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Forum: "Versetzung"

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Versetzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2015 22:19:20

Hallo

Ich habe eine Frage, und zwar wenn ein Kind in der
klasse 3 in einen Fach eine 5 im Endzeugnis hatte und
bei der Lehrerkonferenz die Versetzung beschlossen
wurde und nun in der Klasse 4 wieder im gleichen Fach
eine 5 hat kann es trotzdem versetzt werden?

Denn meine Angst ist das das Kind die Motivation
verliert und auch eine Wiederholung der Klasse nichts
bringt.Dazu muss ich sagen das es sich um Sachsen
handelt und das Kind jetzt schon die Lust verloren
hat in dem Fach auch noch etwas zu machen , die
Lehrerin ist auch nur auf die guten Schüler fixiert
und keine Hilfe. es wurde auf Anraten der Lehrerin
auch schon auf Mathe-schwäche getestet, welche sich
nicht her raus stellte nur das das Kind Prüfungsangst
hat und empfohlen wird das die Arbeiten allein
geschrieben werden. aber darauf geht keiner ein.Auch
wurde von einigen Eltern bei der Einschulung vor der
Lehrerin gewarnt das Sie nur leistungsstarke Kinder
bevorzugt und schwächere Kinder hinten runter fallen.

Ich hoffe Ihr könnt mir Raten

Danke schon einmal


Merkwürdigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 08:05:41

Per Zufall sehe ich, dass sich innerhalb weniger Stunden
zwei "Elternteile" hier bei 4t anmelden, die beide
"Arbeitslehre" in der "Grundschule" in ihrem Profil
angeben. Einmal Sachsen, einmal Bawü.
Und einer der neu angemeldeten ist lunacity1, der Verfasser
dieses Forums. Elternteil des Jahrganges 1959.
Ist das wirklich nur Zufall? Dann entschuldige ich mich für
mein Schreiben.
Ansonsten kommt mir doch ein komischer Verdacht auf....


was ist merkwürdigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 08:34:25

sorry sollte ich hier falsch sein
ich bin eine Oma und mich interessiert das Thema aber wenn
ich falsch bin melde ich mich natürlich wieder ab


Neinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 09:06:52

das meine ich nicht. Mir kommt es merkwürdig vor, dass es
innerhalb von ein paar Stunden gleich 2 Leute mit dem
selben Profil gibt. Arbeitslehre in der Grundschule habe
ich noch nie gehört!
Als Oma mit Fragen die die Schule betreffen, bist du
natürlich hier richtig.
Abgesehen davon schreibt die Versetzungsordnung vor, wann
ein Kind versetzt werden darf und wann nicht.
Und dazu steht (für Bawü, aber vermutlich auf in Sachsen)
folgendes in der Grundschulversetzungsordnung:
(2) Die Voraussetzungen für eine Versetzung gemäß
Absatz 1 Satz 2 liegen vor
1. ...
2. von Klasse 3 nach Klasse 4, wenn der Schüler im
Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie
im Fächerverbund Mensch, Natur und Kultur zweimal
mindestens »ausreichend« und einmal mindestens
»mangelhaft« erreicht hat.


Vielleicht ist das das, was du suchst?


das ist wirklich Zufallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 09:40:42

hm ok das scheint wirklich Zufall zu sein.

Ich hab nix mit der anderen Anmeldung zu tun bin Sachse und
bleib es wahrscheinlich auch

ok das ist gut zu wissen aber wie sieht es mit der
Versetzung zu klasse 5 aus , denn in der Grundschule greift
ja noch nicht der Zensuren Ausgleich mit anderen fächern ?

Zumal sie in den anderen Fächern guter durchschnitt ist
und nur in Mathe so mies ist .


Versetzungsbestimmungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 11:53:19 geändert: 01.05.2015 11:55:47

Ich habe diese Bestimmung gefunden, unten der Link:

§ 22
Versetzungsbestimmungen
(4) In die Klassenstufen 4 und 5 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik höchstens einmal die Note „mangelhaft“, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal die Note „mangelhaft“ erreicht hat und sein Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen der nächsthöheren Klassenstufe gewachsen sein wird. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.

http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=1581130024524

Zur wiederholten mangelhaften Leistung habe ich nichts gefunden, das scheint kein Problem zu sein. Es darf aber nur ein "mangelhaft" in den genannten Fächern sein. Motiviere deine Enkelin damit, dass sie in den anderen Fächern zulegt, aber auch, das schwierige Fach mit Hinblick auf einen möglichen Lehrerwechsel ebenso anzugehen.


Das Jahreszeugnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 12:01:53 geändert: 01.05.2015 12:03:12

der Vorklasse spielt keine Rolle, es zählen nur die Noten des aktuellen Schuljahres. Die Gesetzeslage bedeutet vereinfacht: In den 3 versetzungsrelevanten Fächern Deutsch Mathe Sach darf man sich eine 5 erlauben. Damit wird das Kind versetzt. Wenn die Leistungen im Halbjahr auch schon so waren, hat es ja bestimmt einen Versetzungsvermerk auf dem Zeugnis (V. gefährdet), aber wenn es sich nicht in einem der anderen Fächer auch auf eine 5 verschlechtert hat (und wie du schreibst, ist das nicht der Fall), wird es versetzt.


Danke schönneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2015 12:03:54

Danke für die Info .

Ja das versuchen wir schon leider kurz vor Schuljahresende
sehr schwer von der 4,8 runter zu kommen. Meines Wissens
schreiben sie noch zwei große Klassenarbeiten und die
dürften nicht schlechter als 3 sein. Und sie freut sich
schon auf die neue Schule zumal fast die gesamte Klasse
dorthin geht. na da wollen wir mal die Daumen drücken


neuste Entwicklungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lunacity1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2015 19:02:51

meine Tochter hat heute mit der Klassenleiterin gesprochen
und diese meinte sie kenne sich nicht aus und müsse sich
erst einmal bei der Direktorin erkundigen.

Wo gibt es denn so etwas ?

Eine Frage hab ich noch wo steht das das es für jedes neue
Schuljahr neu geltet.

Eine Info darüber wäre schön

danke schon einmal


na, da hatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2015 21:41:04

christeli oben doch einen link geschickt, dort findest du unter
Versetzungbestimmungen alle Infos. Und dass die Lehrerin DIE nicht
kennt, mag ich fast nicht glauben.


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