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Forum: "Halbjahrezeugnis für neue Kinder/wie ist da die Regelung"

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Halbjahrezeugnis für neue Kinder/wie ist da die Regelungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anna-ecke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2016 18:40:41 geändert: 09.01.2016 18:42:11

Hallo ich sitze an den Halbjahreszeugnissen für Klasse 3. Bin Lehrerin in NRW. Ich habe seit 3 Wochen ein syrisches Kind ohne Deutschkenntnisse. Muss ich diesem Kind ein Zeugnis erstellen. Wie ist die Gesetzeslage. In der Bass finde ich und die Schulleitung nichts. Weiter habe ich ein Kind aus England seit 4 Wochen. Das Kind hat super englische Zeugnisse und spricht gut Deutsch. Auch hier weiß ich nicht. Benoten kann ich keines der beiden Kinder. Bin für Tipps und Hinweise über rechtliche Regelungen sehr dankbar.


nichtdeutsche Herkunftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2016 18:48:58 geändert: 09.01.2016 19:00:58

In Nds. kann man 2 Jahre lang die Noten aussetzen.
Gibt es dazu etwas in der BASS?

Bei meinen letzten SuS ohne Sprachkenntnisse habe ich das genutzt und im Zeugnis mitgeteilt, dazu dann den Lernstand beschrieben.

In Nds. steht das unter der Überschrift "Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht - deutscher Herkunftssprache"

Palim


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2016 20:21:29

gilt: Du musst ein Zeugnis schreiben, wenn du das Kind mindestens 6 Wochen unterrichtet hast. Das ist bei beiden Kindern nicht der Fall.
Außerdem gilt das, was palim schrieb auch: Bei Kindern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse können die Noten für die Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden.

Beide Regelungen machen Sinn.


Weiß jemand,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.01.2016 22:06:51

ob das auch für BaWü gilt ?


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