo,
ich habe kein Ziel, sondern sehe es ähnlich wie deine Vorrednerin, d. h. ich hätte bei 3 Sätzen jeweils einen halben Punkt abzogen. Die L. hat vor dieser Probe, die mein Sohn aufgrund von Krankheit nachschreiben musste, enormen Druck aufgebaut, und ihm gesagt, dass diese Probe sehr wichtig für seine Note wäre. Dabei haben sie im 2. Halbjahr der 2. Klasse bestimmt 12 Proben geschrieben und schreiben immer noch welche. Somit hätte er eben 2 Punkte mehr gehabt in dieser Aufgabe und das wäre wahrscheinlich ein Einser gewesen. Wobei ich mit der Zwei total zufrieden bin. Aber langsam lasse ich mich von dem Druck, den sie vor allem auf gute Schüler ausübt, immer sehr gute Noten zu schreiben, anstecken... |
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