Zum Unterricht und zum Test kann ich mich hier nicht äußern, ich will nur auf deine konkreten Fragen eingehen:
Darf dieser Test überhaupt in die Bewertung eingehen? Ab welchem Notendurchschnitt muss ein Test wiederholt werden?
Zur Beantwortung dieser Fragen sind die „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg“ maßgeblich.
Siehe: Verwaltungsvorschriften
Dort wird unterschieden zwischen „schriftlichen Arbeiten“ und „schriftlichen Lernerfolgskontrollen“.
Eine schriftliche Arbeit mit dem vor dir dargestellten Ergebnis dürfte nicht ohne weiteres gewertet werden, allerdings kann die Schulleitung eine Ausnahme zulassen. (siehe Abschnitt 8, Abs. 5)
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Test, den ihr zu bearbeiten hattet, um eine schriftliche Lernerfolgskontrolle handelt, denn in Informatik werden i.d.R. kein "schriftlichen Arbeiten" angefertigt. Für die Bewertung der schriftlichen Lernerfolgskontrollen aber gibt es keine Einschränkungen, wie z.B. die Drittelregelung, also kann der Test zur Leistungsbewertung herangezogen werden.
Das klingt zwar hart, aber ich denke, dass sich für viele von euch bis zum Schuljahresende noch die Gelegenheit bietet, die eigene Leistung zu verbessern.
Dazu wünsche ich gutes Gelingen bei entsprechendem Arbeitseinsatz.
docman