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Forum: "Darf dieser Test gewertet werden?"

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Darf dieser Test gewertet werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knowing_student Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2016 17:57:58

Guten Tag,

momentan bin ich ,wie ich bereits sagte, Schüler und möchte das Lehramt studieren. Nun habe ich momentan ein Problem, was den Informatikunterricht in meiner Klasse betreffend ist. Wir hatten in diesem Schuljahr nur wenige Möglichkeiten Zensuren zu sammeln und haben nur 3 Tests geschrieben. Also hat jeder Schüler maximal 5 Zensuren erhalten können (je eine Mitarbeitsnote pro Halbjahr). Wir hatten eine Zeit keinen Unterricht aufgrund der Abwesenheit unserer Lehrerin. Als wir nun vor zwei Wochen einen theoretischen Test zum Thema Karol geschrieben haben, waren wir nicht gut vorbereitet, weil die Lehrerin uns nur Aufgaben am Computer erarbeiten ließ und nie die Lösungswege besprochen hat. Der Test ist furchtbar gewesen, was am Zensurenspiegel zu erkennen war:

1     /  2  /  3  /  4  /  5  /  6         Zensur


 0  /  0  /  2  /  6  /  9  /  5           Anzahl der jeweiligen Zensur

 

Das größte Problem, was wir haben ist, dass aufgrund dieses Tests 6 Schüler einen Brief von der Schule erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass sie versetzungsgefährdet sind (Ich selbst bin nicht betroffen, möchte mich aber auch für die Anderen einsetzen und deswegen von Ihnen eine unabhängige Meinung zu dieser Situation hören).

 

Darf dieser Test überhaupt in die Bewertung eingehen? Ab welchem Notendurchschnitt muss ein Test wiederholt werden?

Noch als Information:

Alle Angaben beziehen sich auf ein Gymnasium im Land Brandenburg Klasse 8

 

Einen wunderschonen Tag und morgen einen weiteren erfolgreichen Tag wünscht

knowing_student  



Er darf gewertet werdenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2016 20:55:33 geändert: 02.06.2016 20:57:07

Zum Unterricht und zum Test kann ich mich hier nicht äußern, ich will nur auf deine konkreten Fragen eingehen:

Darf dieser Test überhaupt in die Bewertung eingehen? Ab welchem Notendurchschnitt muss ein Test wiederholt werden?

Zur Beantwortung dieser Fragen sind die „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg“ maßgeblich.

Siehe: Verwaltungsvorschriften

Dort wird unterschieden zwischen „schriftlichen Arbeiten“ und „schriftlichen Lernerfolgskontrollen“.

Eine schriftliche Arbeit mit dem vor dir dargestellten Ergebnis dürfte nicht ohne weiteres gewertet werden, allerdings kann die Schulleitung eine Ausnahme zulassen. (siehe Abschnitt 8, Abs. 5)


Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Test, den ihr zu bearbeiten hattet, um eine schriftliche Lernerfolgskontrolle handelt, denn in Informatik werden i.d.R. kein "schriftlichen Arbeiten" angefertigt. Für die Bewertung der schriftlichen Lernerfolgskontrollen aber gibt es keine Einschränkungen, wie z.B. die Drittelregelung, also kann der Test zur Leistungsbewertung herangezogen werden.


Das klingt zwar hart, aber ich denke, dass sich für viele von euch bis zum Schuljahresende noch die Gelegenheit bietet, die eigene Leistung zu verbessern.

  Dazu wünsche ich gutes Gelingen bei entsprechendem Arbeitseinsatz. 

docman  

 



Danke für die Antwortneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knowing_student Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2016 21:14:26

Es ist zwar ziemlich schlecht für meine Klasse, aber ich bin froh, jetzt die Vorschriften zu kennen und über dieses Thema informiert zu sein. Ich und sicher auch viele Andere aus meiner Klasse werden uns bemühen unsere Informatikleistung zu verbessern. 

Einen schönen Arbeitstag morgen und dann ein schönes Wochenende.

knowing_student  



Warum nicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: schnitte74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2016 21:41:47

An meiner Schule würde der Test problemlos durchgehen. Allerdings bin ich in der Sek.II.  Die Wertung kann doch nicht vom Ergebnis abhängen, dann würden nur noch gute Tests zählen.

Sei mal ehrlich, du musst doch schon vor der Arbeit gemerkt haben, dass du Karol nicht verstanden hast. Zu dieser Zeit hättet ihr die Lehrerin ansprechen müssen. Ihr könnt doch nicht "probieren": Ist der Test gut, dann sagt keiner was, ist er schlecht beschwert ihr euch.

Zweite Sache: Aus welchen Gründen auch immer ihr keine Lösungswege gezeigt bekamt sei dahingestellt. Ich finde es auch verständlicher, wenn mir die Lehrer zeigen wie es geht. Ihr solltet aber auch daran denken, dass eure Lehrer erwarten, dass ihr euch selbst um manche Sachen kümmert. Daran müsst ihr euch gewöhnen. Bei uns kommt sowas häufiger vor. Was im Unterricht nicht geschafft wird, musst du zuhause selber erarbeiten.

Das Problem mit den wenigen Noten kenne ich auch. Wir waren einerseits darüber froh, weil wir nicht für Test lernen brauchten. Das funktioniert aber nur, wenn du keine Arbeit verhaust. Bei einer miesen Note habe ich meist nach einem Referat gefragt, um sie wieder auszubügeln. Das kann aber nur kurz nach dem Test passieren. In letzter Minute danach zu fragen ist ziemlich unglücklich.

Deinen Frust kann ich verstehen, gerade weil das Schuljahr schon fast vorbei ist, zumindest bei mir.

Ich wünsche dir schöne Ferien und ein tolles Zeugnis!

Schnitte74



Warum soll der Test nicht gewertet werden?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2016 23:19:26

Das brandenburgische Schulgesetz kennt diesbezüglich keinen Passus.

 

Die Bewertung regelt in erster Linie das Brandenburgische Schulgesetz. Danach gibt es verschiedene Verwaltungsvorschriften (VV). Hier auch in erster Linie die VV Leistungsbewertung, aber auch die SekI Verordnung trifft Aussagen über die Bewertung. Der Rahmenlehrplan beschreibt Inhalte/ Standards der Bewertung. Es gibt aber auch allgemeine Informationen. Vieleicht steht da was drin, ob z.B. überwiegend mdl. oder schrfl. Leistungen überprüft werden sollen.

 

ØSchulgesetz
§§ 57 und 58 des Brandenburgischen Schulgesetzes  

 

Sek I-V: §§13 und 14 der Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung – Sek-I-V) vom 2. August 2007 (GVBl. II S. 200), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013 (GVBl. II Nr. 26)

 

VV-Leistungsbewertung vom 21. Juli 2011 (ABl.MBJS S. 215), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. Februar 2016 (ABl.MBJS S.84)

 

Dann sollte jede Schule ein abgestimmte Bewertungskonzept haben. Das muss sich aber auf die gesetzlichen Grundlagen beziehen. Dort könnte z.B. drin stehen, dass Arbeiten bei einem bestimmten Durchschnitt wiederholt werden mussen. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

 

Ich denke, dass es bessere wäre mit der betreffenden Lehrerin ins Gespräch zu kommen. Sollte sie sich völlig arrogant und uneinsichtig zeigen, kann man ja auch ein Gespräch mit dem Klassenleiter oder Schulleiter führen.



Vielen Dank für eure Antworten! neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knowing_student Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2016 17:43:44

Danke, dass ich so zahlreiche Antworten erhielt. Das Problem hat sich jetzt erübrigt, weil meine Informatiklehrerin uns heut die Möglichkeit gab in einem Test zu beweisen, was wir gelernt haben und alles anzuwenden.

Ein wunderbares Wochenende wünscht Ihnen und euch

knowing_student  



Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2016 23:44:34

oft wendet sich das Blatt zum guten.

 

Probleme löst man besser miteinander statt gegeneinander. Dann sind am Ende auch meist beide zufrieden



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