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Forum: "Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) "
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| Entschuldige Fehlzeiten (Handhabung bei Noten) | | von: reliente
erstellt: 06.06.2014 21:19:26 geändert: 07.06.2014 07:05:22 |
Hallo!
Bei uns im Kollegium gibt es gerade folgende Diskussion:
Dürfen ENTSCHULDIGTE Fehltage in den Noten berücksichtigt
werden??
In der 10. Klasse (Realschule) sind mehrere Schüler, die oft gefehlt
haben. Ein Teil der Schüler hat unentschuldigt gefehlt. Wir sollen
dieses Fehlen in die Note "einrechnen", weil die Kopfnoten im
Abschlusszeugnis nicht erscheinen. Das finde ich ja auch
angemessen.
Jetzt gibt es aber auch zwei Schüler , die oft krank waren, ebenfalls
viele Fehltage haben, aber alle durch Eltern und Ärzte entschuldigt.
(Für Sport liegt ein Attest vom Amtsarzt vor)
Die beiden haben jetzt ständig das Problem, dass fast alle Lehrer
schlechtere Noten geben, WEIL sie so oft gefehlt hätten und es unfair
gegenüber den Mitschülern wäre, die immer da waren....
Beispiel: Deutsch Arbeiten 1, mündlich 2, Prüfung 1. Trotzdem nur
eine 2 im Zeugnis wegen der Fehltage!!
Ich würde das gerne mal klären, ich persönlich finde diese
Handhabung nicht gerecht, vielleicht könnt ihr mir helfen und evtl.
entsprechende Paragraphen im Schulgesetz (Schule in Hessen)
nennen.
Vielen Dank
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| Ich darf nur | | von: silberfleck
erstellt: 07.06.2014 11:19:53 geändert: 07.06.2014 11:25:20 |
die Leistungen bewerten, die ich bei einem Schüler feststelle. Wenn er also entschuldigt fehlt, darf ich diese Zeit nicht in die Wertung einbeziehen!
Dies kann man auch der Gesetzgebung in Hessen entnehmen!
Siehe :
http://www.4teachers.de/url/6052, § 29
Nichterbrachte Leistungen |
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