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Forum: "Wie muss ich als Lehrer eine Zeugnisnote belegen können?"
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| Klassenarbeiten | | von: fruusch
erstellt: 13.09.2015 21:28:28 geändert: 13.09.2015 21:30:45 |
werden bei uns nach der Einsichtnahme durch die Eltern an die Schule zurück gegeben, wo sie bis zum Schuljahresende archiviert bleiben. Alle anderen Schülerleistungen werden benotet und dann an die Schüler ausgeteilt. Wir lassen sie übrigens nicht unterschreiben, da wir unseren Schülern Vertrauen entgegen bringen wollen und im Zweifelsfall eine Fälschung der elterlichen Unterschrift überflüssig machen. Die Eltern kennen die Zahl der Klassenarbeiten, wenn der Sprössling also bis März keine Klassenarbeit vorgezeigt hat, werden sie einfach mal bei uns nachfragen.
Zur Dokumentation der Noten reicht es aus, dass man seine Listen sorgfältig führt. Alle Noten, die dort stehen, müssen dabei den Schülern nachweislich schriftlich oder mündlich mitgeteilt worden sein. Ein Nachweis kann zB ein schriftlicher Eintrag auf einer Klassenarbeit zu einer mündlichen Note oder ein entsprechender Eintrag im Klassenbuch ("Epochalnoten mitgeteilt") sein.
Sollten Eltern oder Schüler tatsächlich so frech sein und einfach behaupten, die Noten wären anders gewesen, dann müssen sie das auch belegen können. Ansonsten wäre eine Note ja auszuhandeln wie auf dem Basar oder wir kommen in eine Art Totalüberwachung hinein - und das will keiner.
Führe also deine Notenlisten gewissenhaft (und vergiss nicht, sie in irgend einer Form zu sichern, sonst stehst du mit herunter gelassenen Hosen da, wenn sie mal verloren gehen), dann bist du auf der sicheren Seite. |
| Ich denke, | | von: rfalio
erstellt: 14.09.2015 14:35:44 |
dass sich hier die gesamte Schule auf eine einheitliche Vorgehensweise festlegen sollte!
An der Realschule in Bayern ist es etwas leichter: Laut Realschulordnung müssen die Eltern von Schulaufgaben Kenntnis nehmen, also unterschreiben, auch wenn sie etwa mit der Note nicht einverstanden sind!
Da es sich hier v.a. um praktische Leistungen = Werkstücke handelt, würde ich den Eltern die Note schriftlich mitteilen (mit Rückmeldung), die Werkstücke aber erst am Schuljahresende den Schülern mitgeben. Ich brauche sie ja noch für Ausstellungen, Dokumentationen etc.
Natürlich erfordert das eine Lagermöglichkeit im Schulhaus, aber die sollte doch zu finden sein.
Ansonsten gilt: Jede Note mit Datum und Thema dokumentieren (ein kleiner Tipp: Bei mündlichen Noten lasse ich mir immer das Heft vorzeigen und signiere dann den Hefteintrag, so weiß ich auch später immer das Thema. Hat der Schüler das Heft nicht mehr, ist das ein Punkt für mich!)
Irgendwann kopieren/fotografieren wir jede Schülerarbeit; lassen sie am Besten noch zweit- und drittkorrigieren, geben sie noch einem externen Gutachter, zertifiziert vom TÜV. Aber das möchte ich dann extra bezahlt haben ENDE
rfalio |
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