Hallo zusammen
Mal hierzu eine konkrete Frage zu BaWü 9. Klasse GMS/Realschule in Deutsch.
Gemäß Notenverordnung muss in Klassenstufe 9 ein Diktat geschrieben werden.
Wie sieht es hier diesbezüglich mit einem Nachteilausgleich für LRS aus? Ist es in Ordnung, den betroffenen Schüler das Diktat mitschreiben zu lassen und als Nachteilsausgleich die Verwendung eines Wörterbuchs plus einen Zeitzuschlag von 20 Minuten zu gewähren? Oder müsste hier die Aufgabenstellung zwingend anders gestaltet sein? (Wenn ja: wie? Lückentext?)
Und: muss der Nachteilausgleich in so einem Falle im Zeugnis vermerkt werden, wenn ein Schüler bei Aufsätzen mehr Bearbeitungszeit zugesprochen bekommt? Oder nur dann, wenn bspw. die mündliche Leistung stärker gewichtet wurde?
Danke für jede erhellende Antwort!