... geht es leider nicht. Aber keine Angst, wenn du alle Unterlagen zusammen hast, wirst du deine Zeugnisnote schon begründen können.
Ich würde mich auf alle Fälle, wenn du die Daten zusammen getragen hast, mit der Fachleitung kurzschließen und mit ihr alle Aspekte deiner Leistungsbewertung im Spiegel der Fachkonferenzbeschlüsse und der curricularen Anforderungen durchgehen.
Ansonsten, schau einmal hier:
http://www.4teachers.de/url/6110
(dort: Abs. II. Verpflichtende Aufgaben; 1. Fachlehrkräfte; a) Begründungspflicht bei der Notenvergabe)
Der Hinweis stammt zwar aus NW, gilt aber sinngemäß auch für NI.
Gutes Gelingen wünscht
docman