Die Noten des ersten Halbjahres können bei der Notengebung in NRW mit einfließen. Ansonsten gibt es in NRW aber keine Jahresabschlusszeugnisse, die Halbjahre können separat betrachtet und bewertet werden.
Die "Kann-Bestimmung" steht in NRW in den APOs, damit längerfristige Entwicklungen berücksichjtigt werden können.
Ein Schüler war im 1. Hj. ziemlich faul, die Note entsprechend 5. Im 2. Hj. hat er auch mit Hilfe von Nachhilfe eine 3- erreicht. Es wäre korrekt die 3 auch auf dem Zeugnis zu geben. Will ich aber die Faulheit des ersten Hj. berücksichtigen, kann ebenfalls eine 4 gegebn werden. Ist letztendlich Sache der Zeugniskonferenz, die die Notenbilder beschließen muss.
Anderer Fall eine Schülerin hat im 1. Hj. wg. Krankheit längere Zeit gefehlt. Die nachgeschriebenen Arbeiten, der ansonsten guten S. waren allesamt im ausreichenden Bereich. Im 2. Hj. hat die S. wieder eine 2 erwirtschaftet. Es wäre folglich fatal, wenn die Noten des 1. Hj. berücksichtigt werden müssten.
Bei einem Schulwechsel würde ich die Vornoten der abgegenden Schule zur Kenntnis nehmen, mich ansonsten aber auf meinen Eindruck und meine Bewertung beschränken.