Liebes Forum,
ich hoffe, jemand von euch kann mir da weiterhelfen.
Situation: Gesamtschule in NRW, die um ihr Überleben kämpft. Mathe EK 7, gnadenlos überfüllt, weil wir in der 6 alle dorthin einstufen sollten, auch mit nur befriedigender Leistung.
Jetzt möchte ich zum Halbjahr mindestens 2 Schüler herunterstufen, weil die da nun wirklich nichts zu suchen haben.
Die Schulleitung ist aber dagegen. Sie beschließt gestern spontan, dass eine Herabstufung jetzt (zum Halbjahr) nicht möglich sei.
Wie ist die Gesetzeslage? Wer beschließt diese Umstufung? Bisher wurde das immer in der Zeugniskonferenz gemacht. Kann sich das Gremium Schulleitung alleine dagegenstellen und so etwas beschließen?
Oder kann ich am Dienstag bei der Zeugniskonferenz trotzdem den Antrag stellen?
Weiß jemand, was die BASS dazu sagt?
Danke für Eure Mühe!
Harry Wepper