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Forum: "Unterrichtsausfall seit fast einem Halbjahr in Religion"

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Unterrichtsausfall seit fast einem Halbjahr in Religionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankidu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 18:19:25

Hallo,

die Religionsehrerin unsere Sohnes ist  vier Wochen nach den Sommerferien  erkrankt. Seitdem lief kein Religionsunterricht mehr.

Sie hat zum Halbjahr die Schüler benotet, obwohl in den vier Wochen inhaltlich nicht wirklich etwas lief und sie die Schüler auch nicht kennengelernt hat....das habe ich auf dem Elternsprechtag gemerkt. Sie wusste nicht, welches Kind vor ihr saß. Aufgrunddessen wurden die Noten "gewürfelt".....

Nun meine Frage:

Gibt es eine rechtliche Handhabe, dagegen anzugehen?

 



Möglichkeitenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 19:21:30

Wenn die Kollegin weiterhin krank ist, würde ich mir beim Schulleiter einen Termin geben lassen und dort vorsprechen.

Man kann ja vorab formulieren, was man sagen oder fragen will.

Er wird es dann womöglich erst einmal "prüfen" oder darlegen, warum die Notengebung erfolgt ist.

Liebe Grüße,

Palim



Auf jeden Fall ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 19:38:01

... würde ich dieses von Palim vorgeschlagene Gespräch suchen, denn eine aussagekräftige Note kann meiner Meinung nach tatsächlich nicht aus 4 Wochen Unterricht zu Schuljahresbeginn resultieren. Die Noten sollten sich aus einer ausreichenden Anzahl von Leistungsnachweisen unterschiedlicher Art ergeben ... in eurem Fall war dies dann wohl kaum möglich.



Man kannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 19:56:41

im Grunde nur so reagieren, dass im Zeugnis bei Religion n.f. (nicht feststellbar) eingetragen wird und unter Bemerkungen  sowas  wie "der Unterricht konnte wegen Erkrankung der Lehrkraft nicht stattfinden. Eine Leistungsfeststellung war daher nicht möglich".

Alles andere ist Kaffeesatzleserei und die SL macht sich damit angreifbar.

Zunächst gilt es aber, wie oben schon geschrieben wurde, das Gespräch mit der SL zu suchen.



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kathrin74 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 19:57:34

auf die Widerspruchsfristen eines Zeugnissen achten (idR 4Wochen)



Fragen hilftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 20:04:23

Wenn man nachfragt, bekommt man ja ggf. Auskunft.

Es kann auch sein, dass der SL sich zuvor abgesichert hat.



Zum Halbjahrneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.02.2019 20:43:35

gibt es ja kein richtiges Zeugnis, sondern nur einen Zwischenstand der Noten. Wirklich relevant ist nur, was im Jahreszeugnis steht.

Hast du die Kollegin gefragt, wie ihre Note bei deinem Sohn zustande kam, oder ist das "Würfeln" nur deine frei erfundene Behauptung? Vielleicht hat sie ja in den ersten 4 Wochen einen Test geschrieben und wollte den Eltern mit der Halbjahresnote eine Rückmeldung geben, wie sie bisher die Schüler einschätzt. Bis zum Jahresende ist sie ja dann hoffentlich durchgehend da und kann noch mehr Noten geben, die dann auch zu einer gültigen Jahresnote führen.

Ich kenne die Regeln in NRW nicht ganz genau, aber bei uns in RLP zählt zB die Halbjahresnote gar nichts - für das Jahreszeugnis werden einfach alle Noten des ganzen Schuljahres ausgewertet. Dann macht es auch Sinn selbst bei dürftiger Notenlage einen Zwischenstand anzugeben.



Hinweis gefundenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2019 09:39:49

Bei dem Magazin Schule online habe ich folgenden Hinweis gefunden:

Unterrichtsausfall ist für viele Eltern ein großes Ärgernis. Gerichte haben jedoch wiederholt entschieden, dass einzene Schüler und/oder ihre Eltern keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass der im Lehrplan vorgesehene Unterricht vollständig bedient wird. Auch besteht kein Rechtsanspruch, dass ausgefallener Unterricht nachgeholt wird. In gravierenden Fällen, wenn sehr viel Unterricht ausgefallen ist, stellt sich jedoch die Frage, ob die Leistungsbewertung noch auf einer validen Basis steht. Noten könnten dann möglicherweise rechtlich angreifbar sein – allerdings nur dann, wenn die Schüler oder ihre Eltern sich beizeiten an die Schulleitung gewendet und ausdrücklich Abhilfe verlangt haben.



Die Bemerkungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2019 18:19:58

"nicht feststellbar" wird in RLP nur dann eingetragen, wenn die Schülerin/der Schüler so selten am Unterricht teilgenommen hat, dass keine Note erteilt werden kann.

Wenn der Unterricht ausfiel, da die Lehrkraft langzeit erkrankt war, müsste dort eigentlich nicht erteilt stehen!



Erst einmal die Hintergründe vor Ort nachfragenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.02.2019 22:53:43 geändert: 13.02.2019 22:54:24

Ist Religion versetzungsrelevant?

Oder geht es ums Prinzip?

Vielleicht ist es der augenblickliche Zwischenstand von den wenigen Noten, die gegeben wurden. Ich würde einfach einmal nachfragen auf welchen Grundlagen diese Note zustande gekommen ist. Dann kannst du immer noch mit Unverständnis reagieren, wenn das nicht nachvollziehbar ist.

Wenn die Lehrerin jetzt wieder da ist, dann nimmt alles seinen geregelten Lauf.

Auch ich habe in manchen Nebenfächern bis zum Halbjahr wenige Noten gesammelt - ein richtiges Bild ergibt sich erst gegen Ende eines Schuljahrs.



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