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Forum: "Stegreifaufgabe selber zurückziehen?"

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Stegreifaufgabe selber zurückziehen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: colalola Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2021 19:10:03

Hallo an alle,

ich unterrichte derzeit an einer bayerischen Realschule in der 9. Klasse und wollte nur mal fragen, ob man als Lehrer eine Stegreifaufgabe/Ex, also einen unangekündigten schriftlichen Leistungsnachweis zurückziehen kann, bevor man ihn herausgegeben hat.

Die Situation ist folgende: Bin am korrigieren und mir fällt erstens auf, dass die Bepunktung doch nicht so durchdacht ist, zweitens merkt man deutlich, dass die SuS sich wirklich überhaupt nicht vorbereitet haben. Reihenweise 4er und 5er.

Mein Plan jetzt: die Ex gar nicht erst zählen lassen, sondern als heilsamen Schock verwenden und es beim nächsten Mal besser machen, so dass alles hieb-und stichfest ist. Das heißt, ich würde nicht zu Ende korrigieren und den Schülern nur erklären, dass diese Stegreifaufgabe ein Probelauf war, um ihnen zu zeigen, dass Vorbereitung das A und O ist.

Das würde auch das restliche Klimbim mit Rechtfertigung bei der SL oder FL ersparen. Die SuS wären wahrscheinlich mehr als nur erleichtert, weil sie genau gewusst haben, dass sie heute versagen werden.

Also was würdet ihr machen? Ex unter den Tisch fallen lassen und neuer Anlauf? Oder durchziehen und evtl rechtfertigen vor der SL? Kann ich überhaupt die Ex einfach unter den Tisch fallen lassen? Eingetragen habe ich sie jedenfalls noch nicht.

Vielen Dank schon mal!

P.S.: Und ja ich weiß, vorher denken, dann handeln hätte mir eine umsonst erstellte Stegreifaufgabe erspart  

 



In der Zeit neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2021 20:17:48

an einer Pflichtschule (8. Schuljahr, Mathematik; Österreich) habe ich Ähnliches erlebt, das ist also schon einige Zeit her (danach Erwachsenenbildung).

Ich hab das Ganze  - nach einigem Schlucken - fertig korrigiert, mit der erreichten Punkteanzahl den Schülern in die Hand gedrückt und erklärt: "Jetzt, genau jetzt könnt ihr das gerne noch einmal arbeiten. Beurteilt wird weder die erste noch diese Arbeit. Überlegt euch bitte, ob LERNEN vielleicht doch eine tolle Grundlage für eine gute Arbeit sein könnte. Und jetzt: Gutes Gelingen!"

Die Überraschung der Schülerinnen und Schüler war sehenswert und Lernen auf einmal ein Thema, Nachfragen, wenn etwas nicht gleich verstanden wurde, ebenfalls.

Ob das heutzutage in Deutschland machbar ist, weiß ich natürlich nicht.

Vielleicht kann das in deine Überlegungen einfließen?

Alles Gute!

dafyline



Oh dafylineneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2021 21:23:41

du glaubst, wenn es dreimal kommt, hat es eine größere Nachhaltigkeit.  

 

Ansonsten kann ich dir nur zustimmen. Ich kann doch nicht eine Schülerarbeit einfach unter den Tisch fallen lassen. Man macht sich damit völlig unglaubwürdig. Was ist mit Mister Zufall, Vielleicht hat es ja jemand gut gemacht.

Ich würde auch auf jeden Fall zu Ende korrigieren. Was man danach macht, ist eine andere Sache.



Lies die RSO !neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.10.2021 23:01:07 geändert: 05.10.2021 10:10:31

Die Stegreifaufgabe ist gehalten.

Du weißt es; die Schüler wissen es. UnternUmständen haben sie es auch schon ihren Eltern gesagt. Oder du hast es ins Tagebuch geschrieben.

Jetzt hast du nach RSO nur 2 Möglichkeiten:

1) Du passt den Bewertungsschlüssel an. Du schreibst ja selber, dass du mit deinem Schlüssel nicht so zufrieden bist Also ändern. Und noch einmal von vorne korrigieren.

2) Du gehst zu deiner Schulleitung und beichtest, denn nur die Schulleitung kann eine Arbeit für ungültig erklären.

An vielen Realschulen gibt es eine Regelung, ab wann eine Arbeit der Schulleitung vorgelegt werden muss! Falls du diese nicht kennst, mach dich kundig.

Also auf keinen Fall selber zurückziehen.

Fundstelle RSO §19 Abs 8 bzw. § 18 Abs. 9.

rfalio



In BaWü...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mordent Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2021 01:31:44

... ist es überhaupt kein Problem, eine getätigte Leistungsmessung nicht für die Leistungsbeurteilung heranzuziehen. Das läuft unter dem Aspekt "pädagogische Freiheit". Wenn ich aufgrund des Ergebnisses merke, dass die Beurteilung kein stimmiges Leistungsbild der Klasse widerspiegelt, kann ich auch beschließen, die Arbeit, den Test oder was auch immer nicht in die Notenfindung einzubeziehen.

Das habe ich einmal bei einer Arbeit gemacht, die sich in einer eigentlich lernwilligen Klasse als "transferüberhäuft" erwiesen hat. Einmal habe ich einen Test geschrieben nach einer Stunde, in der die Klasse sehr unruhig war. Natürlich haben die Schüler nur 5er und 6er geschrieben, eine 3/4 als "Ausreißer"... Die Message kam an, der Test wurde vernichtet.

In Hessen gibt es eine Regelung, dass ab einem Klassenschnitt von x,y und schlechter eine Leistungsmessung wiederholt werden MUSS. Die Lehrer passen ihren Notenspiegel dann so lange an, bis der Schnitt genau drunter liegt. Das gibt es in BaWü nicht. Ich habe als Schüler selbst mehrere Arbeiten mit einem Schnitt von 5,2 oder 5,4 zurückbekommen. Als Lehrer hatte ich zweimal Arbeiten mit Schnitten schlechter 5. Die zählten ganz normal.



Wie oben gesagtneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2021 06:20:30

ist das in Bayern für die Realschulen in der Realschulordnung genau reguliert.

Nix pädagogischer Freiraum des lehrers, nur Freiraum der Schulleitung .

Also aufpassen, sonst Dienstvergehen!

rfalio



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