... (in BaWü) eine Verwaltungsvorschrift, in der bestimmte Abzüge geregelt sind, allerdings nicht konkret, also nicht: "... von 5 bis 10 Rechtschreibfehler eine Viertelnote abziehen..."
Diese Vorschriften gibt es, glaube ich, recht konkret fürs schriftliche Abitur. Alles, was über einen Buchstaben über die Korrekturränder geht, wird weggestrichen. Wenn da also "Fotosynthe|se" steht, wird das letzte "e" weggestrichen, dadurch kann man "Fotosynthes" als Rechtschreibfehler oder nicht-existentes Wort werten.
Ich streiche gewöhnlich alle Rechtschreib- und formalen Fehler an, werte bis Klasse 10 aber nur die Formfehler "Namen vergessen", "über den Rand geschrieben" und "Unleserlichkeit" (hier lese ich den Satz nochmal ohne das Wort, das ich nicht lesen kann und vergebe entsprechend Punkte).