... erlaubt natürlich die Bekanntgabe der Notendurchschnitte und der Klassenspiegel.
Was wir schon länger abgeschafft haben, ist das öffentliche Bekanntgeben von Noten einzelner Schüler, d. h. Veränderungen von Klassenarbeits-/Testnoten, mündliche Noten, Referatsnoten und dergleichen. Dies war vor 5 Jahren noch üblich, denn ich sagte mir: Es ist wichtig, dass die Schüler sich vergleichen können und lernen, dass meine Bewertungen durchaus von ihren Einschätzungen abweichen können, weil ich z. B. Störungen anders in die Note einfließen lasse, als sie dachten. Dann kam zum ersten Mal in der GLK zur Ansprache, dass das gegen den Datenschutz verstöße, also sammle ich Klassenarbeiten mit Korrekturfehlern wieder ein und verändere sie zu Hause bzw. nach dem Unterricht im Verborgenen, nenne den Kindern mündliche Noten nur unter vier Augen. Natürlich rennen die Kinder anschließend zurück ins Zimmer, werden gefragt, was sie haben, und sie posaunen es hemmungslos heraus... Aber Hauptsache, ich habe alles richtig gemacht.
Was bei euch wie zu handhaben ist, fragt man am besten nach - in der GLK, im persönlichen Gespräch mit der SL... Whoever...