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Forum: "Wer hat schon mal eine Stellungnahme zur Zeugnissnote geschrieben?"

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Wer hat schon mal eine Stellungnahme zur Zeugnissnote geschrieben?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 14:03:44

Hallo,

Eltern eines Schülers haben Widerspruch gegen die
Nichtversetzung eingelegt. Jetzt darf ich meine Note in
einer schriftlichen Stellungnahme begründen. Weiß jemand
worauf man da -auch formal- achten muss?

Gruß luzzykatze


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 16:31:02 geändert: 29.08.2014 16:33:02

habe noch nie gehört, dass es da formale Vorgaben gibt.

Du musst halt deine Note ausführlich begründen, so dass es keine Zweifel geben kann - und durch deine Einträge, möglichst mit Datum, belegen. Also alle Leistungsbewertungen wie Tests, Klassenarbeiten, mündliche Noten, Mappenführung, Referate, Vornote etc.
Das muss alles wasserdicht sein.
Die Auflistung kannst du tabellarisch machen, die Begründung aber als Text.


dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 19:43:12

Das klingt nach etwas Arbeit.


Gewichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 19:59:00

Wichtig ist, dass Du die Gewichtung der einzelnen Noten bei der gesamtnote klar machst. Also welchen Anteil hat z.B. die mappenführung an der gesmtnote, welchen die Noten der einzelnen Klassenarbeiten usw.

In dem Zusammenhang ist es gut, wenn entsprechende Beschlüsse der Fachschaft zur Notengebung vorhanden sind, auf die Du bezug nehmen kannst.


Ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 20:03:10

ist auch ein bisschen Arbeit.
aber es kann passieren - was ich dir auf keinen Fall wünsche - dass die Eltern mit dem Ergebnis trotzdem nicht zufrieden sind und die Versetzung einklagen wollen.
Deswegen muss eben alles wasserdicht sein, sonst hast du ein Problem.


Ohne etwas Arbeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 20:24:13 geändert: 31.08.2014 09:18:15

... geht es leider nicht. Aber keine Angst, wenn du alle Unterlagen zusammen hast, wirst du deine Zeugnisnote schon begründen können.

Ich würde mich auf alle Fälle, wenn du die Daten zusammen getragen hast, mit der Fachleitung kurzschließen und mit ihr alle Aspekte deiner Leistungsbewertung im Spiegel der Fachkonferenzbeschlüsse und der curricularen Anforderungen durchgehen.

Ansonsten, schau einmal hier:
http://www.4teachers.de/url/6110

(dort: Abs. II. Verpflichtende Aufgaben; 1. Fachlehrkräfte; a) Begründungspflicht bei der Notenvergabe)
Der Hinweis stammt zwar aus NW, gilt aber sinngemäß auch für NI.

Gutes Gelingen wünscht
docman


Gewichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.08.2014 22:40:42

Erkundige Dich ganz genau, welche Gewichtung von Teilleistungen in
Deinem Bundesland bei der Notenfindung vorgeschrieben ist. In der Regel
soll eine Note such noch prognostischen Wert haben. In SH war auch noch
wichtig, welche Fördermaßnahmen angeboten wurden und nicht zum
erhofften Ziel führten.


@luzzykatzeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2014 18:08:46

Wäre interessant zu erfahren, wie die Eltern den Widerspruch begründen. Ist deine Notengebung in diesem Fall auf Messers Schneide (also etwa 4,5 oder 4,6) oder hast du Luft? Wir wollen ja schließlich aus diesem Fall etwas lernen.


Gründeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.08.2014 18:30:48

Muss luzziykatze nicht unbedingt wissen, da der Widerspruch gegen den schulischen Beschluss hier in NRW bei der Bezirksregierung als Widerspruchsbehörde eingeht und diese die Schule zur Stellungnahme auffordert.


Vielen vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luzzykatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.09.2014 09:23:28

für die vielen vielen Hinweise.

Also die Eltern begründen ihren Widerspruch mit den vielen Fehlzeiten des Kindes. Dieser Schüler hatte anscheinend einen Infekt nach dem anderen. Fehlte dadurch auch mal vier Wochen am Stück und kam mit einem dicken Stapel Attesten zurück. Die Eltern argumentieren, dass wir ihn hätten nicht bewerten dürfen bei den vielen Fehlzeiten bzw. andere Maßstäbe anlegen hätten müssen. Die Schulleitung sah dafür keine Veranlassung, da ja , wenn er krank war nicht klar war, dass der Schüler jetzt eine lange Phase fehlen würde. Manchmal war er auch nach zwei Tagen wieder da. Dieser Schüler hat jede meiner Klassenarbeiten nachgeschrieben! Ich glaube sogar, dass er keine am tatsächlichen Termin geschrieben hat. Naja, das Nacharbeiten der Inhalte konnte er irgendwann gar nicht mehr leisten, also bekam er in drei Fächern eben eine 5. Mein Fach gehört dazu.


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