jetzt nur auf Antworten aus BW? Oder interessieren dich Antworten von überall?
Also an unserer RS in Nds. waren alle Schülerakten (die aus Papier) bei der Sekretärin in einen Rollschrank eingeschlossen. Bei Bedarf hatte jeder Lehrer Zugang, um etwas nachzulesen oder um Infoschreiben hineinzulegen.
Gerade bei neuen Schülern (also Jg. 5) haben wir dort oft reingeguckt, dafür sind sie ja da.
Die Daten, die im PC gespeichert waren (Zeugnisnoten), waren am Lehrer-PC für alle KollegInnen zugänglich.
Ja, als Klassenlehrer einer 5. Klasse am Gym war ich sehr interessiert an den Schülerakten. Wir haben u.a. die Lernziele und -hinweise für den Lernentwicklungsbogen aus den (damals noch) Kompetenzbögen abgeleitet und weitergeführt.
Die Akten sind bei uns auch Sekretariat und für Lehrer zugänglich. Neben den Zeugniskopien werden darin nun auch die zu führenden Lernentwicklungsbögen abgeheftet.
Bei uns in der Schule (RLP) sind sie ebenfalls im Sekretariat deponiert und dort, allerdings nur dort oder im SL-Büro, einsehbar. Akten stehen unter Datenschutz, dafür hat die SL zu sorgen. Deshalb dürfen sie nicht ins Lehrerzimmer oder gar mit nach Hause genommen werden, weil dann nicht mehr kontrollierbar ist, ob nur Befugte reingucken.
Ich wundere mich, dass es da ein Verbot des Austausches gibt und frage mich, wofür man dann die ganze Lernentwicklung dokumentiert, wenn es keiner sehen und lesen darf.
So zumindest wurde es in dem anderen Diskussionsforum dargelegt ... und es ist ja auch denkbar, dass sich eine Landesregierung sowas überlegt.
Darum wollte ich mal hören, wie es landauf, landab geregelt ist.
alles bei der Sekräterin und für jeden! Lehrer einsichtig
in Papierform.
Dort befindet sich alles was sich im Laufe der Zeit angesammelt hat.
Bei Schulwechsel nach Klasse 5 fordern wir die Akte der alten Schule an. Wer weiß, wozu es gut ist
... ist auch so: Die werden im Sekretariat aufbewahrt und jeder Lehrer darf da ran. Drin sind Zeugnisse, Übergangsempfehlungen (fallen aber zukünftig weg in SH), Lernpläne, Verweise und Missbilligungen, alles für die Schule/Lehrer relevantes - z.B. auch psychologische Gutachten, sofern sie wichtig sind für die Lehrer)...
Es geht doch nicht um das Einsehen innerhalb der Schule, die der Schüler gerade besucht. Schule ist die einzige Behörde, bei der die Akten nicht mitwandern. Die Schülerakte der GS bleibt dort und geht nicht an die aufnhmende weiterführende Schule. Auch bei einem Schulwechsel innerhalb eines Bundeslandes wird die Akte nicht weitergereicht, es gibt lediglich ein Überweisungszeugnis. Von Bundesländer übergreifenden Schulwechseln gar nicht zu reden.
Da kocht wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen
In Bayern wandert der gesamte Schülerakt von allgemeinbildender Schule zu allgemeinbildender Schule, auch über den Weißwurstäquator hinweg!
In die Berufsschule allerdings geht nur der Mantelbogen (mit Schülerdaten, besuchte Schulen und Gutachten der Lehrer. Der Rest verbleibt an der letzten allgemeinbildenden Schule.
Wenn wir allerdings Schüler aus anderen Bundesländern bekommen, staunen wir oft über die Dürftigkeit der angeforderten Akten. Nicht einmal Zeugniskopien liegen manchmal bei.
Bei uns bleibt die Grundschulakte, soweit ich weiß, bei den Grundschulen - manchmal liegt das Übergangszeugnis drin - zusammen mit der Übergangsempfehlung - aber die fällt in diesem Jahr erstmals weg. Keine Epfehlung mehr. Jeder darf hin, wo er/sie will.
Wenn ein Schüler meine Klasse verlässt, wandert auch die Akte dahin. So war es bislang zumindest.