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Forum: "Vornoten bei Schulwechsel berücksichtigen? "

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Vornoten bei Schulwechsel berücksichtigen? neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missdeluxe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 20:44:41

Zum 2. HJ habe ich einen neuen Schüler in die Klasse
bekommen. Muss ich seine Noten vom 1. HJ ins Zeugnis
einfließen lassen? Der Wechsel fand von einer
Hauptschule zur Hauptschule statt...


In NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 21:04:37

sollen die Halbjahresnoten bei der Endnote berücksichtigt werden. Weiß nicht, wie das in Niedersachsen ist.


klarneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 21:05:49

auch so,
es gibt ja am Ende Ganzjahresnoten


Aus dem Bauch herausneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 21:39:14

Wir (in Österreich) haben das so gehandhabt:
Hat sich der Schüler im 2. Halbjahr verbessert, wurde es besonders berücksichtigt. Manchmal spornt ein Schul/Lehrerwechsel einfach an.
Übrigens haben wir - in der Zeit der drei Leistungsgruppen - erst nach der EInstufung die Empfehlung der Volksschullehrer, sprich ihre Noten, angesehen.
Wir wollten den Schülern einfach ohne Vorbehalte entgegenkommen.
Kann das bei euch, also für den Schulewechselnden, auch so gehandhabt werden?




dafyline


?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missdeluxe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 22:15:28

Wisst ihr wo ich das nachlesen kann? Die Kollegen konnten
mir auch nicht weiterhelfen...machen sagen ja, manche
nein...


Erlass Zeugnisse in allgmeeinbildenden Schulenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.04.2016 23:04:54 geändert: 25.04.2016 23:06:24

Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/zeugnisse
bei den links unten unter "Runderlass" ... dann weiterklicken auf VORIS


Zwingend!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2016 17:24:21

Es ergibt sich doch aus der Logik, dass die Leistung zählen muss. Wenn die Halbjahresnoten nicht berücksichtigt werden würden, müsste man eine zeitliche Grenze setzen, ab wann die Vornoten zählen. Angenommen der Schüler käme drei Monate vor dem Schuljahresende. Hier könnte man seine bisherigen Leistungen doch nicht außer Acht lassen. Diese zählen m.E. immer.


OB ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.04.2016 19:47:16

... die Noten des 1. HJ mitzählen, ist tatsächlich keine Frage bei einem JAHRES-Zeugnis, doch bzgl. der Gewichtung des 1. und 2. Halbjahres gibt es (zumindest in RLP) lediglich die Vorschrift, das 2. HJ stärker zu gewichten ... an unserer Schule normalerweise 2:3. Bei einem Schulwechsel könnte das allerdings z.B. auch mal 1:4 sein, je nachdem, was im Einzelfall pädagogisch sinnvoll erscheint.


@ishaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.04.2016 07:31:07 geändert: 28.04.2016 07:32:29

Die Noten des ersten Halbjahres können bei der Notengebung in NRW mit einfließen. Ansonsten gibt es in NRW aber keine Jahresabschlusszeugnisse, die Halbjahre können separat betrachtet und bewertet werden.

Die "Kann-Bestimmung" steht in NRW in den APOs, damit längerfristige Entwicklungen berücksichjtigt werden können.

Ein Schüler war im 1. Hj. ziemlich faul, die Note entsprechend 5. Im 2. Hj. hat er auch mit Hilfe von Nachhilfe eine 3- erreicht. Es wäre korrekt die 3 auch auf dem Zeugnis zu geben. Will ich aber die Faulheit des ersten Hj. berücksichtigen, kann ebenfalls eine 4 gegebn werden. Ist letztendlich Sache der Zeugniskonferenz, die die Notenbilder beschließen muss.

Anderer Fall eine Schülerin hat im 1. Hj. wg. Krankheit längere Zeit gefehlt. Die nachgeschriebenen Arbeiten, der ansonsten guten S. waren allesamt im ausreichenden Bereich. Im 2. Hj. hat die S. wieder eine 2 erwirtschaftet. Es wäre folglich fatal, wenn die Noten des 1. Hj. berücksichtigt werden müssten.

Bei einem Schulwechsel würde ich die Vornoten der abgegenden Schule zur Kenntnis nehmen, mich ansonsten aber auf meinen Eindruck und meine Bewertung beschränken.


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