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Forum: "Nachteilsausgleich ade, und nun?"
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| ... | | von: ladysheep
erstellt: 06.10.2013 14:19:17 |
Ich kenne die rechtlichen Vorgaben im Saarland nicht, aber warum kannst du es denn nicht weiterhin so machen wie bisher? Also auf Grund der Sprachprobleme die Note komplett aussetzen? Dann können ihr ja trotzdem die Bereiche, in denen sie schon gut zurecht kommt, entsprechend rückgemeldet werden und wenn es um die Rechtschreibung geht, erhält sie den Hinweis, dass diese im Deutschen eben so schwer ist, dass man zum Lernen länger Zeit braucht -die sie dadurch ja bekommt.
Dem Vorschlag, die Rechtschreibnote unter dem "Vorwand" einer LRS auszusetzen, stehe ich eher skeptisch gegenüber. Zum Teil erlebt man mittlerweile eine sehr inflationäre Verwendung dieser "Diagnose", die oftmals nicht wirklich fundiert ist. Schließlich hat nicht jeder, der Probleme mit der Rechtschreibung hat auch tatsächlich eine LRS. Schüler, die tatsächlich von der Störung betroffen sind, werden dadurch m. E. herabgesetzt... Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Zu bedenken wäre aber, dass natürlich auch eine spezielle LRS-Förderung damit verbunden sein müsste, die über die normale DaZ-Förderung (oder was auch immer sie schon bekommt) hinausgeht, wenn sie auf diese Art die Notenaussetzung erhält. |
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