habe ich an unserer Schule (RS) noch nie erlebt. Ich weiß auch nicht, ob das überhaupt erlaubt ist.
Ich habe allerdings Abzüge für die Teile gegeben, die auch bei bestem Willen und viel Fantasie nicht zu entziffern waren.
Und ich habe auch mal eine Arbeit komplett abschreiben lassen wegen Unleserlichkeit.
Es kommt sicher auch auf die Arbeit an, bzw. wie textlastig sie ist. Bei mir war es Englisch und Französisch.
In deinem Profil steht, dass du Experte für Schulrecht bist. Dann guck doch mal, was du darüber findest. Dann lernen wir auch dazu
gibt es einen Passus im Schulgesetz, der Ordnungspunkte erlaubt. Ich vergebe +/- 1Punkt bei ca. 40 Rohpunkten (Mathe) und weise darauf auch durch einen Abschnitt im Aufgabenblatt meiner Klassenarbeiten hin. Dadurch ist es eine "offizielle Aufgabe".
dass man da noch mal genauer die VV Leistungsbewertung und den Rahmenlehrplan lesen sollte. Da steht irgendwie sicher auch, dass man Leistungen in ordentlicher Form präsentieren soll.
Ich gebe in Klassenarbeiten oft Formpunkte. bis 5% ist das sicher OK. In Mathe gehört es z.B dazu, das Ergebnisse unterstrichen werden und das auch mit Lineal. Wenn man mal ein bisschen träumen darf, dann sicher auch = unter = usw.
wurde von der Fachkonferenz beschlossen, dass in den Klassenstufen 5 und 6 Ordnungspunkte vergeben werden _müssen_, die jedoch 5% der Gesamtpunktzahl nicht überschreiten dürfen. Bei ca. 40 Rohpunkten wären das also 2 Ordnungspunkte.
Ich halte es in diesen Klassen immer so, dass ich 2 Ordnungspunkte vergebe, und alle Formfehler auf diese Punkte anrechne. Im Wesentlichen nützt das sogar den Schülern, da ich auch kapitale Formfehler (zB Vergewaltigung des "=" Zeichens) sich nicht bei jeder Aufgabe nachteilig auswirken, sondern maximal zu 2 Punkten Abzug führen. In diesen 2 Jahren "Schonzeit" können sich die Schüler eine formal korrekte mathematische Ausdrucksweise aneignen. Ab Klasse 7 werden dann alle Formfehler bei der jeweiligen Aufgabe angerechnet.
Mir scheint, wir verstehen unter "Formfehler" etwas grundsätzlich verschiedenes.
Was du beschreibst, zählt für mich eher zur optischen Verschönerung einer Lösung - in den meisten Fällen bepunkte ich so etwas überhaupt nicht, außer in ganz krassen Fällen, wenn die Arbeit eher so aussieht wie ein Schmierzettel (hatte ich auch schon...).
Unter Formfehler verstehe ich Abweichungen von der mathematischen Formelsprache oder Fehler in der Niederschrift einer Lösung. Beispiele dafür:
Fehlende Mengenklammern {}, Vergewaltigung des "="-Zeichens, fehlende Angabe einer Lösungsmenge (zB bei linearen Gleichungssystemen), falsche Verwendung der mathematischen Kurzschrift ...
deine Formfehler (die bei mir "Zeichenfehler" heißen) ahnde ich mit einem halben Fehlerpunkt. Sie sind ja keine Fragen der Ordentlichkeit, sondern betreffen die Kompetenz "Kommunikation". Natürlich wäge ich jeweils ab, ob es schon ausreichend im Unterricht besprochen wurde und wie oft sich die falsche Schreibweise wiederholt.
Auch unsere FK hat beschlossen, dass es Ordnungspunkte gibt,
in Anlehnung an die Bewertungsrichtlinien der ZP (NRW).
In der Regel sind dies zwei oder drei Punkte, bei Bedarf und
nach Absprache bis zu vier (bei 40 bis 70 Punkten für die
Arbeit, je nach Inhalt, Kollege,...).
was unter Ordnungspunkten, Formpunkten usw. zu verstehen ist.
Also ich gebe Formpunkte in Klassenarbeiten für eine ordentliche Form. Dazu gehört der Rand eine Überschrift, der Name und das Datum, dass ordentlich unterstrichen wird, lesbar geschrieben ist, eine vernünftige Blatteinteilung und natürlich ein ordentliches Blatt mit 4 Ecken, keine Risse und Eselsohren usw.
welches Fach geht es denn? Wenn z.B. ein Aufsatz über den randgeschrieben und ohne Absätze verfasst wurde muss das schon in die Bewertung einfließen, ebenso die Art der Korrekturen durch den Sus, nicht nur die Lesbarkeit.