transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 62 Mitglieder online 01.11.2024 10:40:25
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Wie muss ich als Lehrer eine Zeugnisnote belegen können?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Wie muss ich als Lehrer eine Zeugnisnote belegen können?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: animao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 17:10:46

Hi!
Ich bin Mathe- und Techniklehrer in der SEK1.
In Technik geb ich die bewerteten Werkstücke den Schülern, in Mathe
stelle ich zusehends fest, dass trotz Nachdruck der Rücklauf der
unterschriebenen Klassenarbeiten rasant abnimmt.
Ich dokumentiere Schülerleistungen in meiner Notenliste, andere
"Belege" wie Klassenarbeiten oder Werkstücke sowieso (die kann ich ja
unmöglich sammeln) habe ich nicht.
Was wäre, wenn Eltern die 5 in Mathe oder Technik anfechten und sagen,
dass sie die Arbeiten nie zu Gesicht bekommen oder einfach andere
Noten behaupten?
Bin ich dann in der Beweispflicht, z. B. Kopien der Klassenarbeiten oder
Kunstbildern aus der Tasche zu zaubern oder reicht meine
Notendokumentation aus?


Liebe Grüße
animao

Kurzum, ich habe


Egal, in welchem Fach,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 17:26:21 geändert: 13.09.2015 17:27:48

für solche Fälle brauchst du eine umfangreiche Dokumentation:

Klassenarbeiten
Lernzielkontrollen
mündliche Mitarbeit (möglichst immer mit Datum)
Referate
Werkstücke
...eben alles, was du bewerten kannst.
Mit einem einzelnen Werkstück am Ende des Halbjahres hast du im
Zweifelsfall ganz schlechte Karten.
Deine Notenverwaltung sollte umfangreich,vollständig und
nachvollziehbar sein. Zusätzliche Werkstücke, Zeichnungen und
Gemälde sind natürlich hilfreich.


Ich hakeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 18:19:00

mehrfach nach, bis ich die unterschriebenen Klassenarbeiten zurückhabe. Wenn alles nicht hilft, rufe ich die Eltern an oder ich kündige dies Maßnahme an, was meistens reicht.

Bei Werkstücken in Technik ist es in der Tat schwieriger. Du könntest Fotos machen.


Du dokumentierstneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 19:14:25 geändert: 13.09.2015 19:16:16

ja im Klassenbuch oder im Kursbuch die Anfertigung oder die
Rückgabe von Klassenarbeiten, anderen schriftlichen
Leistungsnachweise oder praktischer Arbeiten. Außerdem hältst
du die entsprechenden Noten im Notenbüchlein fest.
Eltern sollen die Noten zur Kenntnis nehmen, in der Regel
erwarten daher die Lehrer, dass sie Klassenarbeiten deshalb
unterschreiben. Dies ist aber einerseits nicht zwingend
notwendig, andererseits auch nicht einfach durchzusetzen.
Daher ist deine Buchführung in der Regel ausreichend.
Bei Beanstandungen müssten Schüler und Eltern die
schriftlichen bzw praktische Arbeiten mit deinen Noten
vorlegen, denn du hast sie ja zurückgegeben.
Natürlich müssen deine Noten im Notenbüchlein mit denen auf
den Nachweisen Übereinstimmung.
Viele Kollegen geben auch epochale oder mündliche Noten unter
Klassenarbeiten bekannt.
Es ist nicht notwendig Kopien oder Bilder von Arbeiten
anzufertigen.
Dies würde ich nur in besonderen Fällen machen z.B. um einen
Täuschungsversuch zu dokumentieren.
In der Regel bist du ja auch nicht alleine mit einem Schüler,
sondern die Klasse ist dabei.


Nichtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 20:27:01

in allen Bundesländern ist es erlaubt, Klassenarbeiten
unterschreiben zu lassen.

Und nicht in allen Bundesländern müssen Klassenarbeiten nach der
Korrektur wieder an den Lehrer zurückgegeben werden. In
Niedersachsen müssen die Klassenarbeitsmappen in der Schule
aufbewahrt werden - aber das ist wohl nicht überall so.


Klassenarbeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.09.2015 21:28:28 geändert: 13.09.2015 21:30:45

werden bei uns nach der Einsichtnahme durch die Eltern an die Schule zurück gegeben, wo sie bis zum Schuljahresende archiviert bleiben. Alle anderen Schülerleistungen werden benotet und dann an die Schüler ausgeteilt. Wir lassen sie übrigens nicht unterschreiben, da wir unseren Schülern Vertrauen entgegen bringen wollen und im Zweifelsfall eine Fälschung der elterlichen Unterschrift überflüssig machen. Die Eltern kennen die Zahl der Klassenarbeiten, wenn der Sprössling also bis März keine Klassenarbeit vorgezeigt hat, werden sie einfach mal bei uns nachfragen.

Zur Dokumentation der Noten reicht es aus, dass man seine Listen sorgfältig führt. Alle Noten, die dort stehen, müssen dabei den Schülern nachweislich schriftlich oder mündlich mitgeteilt worden sein. Ein Nachweis kann zB ein schriftlicher Eintrag auf einer Klassenarbeit zu einer mündlichen Note oder ein entsprechender Eintrag im Klassenbuch ("Epochalnoten mitgeteilt") sein.

Sollten Eltern oder Schüler tatsächlich so frech sein und einfach behaupten, die Noten wären anders gewesen, dann müssen sie das auch belegen können. Ansonsten wäre eine Note ja auszuhandeln wie auf dem Basar oder wir kommen in eine Art Totalüberwachung hinein - und das will keiner.

Führe also deine Notenlisten gewissenhaft (und vergiss nicht, sie in irgend einer Form zu sichern, sonst stehst du mit herunter gelassenen Hosen da, wenn sie mal verloren gehen), dann bist du auf der sicheren Seite.


Rücklaufneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ivy81 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2015 07:41:26

Wenn du feststellst, dass du die Arbeiten nicht zurück bekommst, dann stell am besten dein System um. Alle Eltern bekommen regelmäßig die Möglichkeit, die gesammelten Klassenarbeiten am Elternsprechtag oder in deiner Sprechstunde einzusehen, du gibst aber nichts mehr mit nach Hause. Das ist in diesem Fall die einzige Lösung, um deine "Beweisstücke" in der Hand zu behalten und du kannst gut begründen, warum du das so machst (am besten in einem Elternbrief).


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2015 14:35:44

dass sich hier die gesamte Schule auf eine einheitliche Vorgehensweise festlegen sollte!
An der Realschule in Bayern ist es etwas leichter: Laut Realschulordnung müssen die Eltern von Schulaufgaben Kenntnis nehmen, also unterschreiben, auch wenn sie etwa mit der Note nicht einverstanden sind!
Da es sich hier v.a. um praktische Leistungen = Werkstücke handelt, würde ich den Eltern die Note schriftlich mitteilen (mit Rückmeldung), die Werkstücke aber erst am Schuljahresende den Schülern mitgeben. Ich brauche sie ja noch für Ausstellungen, Dokumentationen etc.
Natürlich erfordert das eine Lagermöglichkeit im Schulhaus, aber die sollte doch zu finden sein.
Ansonsten gilt: Jede Note mit Datum und Thema dokumentieren (ein kleiner Tipp: Bei mündlichen Noten lasse ich mir immer das Heft vorzeigen und signiere dann den Hefteintrag, so weiß ich auch später immer das Thema. Hat der Schüler das Heft nicht mehr, ist das ein Punkt für mich!)
Irgendwann kopieren/fotografieren wir jede Schülerarbeit; lassen sie am Besten noch zweit- und drittkorrigieren, geben sie noch einem externen Gutachter, zertifiziert vom TÜV. Aber das möchte ich dann extra bezahlt haben ENDE
rfalio


Meines Wissens nach istneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2015 16:43:17

Kenntnisnahme nicht gleich zusetzen mit unterschreiben!
Juristen sind da etwas genauer als so manches
Schulgesetz


Die Schulgesetze sind....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manne17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2015 15:10:17

höchstwahrscheinlich so genau wie sie genau sein müssen (wollen),aber der Umgang mit ihnen ist vermutlich ab und an "ungenau"...


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Der Lehrerselbstverlag
SchuldruckPortal.de
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs