Hallo,
mich würde eure Meinung oder sogar euer Wissen bezüglich der folgenden
Frage interessieren:
Ich hatte mich zusammen mit anderen Kollegen vor den Osterferien
angeboten, anteilig die Klausuren einer erkrankten Kollegin zu korrigieren,
wenn diese nach den Ferien weiterhin fehlen sollte. Dieser Fall trat nicht
ein, sie ist wieder im Dienst, hat aber jetzt aufgrund der nahenden
Fachabiturprüfungen ein Zeitproblem mit besagter Korrektur der
Vorklausuren (in ihrem Fall rund 60 Hefte innerhalb von knapp 2 Wochen).
Ich bot ihr also trotzdem meine Unterstützung an, und sie möchte die nun
wohl gerne in Anspruch nehmen. Für mich ist das kein Problem, ich würde
das auch machen, da es sich wohl nur um eine gute Handvoll Klausuren
handeln wird.
Mittlerweile bin ich jedoch ins Grübeln geraten bzgl. der rechtlichen Seite
und möglicher Widersprüche gegen die Vornoten und die
Prüfungszulassung - beides hängt ja durchaus maßgeblich auch von der
Vorklausur ab.
Aufgrund unterschiedlicher Handschriften bei der Korrektur würde den
Schülern auch sehr wahrscheinlich auffallen, dass z.T. jemand anderes ihre
Klausuren korrigiert hat. Und auch wenn ich selbst einen Parallelkurs führe
und also mitten im Thema bin: was meint ihr? Kann man das machen, auch
wenn die Kollegin wieder im Dienst ist, also kein unmittelbarer Grund mehr
besteht? Oder könnte das problematisch werden?