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Forum: "Unterschrift von Eltern"

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Unterschrift von Elternneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ankajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 15:57:17

Weiß jemand,wo ich etwas Offizielles dazu finden kann, dass oder ob Klassenarbeiten von Eltern unterschrieben werden müssen/dürfen oder nicht. Ich meine, dass die Forderung nach einer Unterschrift in Niedersachsen nicht erlaubt ist. Wäre dankbar für Hinweise.


Elternabendneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 16:03:22

du könntest es auf einem Elternabend ansprechen und mit den Eltern vereinbaren. Welche Eltern könnten dagegen sein, regelmässig über die Noten informiert zu werden?
Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Grüssle maria77


grundsätzlich nicht...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 16:18:46

...erlaubt. Gesetzt den Fall, dass ein Schüler mit einer schlechten Arbeit in der Tasche, sich das Leben zu nehmen, nur weil er es nicht übers Herz brachte, die Unterschrift zu holen, kannst du dafür zu Rechenschaft gezogen werden.

Das alles hört sich sher merkwürdig an, vor allem, da wir ja eine Pflicht zu Information haben, die rechtliche Situation ist nun einmal so.

Ein Weg wäre, bei schlechten Arbeiten immer zu Hause anzurufen (kaum machbar) oder ein sehr merkwürdiger aber rechtlich zulässiger Weg: die Berichtigungen unterschreiben zu lassen.


Pflicht zur Informationneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brigitte62 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:01:55

Wie wäre es denn dann, wenn du die Schüler eine Ankündigung einer Klassenarbeit unterschreiben lässt. Dann wissen die Eltern, dass geschrieben wird und man kann sagen, wenn sie sich dann nicht informieren, was dabei rausgekommen ist, ist das ihr Problem.

Gibt es denn mit den Eltern da Probleme? - Also wir haben sie in der Grundschule (in unserer Grundschule) eigentlich nicht. Da sind die Eltern noch zu kriegen (zum Glück)


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: derhut Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:02:06

Grundsätzlich heißt: Grundsätzlich in Niedersachsen ???
Weiß jemand, wie es in anderen Bundesländern aussieht? Mich interessiert speziell Baden-Württemberg. Bei uns ist das irgendwie selbstverständlich, dass die Arbeiten unterschrieben werden, hat auch nie jemand drüber nachgedacht, soweit ich mich erinnern kann...


Verdutztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kunkelinchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:12:51 geändert: 04.03.2006 17:15:14

Auch ich bin in BaWü. Bei mir wird immer unterschrieben. Habe ich das jetzt 10 Jahre falsch gemacht? Bei Nichtunterschreiben habe ich sogar die Eltern schon per Post informiert! Wenn ein Kind sich was antun will, sind doch eigentlich eher die Eltern gefragt und wie sie mit schule und Noten umgehen.
Wäre auch dankbar über eine Klärung!


Eigentlich selbstverständlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:33:35

in Ba-Wü, dass die Arbeiten unterschrieben werden.
Es gibt dazu aber keine rechtsverbindliche Aussage, es sei denn, die Schulkonferenz beschließt (bzw. segnet einen GLK-Beschluss ab) dazu eine Regelung. Dazu wird sie durch Schulgesetz §47 Abs.5 2. ermächtigt.

Wir haben zum Beispiel beschlossen, dass auf eine Unterschrift unter Klassenarbeiten verzichtet wird!
Empfehlen aber in den Klassenpflegschaften dies trotzdem zu tun, um uns die Kenntnisnahme zu signalisieren.
D.h. wir vermerken uns fehlende Unterschriften unter schlechten Arbeiten, vermelden sie bei Problemschülern ggf. dem Klassenlehrer, damit der für Elterngespräche gewappnet ist bzw. solche gezielt herbeiführen kann.

Hintergrund der Regelung ist es die Schüler davor zu bewahren Unterschriftenfälschungen zu begehen. Das ist etwas näherliegend als rhaudas Horroszenarien!

Im übrigen beschränkt sich unsere Informationspflichten gegenüber der Eltern auf die Halbjahresinformation, Zeugnisse und gezielte Nachfragen der Eltern in Elterngesprächen.


Mit der eingefordertenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:46:33

Unterschrift kommst du der Verpflichtung nach: "Erziehungsberechtigten Einblick in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu geben und sie über die Leistungen ihrer Kinder, auch in Beziehung zum Leistungstand der gesamten Lerngruppe" zu informieren. SchG Berlin AV Klassenarbeiten

Weiterhin: "Schriftliche Klassenarbeitensind unverzüglich zu korrigieren, mit den Schüler und Schülerinnen unter Bekanntgabe des Ergebnisses zu besprechen sowie ihnen und den Erziehungsberechtigten zur kurzen Einsichtnahme zu überlassen"

Die Unterschrift ist für Lehrer und Eltern Zeugnis dessen, dass sie dem nachgekommen sind.

LG hops


Notenheftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: glinda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:52:05

Zwar bin ich neu als Grundschullehrerin, aber ich lasse immer die Arbeiten unterschreiben. Warum auch nicht? Bei mir in der Schule (früher) hat man das auch so gemacht.
Aber es stimmt, es gibt ein Problem mit den Schülern, die schlechte Noten schreiben, aber wenn die Eltern den Schülern deswegen Stress machen, dann sind doch die Eltern schuld, wenn ihr Spross ihnen nichts sagt.
Ebenfalls eine gute Idee sind sogenannte Notenheftchen, zwar ist das ein bisschen mehr Arbeit als sonst, aber es ist eine Alternative.
Jeder Schüler hat ein Notenheft und dort wird vom Lehrer die Note eingetragen. Die Hefte werden dann den Schülern einmal im Monat mitgegeben oder (wenn es eine kleine Schule) ist, den Eltern beim Abholen der Kinder oder am Elternsprechtag gezeigt, so dass diese sie unterschreiben können.
Viele Grüße,
Glinda


wobei ich...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: derhut Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2006 17:53:10

...den Vorschlag von brigitte62 echt sinnvoll finde, die Ankündigung der KA unterschreiben zu lassen, das nimmt die Eltern erstens in die Pflicht, dass sie sich um die INformation bemühen müssen und macht sie gleichzeitig darauf aufmerksam, ob ihr Kind dann gerade an diesem Tag unerklärliche Bauchschmerzen hat - dann fallen vielleicht auch verborgene Prüfungsängste eher auf.


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