Hallo liebe Kollegen,
ich sitze gerade über den durchwachsenen Klausuren der D- Ephase und habe nun shcon in mehreren Klausuren bemerkt, dass immer mal wieder zwischen 100- teils 180 Wörter dazuerfunden werden.
Nach einem neuen Erlass dürfen wir hier in Hessen ind er Oberstufe nur noch 2 Ntpkt bei FQ >6 abziehen.
Die SuS geben zwischen 300 und 600 Wörtern an, wenn ich aber sehe, dass jemand, der mit einer ziemlichen Ballonschrift angeblich fast 600 Wörter geschrieben hat und dabei nicht mal auf drei Seiten kommt, werde ich stutzig und zähle selbst nach. Bisher bin ich, wie gesagt, mehrfach fündig geworden und es geht nicht um Verhältnisse von 10, sondern um Angaben, die fast 30% höher liegen als der echte Wert.
Ich bin schon ein bisschen sauer, weil ich mich ganz hervorragend selbst verarschen kann, dafür brauche ich keine Hilfe von Schülern. Andererseits habe ich bei meiner Recherche zum Thema erstens oft gelesen, dass zum einen beim Zählen auch Phantasieangaben gemacht werden können, da das Zählen nicht Prüfungsbestandteil ist und der Lehrer selbst zählen muss *kotz* (siehe: http://www.fr-online.de/rhein-main/schule-schluss-mit-woerterzaehlen,1472796,28360158.html) und dass man SuS auch nciht zum zählen "zwingen" kann (ich gebe immer 10min Extrazeit und manche schaffen es nicht mal dann).
Wie ist denn nun Rechtslage und wieviel Spielraum habe ich?
Wie seht ihr das? Volles Programm, also Punktabzug und Brief an die Eltern mit dem Hinweis Täuschungsversuch ? Mit den betreffenden SuS reden und auf Einsicht hoffen (mit der Gewissheit weiterhin jedes mal selbst zu überprüfen)? Das Problem im Plenum ansprechen ?
Ich freue mich auf Vorschläge, Rat und Tipps!
LG
Goethie