Ich habe diese Bestimmung gefunden, unten der Link:
§ 22
Versetzungsbestimmungen
(4) In die Klassenstufen 4 und 5 kann ein Schüler noch versetzt werden, wenn er in einem der Fächer Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik höchstens einmal die Note „mangelhaft“, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal die Note „mangelhaft“ erreicht hat und sein Lern- und Arbeitsverhalten, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen der nächsthöheren Klassenstufe gewachsen sein wird. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
http://www.revosax.sachsen.de/GetXHTML.do?sid=1581130024524
Zur wiederholten mangelhaften Leistung habe ich nichts gefunden, das scheint kein Problem zu sein. Es darf aber nur ein "mangelhaft" in den genannten Fächern sein. Motiviere deine Enkelin damit, dass sie in den anderen Fächern zulegt, aber auch, das schwierige Fach mit Hinblick auf einen möglichen Lehrerwechsel ebenso anzugehen.