... haben die durch Täuschungsversuch "erworbenen" ungenügenden Leistungen weder etwas mit dem Schwierigkeitsniveau der Arbeit noch der Vorbereitung der Arbeit im Unterricht zu tun - deshalb nicht mitrechnen.
Andererseits sagt das Gesetz ja nicht direkt etwas dazu aus, wie die mangelhaften oder ungenügenden Leistungen zustande gekommen sind...
Man geht auf Nr. Sicher, wenn man solche Sachen doch mit Vorgesetzten bespricht. Allerdings hängt es dann davon ab, wie die Beziehung zu dem ist, der könnte dich auch fragen, wie es zu so häufigen Täuschungsversuchen kommt.
Oder man wertet das, was bis zum Täuschungsversuch geschrieben wurde. So kannst du trotz der Ansage "du bekommst eine 6" vielleicht noch eine 4 herausquetschen.
Tja, jetzt bist du auch nicht schlauer
ttthat