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Forum: "Inhalt des Halbjahrszeugnis"

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Inhalt des Halbjahrszeugnisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: looony Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.01.2016 10:03:14

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, zu der ich bisher noch keine verlässliche Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Müssen auf dem Halbjahrszeugnis alle Leistungen des 1. Halbjahres berücksichtigt werden? Konkret geht es um folgenden Fall: In meiner 10. Klasse Realschule werden in Mathe laut Fachkonferenzbeschluss 4 Klassenarbeiten geschrieben, dann folgt noch die ZP. Ich habe nun bisher 2 Klassenarbeiten im 1. Halbjahr geschrieben und bewertet. Die 3. Arbeit würde ich gerne recht bald schreiben, um noch genug Zeit bis zur 4. Arbeit zu haben und diese wiederum auch recht bald schreiben zu können, damit noch genug Zeit für die Vorbereitung auf die ZP ist. Außerdem steht Anfang Februar ja auch schon der Karneval an, was an einer zentral gelegenen kölner Schule doch entsprechenden Raum einnimmt.
Daher würde ich die Arbeit am liebsten am 28.1. schreiben. Zu dem Zeitpunkt sind aber die Zeugniskonferenzen schon vorbei und die Zeugnisse gedruckt, da sie ja am nächsten Tag schon ausgegeben werden. Ich kann die Noten also nicht für das 1. Halbjahr mit einrechnen. Da könnte es natürlich nachher von Elternseite Ärger geben, wenn die Note in der Arbeit die Zeugnisnote positiv beeinflusst hätte, da das 10er-Halbjahrszeugnis ja einen gewissen Stellenwert hat.
Kann mir hier jemand (rechtlich sicher) weiterhelfen?
Vielen Dank schonmal!!!


Halbjahresinformationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sahara14 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.01.2016 10:40:59

Sind die "Halbjahreszeugnisse" bei euch nicht auch "nur" Halbjahresinformationen? Die haben bei uns (BaWü) keine Rechtsgültigkeit. Da reicht es doch, wenn die bisherigen Noten drinnen auftauchen.
Siehe GEW-Jahrbuch aus dem ich das folgende abschreibe: Die Halbjahresinformation ist kein Verwaltungsakt; gegen sie ist kein förmlicher Widerspruch möglich, da sie nur der Information der Eltern dient und keine "Außenwirkung" entfaltet.

Sag den Schülern einfach, wie es ist. Damit - so denke ich - ist alles gut.

Ich finde es übrigens prima, die Arbeiten so zeitig wie möglich zu schreiben, dass genug Raum für das Üben auf die ZPs ist. Ich mache das auch so.


@looonyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.01.2016 14:57:13 geändert: 08.01.2016 14:58:27

Ist für NRW ganz klar geregelt - BASS lesen hilft

Die Noten auf den Halbjahreszeugnissen geben den Leistungstand des ersten Halbjahres wieder.
Die Noten des zweiten Halbjahres spiegel den leistungsstand des zweiten Halbjahres, dabei können die Noten aus dem ersten Halbjahr mit in die bewertung des zeiten halbjahres einfließen.

Für die ZP10 gilt, dass die Vornote gebildet wird aus den Leistungsbewertungen aller 4 Klassenarbeiten und der Sonstigen Mitarbeit bis zur ZP10. Wird das Schuljahr in Quartale aufgeteilt wird das Mittel aller vier Quartalsnoten gebildet, um die Vornote zu ermitteln. Die Abschlussnote auf dem Abgangszeugnis setzt sich dann zusammen aus Vornote und Ergebnis der ZP10. Eine Abweichnung um bis zu zwei komletten Notenstifen führt zu keiner verpflichtenden mündlichen Prüfung. Die Note ergibt sich also als arithmetrisches Mittel aus Vornote und ZP10-Note. Bei einer Abweichnug um eine Notenstufe entscheiden Korrektor und Co-Korrektor welche Note vergeben wird, eine 3,5 kann aber auch zur Note 3 führen.

Bei einer Abweichung zwischen Vornote und ZP10-Ergebnis gibt es eine verpflichtende mündliche Abweichungsprüfung. Die Endnote ergibt sich aus 50% Vornote, 30% ZP10-Ergebnios und 20% Note der Abweichungsprüfung.

Sowohl die Vornote als auch die ZP10-Note und ggf. die Note der Abweichungsprüfung werden als volle Note ohne Tendenzen festgesetzt.

Es spielt also für die Abschlussnote überhaupt keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des 10. Schuljahres ein Ergebnis erbracht worden ist.



@ loonyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.01.2016 16:43:29

Bei uns an der Schule zählt als "Stichtag" der Tag der Zeugniskonferenz ( der steht schließlich auch auf dem Zeugnis). Nur Noten, die vorher erteilt wurden, fließen in die Halbjahresnote ein, alles danach , also auch eine Arbeit, die am 28.1. geschrieben würde, gehört schon zum zweiten Halbjahr. Ob es dafür irgendeine VV gibt, weiß ich nicht, aber den Eltern gegenüber kann man das so ganz gut begründen.


VV zur APO-SIneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2016 09:28:19

Jau, gibbet. Nennt sich Verwaltungsvorschrift zur APO-SI für NRW.

Alle Leistungen bis zur Zeugniskonferenz fließen in die jeweilige fachnote ein. Die Zeugniskonferenz beschließt das Notenbild der einzelnen Schüler. Nachträgliche änderungen der festgestellten Note sind möglich, es bedarf dazu der Zustimmung aller im Einzelfall stimmberechtigten Mitglieder der Zeugniskonferenz. Der Beschluss kann der Einfachheit halber auch im Umlaufverfahren herbeigeführt werden.

In Bezug auf due Vornote der ZP10 im Fach Mathe ist der Zeitpunkt der leistungserbringung uninteressant, da die Vornote aus allen erbrachten leistungen des 10. Schuljahres im Fach Mathematik als durchschnittsnote festgesetzt wird. Es fließen also auch die leistungen des ersten Schulhalbjahres in die Vornote ein.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: looony Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.01.2016 10:41:45

@sahara14 und @mimimaus: Vielen Dank für eure Antworten. Ich denke auch, dass man mit dem Datum der Zeugniskonferenz auf der sicheren Seite ist. Aber an sicheren Infos hab ich in der BASS nur gefunden, dass Halbjahrszeugnisse den Leistungsstand des 1. Halbjahres wiedergeben, und das geht eben bis zur Zeugnisausgabe.

@missmarpel93: Mir ging es nicht um die Vornote, sondern um die Halbjahrszeugnisse. Ein "Abgangszeugnis" erhalten übrigens Schüler, die ohne Schulabschluss nach Beendigung der Schulpflicht eine Schule verlassen. Trotzdem auch vielen Dank für deine Mühe!


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