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Forum: "Punktabzug bei RS-Fehlern in Sachunterrichts-Klassenarbeit"

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Punktabzug bei RS-Fehlern in Sachunterrichts-Klassenarbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flyingpilz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2013 18:36:15

Seit diesem Schuljahr bin ich an Fachlehrerin einer 3. Klasse an einer freien Grundschule. Die Schüler erhalten ab Dezember erstmalig Noten in den Fächern Deu, Ma und Sachunterricht (SU).
Gestern wurde ich im Elternabend darauf angesprochen, ob RS-Fehler in Klassenarbeiten in SU mit in die Bewertung einfließen. An unserer Schule gibt es dazu noch keine einheitliche Regelung. Auf meine Antwort, dass ich Wert auf die Richtigkeit von Fachbegriffen (z.B. Ähre statt Ehre) bei Abfragen von reinem Faktenwissen lege und ggf. einen halben Punkt abziehe, erntete ich ziemlich missbilligende Reaktionen. Ich begründete meine Entscheidung damit, dass die Wörter in Deu wie auch in SU und in der Wochenhausaufgaben ausführlich geübt werden. Weiterhin erklärte ich, dass ich auf Antworten von offenen Fragen jedoch keine Punkte abziehen würde, es sein denn der Inhalt wäre völlig entstellt. Da wurde mir "Willkür" unterstellt. Liege ich falsch mit meinem Anspruch?
Meine Frage nun, wie wird es bei euch gehandhabt? Im Kollegium wollen wir nächste Woche Richtlinien dazuaufstellen.


kein Nachteilneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2013 18:48:40

So ein Forum hatten wir neulich erst und ich vertrete den dort genannten Standpunkt auch für meinen Unterricht:

Rechtschreibung wird in der GS in Rechtschreibüberprüfungen getestet.
In meinem Bundesland wird z.B. auch in Aufsätzen die RS nicht bewertet (in der Grundschule).

M.E. sollte im SU die Rechtschreibleistung nicht in die Bewertung einfließen.
Ist das Wort genannt, gibt es einen Punkt.
Beker würde ich als Bäcker werten.
Koch nicht.

Ist also das Wort falsch, weil es selbst lautrein nicht zum gesuchten Fachbegriff passt, gibt es Punktabzug. Sonst nicht.

Das ist für die Kinder schon schwierig genug, es zu verstehen... und für einige Eltern auch.

Wenn man möchte, kann man es z.B. mit einer anderen Farbe anstreichen und korrigieren lassen.

Im übrigen müsste man ansonsten ja weitere WErtungsänderungen bei Kindern mit LRS absprechen, da diese Kinder ja in allen Fächern sonst laufend Punktabzug und schlechtere Noten bekämen.
Die Leseschwachen sind ohnehin in SU in der Regel benachteiligt.

Palim


Wie palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2013 19:34:41 geändert: 20.11.2013 19:36:10

handhaben wir das auch. Wenn etwas lautgemäß geschrieben ist, gilt es. Schreibt aber jemand Ärne oder Änne usw. statt Äre oder Ähre usw., dann zählt das Wort überhaupt nicht, denn lautgetreu sollte es schon sein.
Ausnahme: Ich habe ausdrücklich erwähnt, dass die Fachbegriffe auch rechtschriftlich richtig sein müssen.
Viele Kinder der GS lernen den Stoff so, dass sie ausgefragt werden. Die wenigsten schreiben alles nochmals auf.


ich sehe das genauso wie Palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2013 19:37:49

Die SuS sind noch nicht in der Lage, komplex so eine Aufgabe zu lösen. Sie können sich nur auf eine Aufgabe konzentrieren. Manche haben erhebliche Schwierigkeiten überhaupt ein Wort richtig zu schreiben. Sie wären völlig überfordert. Die Idee mit der Berichtigung finde ich gut.

Allerdings würde ich mir so einen Ton und solche Vorwürfe in einer Elternversammlung verbitten. Ich würde die Eltern fragen, ob sie glauben, dass man mit Beleidigungen und Unterstellungen zu einer sachlichen Diskussion mit einem konstruktiven Ergebnis kommen kann und des Weiteren was sie unter Willkür verstehen.

Wenn es heißt, dass jeder abgeforderte Fachbegriff, der im Hefter steht, richtig geschrieben werden muss, ansonsten ist es ein halber Punkt Abzug, ist das klar eine Regel, die von allen nachvollzogen werden kann und hat mit Willkür nichts zu tun.


Alles nachvollziehbarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flyingpilz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.11.2013 20:59:00

Vielen Dank für eure Beiträge
An unserer Schule ist durch die Freiarbeit Deutsch sehr eng mit SU verknüpft und so werden bspw. die Fachbegriffe mehr als nur besprochen.

Für mich ist es nachvollziehbar, dass Begriffe, die lautgetreu geschrieben werden, nicht wirklich falsch sind. Außerdem ist für mich klar, dass leistungsschwächere Schüler oder Schüler, die sich unter Druck setzen, mit meiner Bewertung benachteiligt werden.Was nicht mein Ziel ist.

Dennoch bin ich mit mir im Zwiespalt: Dass z.B. in einer Kurzkontrolle, in der ich bspw. eine Pflanze oder ein Tier beschriften lasse, trotzdem die Begriffe fehlerfrei (wenn geübt) erwarten kann. Entspricht dann im Zweifelsfall bei einer "Eins" mit RS-Fehlern die Arbeit "den Anforderungen in vollem Umfang entsprechend"?

Mir ist klar, dass wir hier von Kindern der dritten Klasse sprechen, die erst ein Jahr zuvor den Schriftspracherwerb abgeschlossen haben.
Schreibt mir einfach weiter eure Meinungen


frage am randeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.11.2013 23:22:07 geändert: 22.11.2013 09:19:56

stellt sich mir beim lesen deiner erwartungsvorstellung:

berücksichtigst du den nachteilsausgleich bei kindern mit anerkannter leserechtschreibschwäche und wie beurteilst du paragraph 12 bzw. inklusionskinder oder habt ihr an eurer schule dies klientel nicht?

falls nicht nur dir die inhaltliche definition eines "vollen umfanges" an eurer schule unklar ist, solltet ihr diese unbedingt intern auf eurer nächsten deutschfachkonferenz klären, damit das nicht zuletzt für eure kundschaft bzw. eltern einigermaßen transparent nachvollziehbar wird.

gutes gelingen dabei!


Wenn Dir das mit der Rechtschreibung so wichtig istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2013 15:44:48

was hältst Du davon, dass es für die richtige Rs 2 Punkte am Ende der Arbeit gibst. Das wäre auch für Schwächere verkraftbar und wer eine 1 haben will, muss es halt bringen. Da wärst Du dann mit LRS-Kindern und I-Kindern fein raus.


Wie schön,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2013 16:32:58 geändert: 22.11.2013 16:49:23

dass wir im Sachunterricht überhaupt keine Klassenarbeiten schreiben dürfen! Da stellt sich dieses Problem überhaupt nicht. Da hin und wieder eine schriftliche Stoffzusammenfassung sinnvoll ist, gibt es bei uns nach größeren Themen dann halt ein "Quiz", das jedoch nicht mit einer Note enden darf. Rechtschreibfehler dürfen erst recht nicht gewertet werden und das ist auch gut so.
Du schreibst:
Dennoch bin ich mit mir im Zwiespalt: Dass z.B. in einer Kurzkontrolle, in der ich bspw. eine Pflanze oder ein Tier beschriften lasse, trotzdem die Begriffe fehlerfrei (wenn geübt) erwarten kann. Entspricht dann im Zweifelsfall bei einer "Eins" mit RS-Fehlern die Arbeit "den Anforderungen in vollem Umfang entsprechend"?

Wenn du Sachwissen abfragst und das Kind weiß, dass auf der Getreideabbildung "Ehren mit Granen" sind, dann hat es doch Sachwissen gezeigt!
Die Rechtschreibung prüfst du halt, wenns denn sein muss, in einem Diktat zum Thema Getreide. Dort kannst du die Fehler dann anstreichen.
In einer Mathearbeit gibt es meines Wissens auch keinen Abzug für RS-Fehler.

Ach, und wo weiter oben die Kinder mit Nachteilsausgleich genannt wurden: Ich lasse mir z.B. von meinen LRS-Kindern zuweilen die Antworten oder Begriffe diktieren und fülle das AB dann für das Kind aus. Bei einem Kind muss ich auch zuvor die Aufgabenstellung vorlesen. Übrig bleibt ja da auf jeden Fall nur das Sachwissen. Warum soll's den anderen schlechter gehen?


noch schöner...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: unverzagte Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2013 18:18:27

dass wir nach unserem lehrplan in den ersten zwei schuljahren so gar keine "lernkontrollen" erbringen sollten bzw. es in dieser zeit eben nicht auf den korrekturwahnsinn - oder soll ich es diplomatischer "ehrgeiz" nennen? - ankommt, sondern primär lust auf lernen zu fördern und dazu braucht es vermutlich andere methoden, als dem kind ständig spiegeln zu wollen, wo es sich entsprechend seinem angeblichen lernstand einzuordnen hat.

auch wenn es der berufseigenen - mit verlaub- "pädagogischen machtgeilheit" noch so attraktiv erscheint, entscheiden zu dürfen, wer letztlich welches prädikat auf die stirn ettiketiert bekommt: die guten ins töpfchen und die schlechten ins kröpfchen, aber dieser ausgelatschte und auf defizite abzielende schuh (du kannst keine rechtschreibung, also bist du auch unfähig ein sachthema richtig zu bearbeiten) ist heute immer noch zu klein für eine aktuell sehr kompetenzorientierte bildungspolitik.

hugh, ich habe getippt und harre gespannt evtl. weiteren beiträgen.



Wir handhaben es im Fachunterrichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2013 20:04:24

wie folgt:

Rechtschreibfehler werden angestrichen und führen, sofern der Sinn des Textes erkennbar ist, nicht zum Punktabzug. Anders bei ausgewählten Fachbegriffen in der UE: Diese werden in verschiedenen Übungsformen gefestigt(einschließlich der Schreibung). In einer Leistungsüberprüfung wird dann der Punkt nur nach korrekter Schreibung erteilt (Es gibt in diesem Fall auch keine halben Punkte).

Grundlage dafür ist ein Beschluss der Fachkonferenz, dem auch die Gesamtkonferenz zustimmt.

Mein Rat: In deiner Fachkonferenz solltet ihr eine gemeinsame Basis für solche und ähnliche Fälle beschließen.


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