Zwei Klassenarbeiten pro Woche dürfen angesetzt werden; zählen da
auch Nachschriften zu? Schüler, die nur am Tag der KA fehlten,
müssten doch eigentlich auf die Arbeit vorbereitet gewesen sein, so
dass es für sie keinen zusätzlichen Lernaufwand bedeutet, eine dritte
Arbeit (Nachschrift) zu schreiben, oder? Wo finde ich für diesen Fall
die gesetzliche Grundlage?