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Forum: "Auskunftspflicht gegenüber Eltern volljähriger Schüler??"
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| Unglaublich 8-O | | von: caldeirao
erstellt: 02.04.2008 21:40:19 |
Ich würde Kontakt zur Schulleitung aufnehmen und den Fall schildern.
Ob man nun rechenschaftspflichtig ist oder nicht, gehört es doch zum guten Ton, dass man sich als LoL mit interessierten Eltern auseinander setzt. Eure Tochter hat ja prinzipiell nichts dagegen, wenn ihr mit der Lehrerin sprecht.
Deine Tochter könnte ja theoretisch einen Anwalt schicken, der das für sie regeln kann. Dann wäre die Lehrerin zumindest vor Gericht aussagepflichtig. Ich will nicht, dass ihr zu Gericht geht, ich will damit nur sagen, was es für ein Quatsch ist.
Man muss mit volljährigen SuS insofern vorsichtig sein, Eltern zu persönlichen Sachen (dazu gehört auch Lerneinstellung und Leistung) zu informieren, dass man dann nicht mit dem Datenschutz in Konflikte kommt. Aber vielleicht gooelt Ihr mal unter Niedersachsen, schulrecht, Volljährig. Vielleicht findet ihr dann dort etwas.
Aber ich würde wahrscheinlich auch noch mal googeln, ob eure Tochter nicht wirklich einige Sachen aus dem Netz hat. Aber das ist vielleicht auch mein Kontrollzwang, in solchen Sachen ganz sicher zu gehen.
Viel Glück |
| Rechtliche Grundlagen | | von: meike
erstellt: 03.04.2008 14:42:19 geändert: 03.04.2008 14:44:46 |
Hi,
nur kurz zu den rechtlichen Grundlagen:
Eltern volljähriger Schüler dürfen/müssen bei akuten Problemen auch ohne Zustimmung des Schülers informiert werden.
http://www.4teachers.de/url/2665
http://www.4teachers.de/url/2666
Ansonsten: Die Kollegin ist in der Beweispflicht, dass sie die Arbeit - auch in Auszügen - im Internet oder in Büchern gefunden hat. Aus diesem Grund sollte man die Quellen anfordern und ggf. gegen die Bewertung Einspruch einlegen (schriftlich bei der Schulleitung).
Im Vorfeld würde ich aber die Arbeit auch mal nachgoogeln, damit man keine böse Überraschung erlebt.
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| Rückmeldung für alle, die's interessiert | | von: angel19
erstellt: 05.04.2008 19:56:51 |
Hallo,
schön, dass sich so viele Kollegen/Mütter/Väter für "unser" Problem interessieren und ihre Gedanken dafür mitteilen!
Tatsächlich war ich ziemlich in der Zwickmühle zwischen meinen beiden Rollen als Lehrerin und, in diesem Fall, als Mutter. Als Kollegin bin ich zwar bei Täuschungsversuchen erstmal sehr verärgert, dann auch aber sehr vorsichtig, denn ich muss den vermuteten Täuschungsversuch ja belegen. Das habt ihr ja auch alle so beschrieben. Als Mutter bin ich auch bei unserer 18jährigen erstmal auf ihrer Seite.
So ging es weiter: unsere Tochter hat in der kommenden Englischstunde gleich zu Anfang die Lehrerin gebeten, ihre "review" noch einmal zu lesen und zu benoten bzw. ihr genau zu erklären, warum sie solches nicht tun würde. Daraus entwickelte sich nach der Stunde ein fast halbstündiges, offensichtlich sehr konstruktives Gespräch zwischen den beiden. Fazit: die Lehrerin unterstellte keine Täuschung per Online-Auszug o. ä., vermutete allerdings andere Autoren (Eltern??) hinter dem Text, der wohl qualitativ weit über dem lag, was unsere Tochter sonst schriftlich abliefert. Diese beteuert nach wie vor, dass sie sich nur unwesentlich auf Internet-Auszüge gestützt hat,(Textrecherchen belegen das auch)und dass sie in dem vertrauten und vergleichsweise stressfreien Raum ihres eigenen Schreibtisches (tolle Formulierung!!)sehr viel kreativer und lockerer, wohl auch erfolgreicher mit der Sprache umgeht. Die Lehrerin wünschte ihr dann für die anstehende Abi-Klausur ganz ohne Ironie ebenso viel Lockerheit und Kreativität.
Wir wollens hoffen; auf jeden Fall hat dieses Gespräch der zukünftigen Abiturientin viel von dem verloren gegangenen Selbstvertrauen zurückgegeben!
Die "review" hat die Lehrerin übrigens zur Benotung doch noch mit nach Hause genommen...
Recht erleichtert und auch für eure Gedanken dankbar!
angel |
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