transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 26 Mitglieder online 23.11.2024 08:34:47
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Zeugnisbemerkung bei Arbeitsverweigerung"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Zeugnisbemerkung bei Arbeitsverweigerungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sterndal08 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.01.2016 21:51:56

Hallo zusammen,

ich arbeite an einer Förderschule (8.Klasse) und habe einen Schüler der in manchen Fächern (z.B. Kunst/Musik) permanent die Mitarbeit verweigert. Alle bisherigen Versuche ihn zum Arbeiten zu bewegen waren leider erfolglos.
Wie würdet ihr einen solchen Vermerk im Zeugnis formulieren?



Einfacher Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kajakwolfi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2016 01:57:25

Arbeitsverweigerung schlägt sich als Leistungsverweigerung in den Noten nieder.

Da ist kein Kommentar erforderlich.


8. Klasse gibt von der Bemerkung herneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2016 17:36:06

ein kleines Problem.
Der Schüler könnte sich ja mit diesem Zeugnis eventuell schon bewerben wollen und da darf in Bayern keine negative Formulierung in die Bemerkung aufgenommen werden (den genauen Wortlaut der Bestimmung für die Förderschule kenne ich allerdings nicht).
"Der Schüler arbeitete in den Fächern seines Interesses durchaus mit" ist gerade noch im Rahmen der Bestimmungen.
Ansonsten ist natürlich Arbeitsverweigerung = Leistungsverweigerung = 6; allerdings sollte man in der Förderschule doch noch den Ursachen auf den Grund gehen. Also sprich einmal mit dem Schüler, warum er nicht mag. Vielleicht gibt es eine ganz einfache Erklärung (z.B. motorisch-sensorische Störung o.ä.).
rfalio


Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2016 20:20:35 geändert: 26.01.2016 20:24:04

ich denke mal, wenn es schon viele Gespräche gab, dass man sich da schon bemüht hat, die Ursache zu ermitteln. Ich gehe jetzt also davon aus, dass ausreichend Diagnostik betrieben wurde, viele individuelle Gespräche geführt worden sind, Konsequenzen aufgezeigt wurden und nach Eurem Stand der Erkenntnis ist es Verweigerung weil kein Bock.

Dafür gibt es auch an der Förderschule die Note 6- nicht erbrachte Leistung und die wird auf dem Zeugnis nicht kommentiert. Also insofern schließe ich mich meinen Vorrednern an.

Wirst Du von Deiner SL genötigt, etwas zu schreiben oder gebt ihr keine Noten oder warum willst Du das kommentieren?


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: reichundschoen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2016 20:45:20

xxx zeigte noch nicht immer die nötige Anstrengungsbereitschaft.

xxx zeigte nicht in allen Fächern die nötige Lernbereitschaft.

Seine/ihre Unterrichtsleistungen unterlagen häufig starken Schwankungen.

xxx zeigte überwiegend eine geringe Anstrengungsbereitschaft.

Vielleicht passt ja eine der Bemerkungen.



...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ladysheep Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2016 21:02:58

Um die Fragen der Vorredner aufzugreifen: zumindest in Hessen ist es so, dass das Zeugnis von SuS mit Förderbedarf immer einen Verbalteil beinhaltet, in dem die "Leistungen" in den Hauptfächer sowie im Arbeits- und Sozialverhalten genauer beschrieben werden. Falls das in Bayern auch so ist, wäre das die Erklärung, warum überhaupt etwas geschrieben werden muss.

Wir sind ebenso dazu angehalten, nur positive Formulierungen zu verwenden, was das Ganze teilweise wirklich absurd werden lässt.
Ich habe mir schon öfter mit Formulierungen wie diesen geholfen:
"XY weiß, dass er regelmäßig zur Schule kommen soll."
"XY weiß, dass er sein Arbeitsmaterial mitbringen muss."
"XY weiß, dass er seinen Lehrkräften respektvoll begegnen soll."

Darin steckt überall, dass er es zwar weiß, aber nicht tut. Weil eben nicht explizit beschrieben ist, dass er es tut.
Wie gesagt, es ist schon sehr skurril, dass man Zeugnisse so weit verklausuliert, dass Schüler und Eltern sie i.a.R. nicht mehr verstehen. Aber was soll man machen...

Vielleicht geht sowas in dem Fall auch?
"Der Schüler weiß, dass er im Unterricht mitarbeiten soll (und tut dies gelegentlich / bei bestimmten Themen / wenn die Lehrkraft direkt neben ihm sitzt...)"


das klingt ja schlimmerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2016 10:16:09

als in Arbeitszeugnissen im Berufsleben. Ich finde es erschreckend, dass so etwas nötig ist - aber vielleicht ist es eine gute Vorbereitung auf die surrealen Züge der modernen Arbeitswelt?

Wie wäre es damit?

"XY bemüht sich, die Motivation aufzubringen, um sich aktiv am Unterricht zu beteiligen." (schafft es aber nicht)

"XY zeigt bei einigen Themen Interesse und arbeitet dann auch im Unterricht mit." (bei den meisten Themen aber nicht)

"XY arbeitet bei Themen, die ihn interessieren, stärker im Unterricht mti als sont." (also überhaupt ein bisschen)

Lies mal ein bisschen was im Internet zum Arbeitszeugnis-Code von Personalchefs, da finden sich viele Beispiele, wie man mit Auslassungen oder verklausulierten Worthülsen die schlimmsten Zustände positiv beschreiben kann.


immer schön positivneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2016 07:31:38

Das, was in den textzeugnissen eben nicht drin steht, ist die eigentliche Information.

Vorschlag im eingangsg enannten Fall:

Es gelingt dem Fachlehrer nur selten, xxx zur Mitarbeit im MU-Unterricht zu bewegen.

positiv ==> der schüler macht nix verkehrt.
positiv ==> das, was ohnehin jeder weiß, der Lehrer versagt.


Zeugnis neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bolly Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2016 16:43:21

Vielleicht als kleine Hintergrundinfo:
Seit diesem Schuljahr gibt es in Bayern für die Förderschule ein neues Zeugnisformular. Darin muss es in jedem Fach eine Textbeurteilung geben, die die Lernentwicklung des Schülers zum Inhalt hat. Und das auch hoch bis in die 9. Klasse.

Obwohl es auch ein Kästchen für eine Note gibt. Das Zeugnis ist drei Seiten lang.

bolly


Gratuliere!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.01.2016 22:51:17 geändert: 29.01.2016 18:04:51

Da kommt Freude auf. Aber die Foreninitiatorin scheint gestorben zu sein oder kein Interesse mehr zu haben. Jedenfalls haben wir nichts mehr gehört. Vielleicht ist sie ja auch von der Arbeit erschlagen worden. 3 Seiten pro Kind müssen erst mal vollgekritzelt werden.


 Seite: 1 von 2 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs