Ich denke, eine Zensur musst/kannst du nicht erteilen.
In Niedersachsen ist das im Erlass „Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen“ folgendermaßen geregelt:
„Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im Halbjahreszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich, ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden“ zu vermerken.“
Einen entsprechenden Erlass gibt es sicher auch in NRW.