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Forum: "Lernentwicklungsgespräche: Stand in den Bundesländern?"

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Lernentwicklungsgespräche: Stand in den Bundesländern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2015 16:11:06 geändert: 24.01.2015 11:53:21

In Bayern wurde ja jetzt das Lernentwicklungsgespräch (mit dem Kind im Beisein der Eltern) in der Grundschule wahlweise statt des ausführlich geschriebenen Halbjahreszeugnisses eingeführt.

Meine Frage: Wie sieht es denn in den anderen Bundesländern aus? In manchen scheint es ja schon verpflichtende Lernentwicklungsgespräche zu geben.


In Schleswig-Holsteinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wolline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.01.2015 16:48:54 geändert: 17.01.2015 18:44:09

gibt es seit mehreren Jahren an der Grundschule statt des Zeugnisses im 1. Halbjahr des 1. Schuljahrs ein verbindliches Elterngespräch.

Ganz neu ab diesem Schuljahr ist ein verbindliches Gespräch mit Eltern und Kind zum schriftlich vorliegenden Entwicklungsbericht am Ende des 1. Halbjahres des 4. Schuljahres. Und es ist "verboten", eine Schulartempfehlung auszusprechen.

Gruß wolline.


Vielen Dankneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2015 16:31:45

für deine Antwort. Vielleicht gibt es noch mehr Rückmeldungen.


in Bawüneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2015 17:42:19 geändert: 23.01.2015 17:44:17

führen wir seit Jahren bei den Zweitklässlern zum Halbjahr Lernentwicklungsgespräche durch, aber wahlweise zum schriftlichen Halbjahreszeugnis. Die Schulen entscheiden das intern. Dieses Lernentwicklungsgespräch ist für die Eltern verbindlich, d.h. sie müssen erscheinen.
Da hier die Grundschulempfehlung abgeschafft wurde finden jetzt gerade auch bei den Viertklässlern ausführliche Beratungsgespräche mit den Eltern statt.



Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2015 18:49:34

In Nds. ist in der Anhörung, dass die Empfehlungen Ende Klasse 4 (schriftliche Form) aufgehoben werden soll und stattdessen ein Gespräch geführt werden soll.
Ob in diesem Gespräch eine Empfehlung genannt werden kann, weiß ich nicht.
Ob das so durchgesetzt wird, weiß vermutlich noch keiner. Ich vermute, die Änderung liegt mit daran, dass es neben HS-RS-Gym weitere Möglichkeiten gibt (Oberschule (da gibt es ja viele Namen - siehe wiki), IGS, KGS) In einem Gespräch könnte man regionale Formen besser berücksichtigen.

Für die Grundschulen in Nds. weiß ich nicht einmal, ob es die Möglichkeit gäbe, ein Zeugnis durch ein Gespräch zu ersetzen. Mischformen, bei denen das Zeugnis im Gespräch erläutert und überreicht wird, kann ich mir vorstellen.

Palim


@lamaisonneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.01.2015 22:33:28

Was mich noch interessieren würde:

Wie bereitet ihr die Gespräche vor?
Der Lernstand und das Arbeits- und Sozialverhalten muss ja irgendwie schriftlich festgehalten werden, oder?
Habt ihr da Tabellen zum ankreuzen?

Kommt das dann in den Schülerakt?


Du schreibst "Die Eltern müssen erscheinen".
Was passiert denn, wenn sie nicht erscheinen?


@indidineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2015 01:49:32

Wenn die Eltern nicht erscheinen, in Klasse 2 und 4 vorgeschrieben, bekommen sie in Klasse 2 einen Zwischenbericht, aber das ist noch nie passiert. In Bawü wurde vor drei Jahren die Grundschulempfehlung abgeschafft, d.h. früher brauchten die Kinder bestimmte Schnitte um auf dem Gymnasium oder Realschule aufgenommen zu werden. Heute ist nur ein Beratungsgespräch in Klasse 4 zum Halbjahr vorgeschrieben, ich weiß nicht, was passiert, wenn Eltern nicht erscheinen. Die Viertklässler bekommen am 2. Februar trotzdem auch ihr Zwischenzeugnis mit Viertelnoten (z.B. 2, 2+, 1-2, 2-,..).
Die Eltern dürfen die Kinder auf jeder weiterführenden Schule anmelden, egal welche Noten sie haben.

Wir haben in Klasse 2 nichts zum Ankreuzen. Wir füllen für die Schülerakte nur ein Formular aus, auf dem steht, an welchem Tag und Uhrzeit (Zeitspanne) die Eltern da waren. Damit ich nichts vergesse, mache ich mir vorher zu jedem Kind Notizen zu Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Leistungen, usw., so ähnlich wie bei einem Zeugnisbericht.
Viele führen auch Beobachtungsbögen, die dann zu Rate gezogen werden.

In Klasse 4 gibt es vom Schulamt einen "Bogen" mit vielen Punkten, an die man beim Gespräch denken soll, aber vorgeschrieben ist das nicht. Man vermerkt auch nur die Anwesenheit der Eltern, welche Schule der Lehrer empfiehlt und welche Schule Elternwunsch ist.


wo ist das Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2015 07:50:57

Eine aufnehmende Schule ist doch gar nicht verpflichtet, jeden Schüler, der angemeldet wird, aufzunehmen.

Natürlich ist es leichter aufzunehmen, denn - wenn eine Auswahl erfolgt - muss die Ablehnung gerichtsfest erfolgen. Ansonsten haben die Eltern das recht, auf dem Verwaltungswege die Entscheidung der Schule zu kippen und den gewünschten Platz an der Schule zu bekommen.

Die abgebenden (Grund-)schulen können folglich alles und nichts auf die Empfehlung schreiben. Ebenso ist es für die Wahl der weiterführenden Schule unerheblich, ob die Eltern an einem Beratungsgespräch der abgebenden Schule teilgenommen haben oder nicht.

Es geht doch gar nicht um das Kindeswöoh, es geht um den rechtsanspruch der Eltern - warum also sich "einen Kopp machen"? Folglich - Alles wird gut


Neulandneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2015 08:17:37

Hier geht es um 2 Paar Schuhe.

Dass Eltern ihre Kinder mit oder ohne Numerus Clausus auf der weiterführenden Schule anmelden, ist das eine. Das gibt es in 13 Bundesländern seit Jahren, in BW ist das noch recht neu.

(Dass es auf dem Zeugnis "Viertelnoten" gibt, ist mir gerade neu, die hätte ich auch gerne - vor allem in Klasse 4 , wenn es um die Auswahl der weiteren Schule geht).

Ansonsten ging es in diesem Forum um Lernentwicklungsgespräche.
Elternsprechtag gibt es bei uns auch, so, wie lamaison es beschreibt, kommen die Lernentwicklungsgespräche dem schon recht nahe, sind vermutlich noch etwas umfangreicher (je nach Lehrkraft) und müssen auch dokumentiert werden.

Interessant ist jetzt, dass sie nicht während des Schuljahres oder mit/zum Zeugnis geführt werden, sondern offenbar auch das Zeugnis ersetzen können. Stimmt das so?

Palim




.Bawüneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.01.2015 10:08:24 geändert: 24.01.2015 10:10:24

Nur in der 2. Klasse können die Elterngespräche das Halbjahreszeugnis ersetzen. Deshalb sind sie verpflichtend.

Die 2.Klässler bekommen nur Noten in Deutsch und Mathe, zum ersten Mal beim Jahreszeugnis, zusätzlich natürlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht.

Die Viertelnoten gibt es auf den Halbjahreszeugnissen, auch in den weiterführenden Schulen. Bei den Jahreszeugnissen bekommen dann alle ganze Noten, außer der Kursstufe, Klasse 11 und 12.

Bei den Erstklässlern ist das 1. Zeugnis das Jahreszeugnis, ohne Noten, nur Bericht. Natürlich finden in der 1. Klasse, sowie auch in der 3. Klasse Elterngespräche statt, aber nicht so wie ich das noch aus Bayern kenne. Da kamen ja alle Eltern an einem vorgeschriebenen Tag.(Elternsprechtag, für Lehrer ein Kampftag)

Wir können jederzeit Elterngespräche anbieten, z.B. nach den ersten Schulwochen, wenn man eine neue Klasse übernommen hat, um ein erstes Feedback zu geben. Da bietet man dann aber mehrere Termine an und da kommen auch nie alle Eltern. Da wo es Probleme gibt, lädt man die Eltern wie überall zu einem eigenen Gespräch ein.


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