gilt: Du musst ein Zeugnis schreiben, wenn du das Kind mindestens 6 Wochen unterrichtet hast. Das ist bei beiden Kindern nicht der Fall.
Außerdem gilt das, was palim schrieb auch: Bei Kindern ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse können die Noten für die Dauer von bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden.
Beide Regelungen machen Sinn.